Betreff
Anschaffung von mobilen Luftreinigern für Kitas und Schulen, Antrag gem. Geschäftsordnung der Fraktion FreieBurgdorfer vom 08.10.2020
Vorlage
A 2020 1406/1
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Antrag
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die nachfolgende Mitteilung zum gegenwärtigen Kenntnisstand gebe ich Ihnen in Ergänzung zum Antrag der Fraktion FreieBurgdorfer zur Kenntnis.

 

 

 

Mit der Anfrage der Fraktion FreieBurgdorfer wie auch mit dem Anliegen der sich in der Kindertageseinrichtung Weststadt gebildeten Elterninitiative wird die derzeit landauf und landab geführte Diskussion zum Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen aufgegriffen.

 

Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellung habe ich mich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt. Es ist von mir sowohl der angesprochene Schutzgedanke wie auch die Sicherstellung der Betreuung bzw. des Schulbetriebes angesprochen worden.

 

Im persönlichen Gespräch wie auch per E-Mail habe ich seitens des Gesundheitsamtes folgende Antwort erhalten, die sowohl auf die Kindertageseinrichtungen als auch auf die Schulen übertragbar ist:

 

„Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich des Einsatzes von Luftfiltern in Kindertagesstätten teile ich Ihnen Folgendes mit:

In einer aktuellen Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt heißt es:

 

Der Einsatz von mobilen Luftreinigern mit integrierten HEPA-Filtern in Klassenräumen reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer Schwebepartikel (z. B. Viren) aus der Raumluft zu entfernen. Dazu wäre eine exakte Erfassung der Luftführung und -strömung im Raum ebenso erforderlich, wie eine gezielte Platzierung der mobilen Geräte. Auch die Höhe des Luftdurchsatzes müsste exakt an die örtlichen Gegebenheiten und Raumbelegung angepasst sein. Der Einsatz solcher Geräte kann Lüftungsmaßnahmen somit nicht ersetzen und sollte allenfalls dazu flankierend in solchen Fällen erfolgen, wo eine besonders hohe Anzahl an Schülerinnen und Schülern (z.B. aufgrund von Zusammenlegungen verschiedener Klassen wegen Erkrankung des Lehrkörpers) sich gleichzeitig im Raum aufhält. Eine Behandlung der Luftinhaltsstoffe mittels Ozon oder UV-Licht wird aus gesundheitlichen ebenso wie aus Sicherheitsgründen von der IRK abgelehnt.

 

Auch die weiteren Literaturquellen im Anhang dieser Mail (…) führen zu dem Ergebnis, dass Lüftungsmaßnahmen auch beim Einsatz von Luftfiltern nach wie vor erforderlich sind und bleiben.

Grund hierfür ist insbesondere die bei Raumnutzung abnehmende Konzentration an Sauerstoff und gleichzeitiger Anstieg der Kohlendioxidkonzentration (CO2) in der Raumluft. Luftfilter können, wenn sie denn nach Herstellerangaben eingesetzt und gewartet werden, Partikel aus der Luft herausfiltern (z.B. Viren). Sie haben allerdings keinen Einfluss auf Sauerstoff- und CO2-Konzentrationen.

 

Wenn in regelmäßigen Zeitintervallen über Fenster gelüftet wird, sind grundsätzlich keine zusätzlichen Luftfilter erforderlich. Laut Rahmen-Hygieneplan wird für den Kita-Bereich empfohlen, dass alle 30 Minuten für bis zu 5 Minuten gelüftet wird. Wird der Raum nur von wenigen Personen genutzt (z.B. Halbierung der Gruppen), kann das Lüftungsintervall zeitlich ausgedehnt werden. Ob die Lüftungsmaßnahmen erfolgreich waren (erfolgte ein ausreichender Luftaustausch?), kann eine ggf. aufgestellte Lüftungsampel anzeigen. Diese Lüftungsampeln registrieren die CO2-Konzentration in der Raumluft. Steigt dieser Wert über 1.000 ppm, ist Lüften erforderlich. Je stärker ein Raum belegt ist, desto schneller wird dieser Wert erreicht.

 

Zudem können Ausdünstungen aus Baumaterialien (Fußbodenbelag, Klebstoffe, Farbanstriche etc.) die Innenraumluft belasten (sogenannte VOC). Auch von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen können VOC freigesetzt werden (Textilien, Mobiliar, Spielzeug etc.). Diese VOC-Ausdünstungen, aber auch Luftfeuchte, müssen über Lüftungsmaßnahmen aus dem Raum heraustransportiert werden. Luftfilter sind hierfür ungeeignet.“

 

Hinsichtlich dieser Aussage wurden von mir die beiden folgenden ergänzenden Fragestellungen an das Gesundheitsamt gerichtet:

 

1)      Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, würde sich der Einsatz von Luftfilteranlagen nicht auf die empfohlenen Lüftungsintervalle auswirken. Sprich, die Lüftungsintervalle sind auch bei Einsatz einer Luftfilteranlage einzuhalten.

Antwort des Gesundheitsamtes: Ja

 

2)      Im gestrigen Gespräch sprachen Sie zudem die Aerosolkonzentration in der Luft an. Ich bitte ebenfalls um Bestätigung, dass ich Ihre Aussage, die Aerosolkonzentration erfordert bei Einhaltung der vorgegebenen Lüftungsintervalle keinen Einsatz von Luftfilteranlagen richtig aus dem Gespräch mitgenommen habe.

Antwort des Gesundheitsamtes: Ja

 

Der Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen führt im Ergebnis zu keinem höheren Schutz und ist aus diesem Grund auch nicht vorgesehen. Das aufgrund der CO²-Konzentration umzusetzende und nunmehr durch die Hygienepläne festgelegte Lüftungsverhalten ist zur Vermeidung von Infektionsketten wesentlich.

 

 

Vermehrt wird der durch den Lüftungsvorgang hervorgerufene Temperaturverlust innerhalb der Betreuungs- bzw. Schulräume hingewiesen. Der vom Land Niedersachsen herausgegebene Rahmenhygieneplan für die Kindertageseinrichtungen (Stand 02.10.2020) greift diesen Gedanken auf (vgl. Nr. 3.7 des Hygieneplanes). „Beim Stoßlüften über wenige Minuten kühlt die Raumluft um ca. 2-3 Grad ab, was für die Kinder gesundheitlich unproblematisch ist. Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen.“ Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind hinsichtlich des richtigen Lüftungsverhaltens sensibilisiert.

 

Um ggf. aufkommenden Sorgen zur Auskömmlichkeit der Lüftungsintervalle entgegenzuwirken, wurden für alle Kindertageseinrichtungen und Schulen CO² - Ampeln bestellt. Die Zentralen Dienste haben eine CO²-Ampel in größeren Besprechungssituationen getestet. Über die angezeigten Indikatorfarben grün-gelb-rot ließ sich die CO²-Konzentration schnell ablesen, zugleich auch die schnelle Wirkung des Lüftens.

 

„Kohlendioxid (CO²) ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft, weil jeder Mensch CO² ausatmet. In geschlossenen Räumen bei größerer Personenanzahl wie in Klassenräumen kann sich CO² in der Raumluft ohne Lüften rasch anreichern. Zu hohe CO²-Werte führen bei den Anwesenden zu Ermüdungserscheinungen. Eine erhöhte CO²-Konzentration lässt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann (vgl. Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen vom 02.10.2020)“.

 

Es wird nicht möglich sein, in allen Gruppen- und Klassenräumen entsprechende CO²-Ampeln zu installieren. Die Nachfrage ist gegenwärtig sehr hoch. Es wird aber ausreichend sein, wenn in einem Raum zunächst mit Hilfe der Ampel das Lüftungsverhalten einstudiert wird, das dann auch ohne Ampel beibehalten wird. Der Einsatz der CO²-Ampel ist in Folge im nächsten Raum möglich.

 

 

Die Elterninitiative hat hinsichtlich ihres Anliegens auf die bauliche Gegebenheit des Raumes (L-förmig mit „Luft-Sackgasse“) hingewiesen. Die Situation wurde vor Ort durch die Abteilung Gebäudewirtschaft bewertet. In der Decke des angesprochenen Bereiches wird ein Oberlicht zur Lüftung reaktiviert, so dass auch in diesem Bereich die Luftzirkulation eintreten kann. Die Aufträge werden kurzfristig erteilt.

 

 

Mit der Anfrage wurden auch Fördermöglichkeiten angesprochen. Durch den Bundeswirtschaftsminister wurde dem Bundeskabinett  am 23.09.2020 der Entwurf der Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt sollen 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung stehen, davon 200 Millionen im Jahr 2021. Die Förderrichtlinie soll Mitte Oktober in Kraft treten.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT) Anlagen in Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäusern vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Mit Ausnahme dieser Ankündigung liegen bislang keine weiteren Informationen vor.

(Pollehn)