Betreff
Gebühren Tagespflege
Vorlage
2009 0486
Aktenzeichen
1- 51.1 Ben/mö
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

45420/760000

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, den nachstehenden Beschluss zu fassen.

 

  1. Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Tagespflege der Stadt Burgdorf. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Tagespflege wurden erstmals durch Satzung vom Herbst 2007 geregelt. Grundlage für die Satzung und die darin enthaltenen einzelnen Regelungen war neben den gesetzlichen Vorschriften die zwischen der Region Hannover und den Regionskommunen geschlossene Vereinbarung über den Jugendhilfekostenausgleich zur Wahrnehmung der Kindertagespflege.

 

Diese Vereinbarung galt bis zum 31.12.2008. Die Vereinbarung wurde Ende letzten Jahres per 01.01.2009 mit einigen Ergänzungen und einem neuen Gebührentarif neu abgeschlossen und gilt bis zum 31.12.2010.

 

Des Weiteren wurde zum Ende des letzten Jahres das Kinderförderungsgesetz durch den Bund verabschiedet.

 

Darin sind auch Regelungen enthalten, die die Tagespflege betreffen. Der Niedersächsische Städtetag hat dazu mit Rundschreiben vom 26. Januar 2009 mitgeteilt, dass ergänzende landesrechtliche Regelungen voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte ergehen. Von daher muss die vorliegende Satzung für die Tagespflege ggf. Ende des Jahres nochmals geändert werden.

 

Zunächst sollen jedoch mit der Änderungssatzung die Änderungen des genannten Vertrages mit der Region umgesetzt werden. Wichtigster Punkt ist dabei die ab 01.01.2009 geltende Gebührentabelle. Im Vorgriff auf die Satzungsregelung wurden die dort genannten Beträge bereits für Zahlungen und Gebührenerhebungen zugrunde gelegt. Von daher wird auch ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2009 vorgeschlagen.

 

Bereits der bisher geltende Vertrag enthielt die Regelung, dass für Tagespflegepersonen mit einer einfachen Erlaubnis die Aufwandsentschädigung um 15 % abgesenkt wird. Der neue Vertrag empfiehlt eine Absetzung bis zu 30 %.

 

Hierbei handelt es sich um Einzelfälle, in denen beispielsweise befreundete Personen oder Nachbarn Kinder betreuen. Diese Betreuungsverhältnisse beschränken sich dann nur auf ein konkretes Kind.

 

Derzeit gibt es davon zwei Betreuungsverhältnisse. Von daher wird empfohlen, es bei dem bisher geltenden Prozentsatz von 15 % zu belassen. Damit wird der Forderung nach einer Differenzierung der Vergütung bezogen auf qualifizierte Tagespflegepersonen Rechnung getragen. Andererseits können bei einer derart moderaten Absenkung im Einzelfall Betreuungsprobleme wie geschildert gelöst werden. Andernfalls ist u. U. zu erwarten, dass keine Pflegepersonen mehr gefunden werden.

 

Weiterhin empfiehlt der Vertrag eine Absenkung um bis zu 20 %, wenn Kinder in der Wohnung der Sorgeberechtigten betreut werden. Auch hier gilt das vorher Gesagte, nämlich, dass die Problemlösung bei starker Absenkung der Entgeltbeträge schwierig wird. Von daher wird empfohlen, auch hier weiterhin eine Absenkung von nur 15 % vorzunehmen.

 

Der Vertrag mit der Region sieht außerdem vor, das Entgelt analog der Pflegesatzerhöhung für Vollzeitpflege jährlich anzupassen. Dadurch wird ggf. eine Änderungssatzung zu Beginn des Jahres 2010 erforderlich.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Festlegung der Prozentsätze abweichend von dem Vertrag mit der Region in einzelnen Regionskommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Von daher ist auch im Hinblick auf die geringe Zahl der Betroffenen eine abweichende Regelung vertretbar.