Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-84 "Neuer Bauhof" - Entwurf
Bezug: Vorlage BV 2020 1231
Vorlage
BV 2020 1405
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt plant die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe (Straßenbauhof und Gärtnereibauhof) an einem gemeinsamen Standort zwischen der B 188 und der städtischen Kläranlage im Osten Burgdorfs.

 

Für diesen gemeinsamen Standort der Bauhöfe ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Mit VA-Beschluss vom 21.04.2020 wurde die Einleitung des Planverfahrens sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Vorentwurf des entsprechenden Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels Auslegung im Zeitraum vom 04.05.2020 bis 18.05.2020. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.04.2020 mit der Bitte um Stellungnahme bis 25.05.2020.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Ausführungen der Stadt sind in Kapitel 9 der anliegenden Begründung wiedergegeben.

 

Wesentliche Änderung des nun ausgearbeiteten Entwurfs des Bebauungsplans gegenüber der Vorentwurfsfassung ist die Festsetzung der Zufahrtsmöglichkeit von der Osttangente lediglich als Notzufahrt. Weitere Änderungen haben sich aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ergeben (Überarbeitung der Eingriffsbilanzierung, Übernahme von Hinweisen zu den Maßnahmenflächen). Entsprechend wurde auch die Begründung ergänzt.

 

Sämtliche Änderungen in den Unterlagen sind grau hinterlegt.

 

Im Parallelverfahren erfolgte bereits die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (43. Änderung). Diese liegt derzeit der Region Hannover zur Genehmigung vor.

 

 

Anlagen:

-      Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ vom Oktober 2020

-      Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ vom Oktober 2020

 

 

(Pollehn)