Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2021/2022 werden die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

 

Jahr

2019

2020

2020

Nachtrag

2021

2022

+/-

2021

+/- 2022

Planstellen Beamte

39,00

40,00

42,00

41,00

41,00

-1,00

0,00

Planstellen
Beschäftigte

455,50

462,50

481,25

486,75

479,25

+5,50

-7,50

Planstellen
gesamt

494,50

502,50

522,25

527,75

520,25

+4,50

-7,50

davon
Kindertagesstätten

152,50

158,50

169,50

173,50

166,00

169,00

161,50

Stellenzuwachs Bildungsbereich

 

 

 

 

 

+4,50

-7,50

 

 

Entwicklung der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2017

2018

2019*

Personalkosten

22.149.083,19 €

23.567.178,21 €

26.135.587,15

Veränderung

1.340.826,19 €

1.418.095,02 €

2.568.408,94

 

 

Entwicklung der Personalkosten bei den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2017

2018

2019*

Personalkosten

5.114.464,20 €

5.551.054,77 €

6.283.279,60

Veränderung

367.671,20 €

436.590,57 €

732.224,83

 

*vorläufiger Jahresabschluss

 

 

Hinweise:

 

·         Der Stellenplan ist bis zum Jahr 2023 auf den bisherigen Personalstand (Zahl entsprechend Nachtragsstellenplan 2020) „eingefroren“. Von dieser Regelung sind ausgenommen

 

-           Stellenbedarfe im Bildungsbereich (Kindertagesstätten/Schulen),

-           Stellenbedarfe, die dem Jugendhilfekostenausgleich unterliegen,

-           Stellen, die über Förderprogramme zu 100 % refinanziert werden.

 

·         Die Ausbildung in der Stadt Burgdorf soll mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel weiter gestärkt und ausgebaut werden. Die empfohlenen Personalmaßnahmen sind in der Anlage 5 zusammenfassend dargestellt.

 

·         Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung wurde mit Datum vom 08.10.2020 geändert. Die monatlichen Höchstbeträge für die Dienstaufwandsentschädigungen für die Hauptverwaltungsbeamt*innen und deren allgemeinen Stellvertreter*innen wurden der Höhe nach angepasst. Der monatliche Höchstbetrag für die/den Hauptverwaltungsbeamt*in wurde von 275 € auf 330 € angehoben, der monatliche Höchstbetrag für die/den allgemeinen Stellvertreter*in von 185 € auf 222 € und der monatliche Höchstbetrag für die weitere Beamtin oder den weiteren Beamten auf Zeit von 140 € auf 168 €. Es besteht die Empfehlung, die jährlichen Aufwandsentschädigungen wie folgt anzuheben:

 

Bürgermeister/-in              von 3.300 € auf 3.960 €

Erste/r Stadtrat/-rätin        von 2.220 € auf 2.664 €

Stadtrat/-rätin                  von 1.680 € auf 2.016 €

 

Die Aufwandsentschädigungen werden in die Stellenplanentwürfe 2021 und 2022 mit erfolgter Beratung niedergeschrieben.

 

·         Eine Übersicht über alle Stellen mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) ist der Anlage 6 zu entnehmen. Sofern sich der Wegfall auf die zu beratenden Stellenpläne 2021 und 2022 auswirkt, sind ergänzende Ausführungen den Anlagen 2 und 4 zu entnehmen.

 

·         Als Berechnungsgrundlage für die Jahrespersonalkosten der beantragten Stellen für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „Stufe 5, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt. Die Personalkosten sind grds. für den beantragten Stellenumfang berücksichtigt, auch wenn die tatsächliche Besetzung unter dem Stellenanteil bleibt. Rückstellungen sind in den Personalkosten berücksichtigt.

 

·         Die Beschäftigtenstellen sind in 0,25 Schritten eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden. Für Beamte ist grundsätzlich eine 1,0 Stelle einzurichten.

 

·         Die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen richtet sich nach der Tätigkeit, die auf Dauer auszuüben ist (sog. Tarifautomatik). Entsprechend ist die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen nicht von dem Beschluss zum Stellenplan abhängig. Der Stellenplan der Stadt Burgdorf wird seit 2017 über eine Fachanwendung, die Teil des Personalverwaltungsprogramms ist, abgebildet. Seitdem werden die tarifrechtlichen Änderungen zum Änderungszeitpunkt eingepflegt.

 

Bei Beamtenstellen ist hingegen eine Beförderung erst möglich, wenn eine entsprechende Stelle im Stellenplan ausgewiesen ist.

 

·         Die Tabellen zum Entwurf der Stellenpläne 2021 und 2022 werden entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

 

 

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

Anlage 1           Übersicht Entwurf Stellenplan 2021 inkl. Personalkosten

Anlage 2           Änderungen im Stellenumfang – Stellenplan 2021

Anlage 3           Entwurf Stellenplan 2022 inkl. Personalkosten

Anlage 4           Änderungen im Stellenumfang – Stellenplan 2022

Anlage 5           Ausbildung Nachwuchskräfte

Anlage 6           Übersicht Stellen mit kw-Vermerk

 

(Pollehn)