Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

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FinHH

Einmalige Kosten:

187.000,00 €

54700.787110

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen erfolgt, wie im Ausbauprogramm BV 2020 1399 dargestellt.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I.         Allgemein

 

Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) wurde für das Jahr 2021 zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein Sammelantrag für den barrierefreien Ausbau von vier Bushaltestellen gestellt.

 

Zurzeit wird von der Region Hannover ein Konzept zur Überplanung des Stadtbusverkehrs in den Mittelzentren der Region Hannover erarbeitet. Davon sind auch die Linien 905, 906 und 907 in der Kernstadt von Burgdorf betroffen. Bis zur Klärung der Linienführung sollen deshalb keine Bushaltestellen umgebaut werden, die von diesen Linien angefahren werden.

 

Hintergrund ist hier, dass die Gewährung von Fördermitteln für den barrierefreien Umbau einer Haltestelle durch die LNVG unter der Bedingung erfolgt, dass diese Haltestelle anschließend mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Sollte die Haltestelle innerhalb dieses Zeitraums verlegt werden müssen, sind Förderbeträge von der Stadt Burgdorf an die LNVG zurückzuerstatten.

 

Der Sammelantrag für 2021 beinhaltet die zwei Haltestellen „Worthstraße“ in Otze (Linie 926) und die zwei Haltestellen „Engenser Straße“ in Schillerslage (Linie 639, 636). Diese Linien sind nicht von der Überplanung betroffen.

 

Das Zwischenziel gemäß Nahverkehrsplan 2015, vorerst zumindest in jedem Ortsteil einer Kommune eine barrierefreie Bushaltestelle pro Fahrtrichtung herzustellen, ist in Burgdorf schon nahezu erreicht. Lediglich in Beinhorn gibt es keine barrierefreie Bushaltestelle. Für Beinhorn hat deshalb die Region Hannover bei der LNVG einen Förderantrag für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Beinhorn gestellt. Die Kosten und die Planungen für den Umbau dieser Bushaltestellen werden komplett von der Region Hannover übernommen.

 

 

II.       Haltestellen

 

Die Auswahl der beantragten Maßnahmen wurde in Abstimmung mit der RegioBus aufgrund der Ein- und Aussteigerzahlen zur Verbesserung der Nutzung des ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Personen vorgenommen.

 

Bei den beantragten Fördermaßnahmen handelt es sich um Grunderneuerungen an bestehenden Bushaltestellen, die zu einer Verbesserung des Gebrauchswertes der Bushaltestellen und somit zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen.

 

Hauptbestandteil der Grunderneuerung ist der barrierefreie Ausbau der „Standardbushaltestelle“ der Region Hannover gemäß des „Leitfadens für die Gestaltung von Bushaltestellen in der Region Hannover“ (überarbeitet 2020 von der Region Hannover, Anlage 2).

 

Darüber hinaus werden an den Haltestellen, die die entsprechenden Einsteigerzahlen aufweisen, Wartehallen aufgestellt, um den im Nahverkehrsplan definierten Anforderungen in Bezug auf Komfort und Fahrgastsicherheit zu entsprechen.

 

An allen Haltestellen werden, wenn möglich, 18 m Buskapsteine mit 16 cm Ansicht eingebaut, die einen nahezu ebenerdigen, behindertengerechten Einstieg ermöglichen.

 

Für die Führung von blinden und sehbehinderten Menschen zum vorderen Buseinstieg sind in 30 cm Abstand zur Vorderkante des Buskapsteins und 60 cm nördlich vom Haltestellenmast ein 120 * 90 cm großes Einstiegsfeld und ein 60 cm breiter Auffindungsstreifen aus Betonrillenplatten vorgesehen. Des Weiteren wird ein parallel zur Bordanlage verlaufender 30 cm breiter Leitstreifen hergestellt.

 

Der Aufbau der Pflasterfläche erfolgt an allen Bushaltestellen nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 12); Tafel 6, Zeile 2:

 

 

 

8 cm Betonpflaster

4 cm Bettung aus Kies-Sandgemisch

 18 cm Schottertragschicht

 30 cm Schichtaufbau

 

 

 

II.1     Haltestellen „Worthstraße“ (Anlage 3 und 4)

 

Die Bushaltestelle „Worthstraße“ Richtung Bahnhof (Anlage 3) liegt zurzeit genau zwischen drei Hofzufahrten. Für einen barrierefreien Ausbau muss die Haltestelle ca. 20 m nordöstlich verlegt werden. Mit Grünstreifen steht dort eine Gesamtbreite von ca. 4,40 m zur Verfügung.

 

Die Länge der Bushaltestelle beträgt 18,00 m. Dadurch muss eine vorhandene Kastanie entfernt werden. Um die größte Kastanie in dem Bereich der Grünfläche zu erhalten, werden zwar die barrierefreien Buskapsteine auf einer Länge von 18,00 m eingebaut, die letzten 3,00 m der Aufstellfläche werden allerdings nicht gepflastert, da sich in dem Bereich die Kastanie befindet und die Baumscheibe nicht komplett versiegelt werden soll. Auf der Linie werden Gelenkbusse eingesetzt, aber die Kastanie beeinflusst nicht den Einstiegsbereich der hinteren Tür, so dass sie erhalten bleiben kann.

 

Die Bushaltestelle Richtung Bahnhof ist eine Einsteigerhaltestelle. Sie wird mit einer transparenten Wartehalle gemäß Standard der Region Hannover: in Aluminium/Glas – Ausführung (Flachdach, Länge ca. 4,50 m, Höhe ca. 2,30 m, Breite/ Tiefe ca. 0,7 m, Farbe: graualuminium RAL 9007), mit Sitzgelegenheit, einer beleuchteten Infovitrine und Abfallbehälter ausgestattet. 

 

Zur Förderung des umweltverträglichen Verkehrsmittels Fahrrad sollten Bushaltestellen mit einer den örtlichen Anforderungen entsprechenden Anzahl an Fahrradanlehnbügeln ausgestattet werden. Dafür werden fünf Fahrradanlehnbügel auf einer extra befestigten Fläche im Grünstreifen ca.  8,00 m nordöstlich von der Bushaltestelle aufgestellt. Zurzeit ist die Fläche mit Betonplatten befestigt, aber es ist schon zu erkennen, dass die Platten von den Baumwurzeln der Kastanie hochgedrückt werden. Zur Verbesserung des durchwurzelbaren Bodenraums wird die Fläche entsiegelt und es wird eine ca. 25 cm dicke Tragschicht aus überbaubarem Baumsubstrat und darauf eine 4 cm starke ungebundene Deckschicht mit enzymgebundenem Brechsand-/Splittgemisch eingebaut.

 

Die alte Wartehalle befindet sich auf einer privaten Fläche. Das Dach ist als Überstand an der Scheune von Haus Freiengericht Nr. 18 befestigt und muss nach Absprache mit dem Eigentümer nicht entfernt werden.

 

Die Bushaltestelle „Worthstraße“ Richtung Ehlershausen (Anlage 4) ist zurzeit zu kurz und die Aufstellfläche zu schmal. Um die geforderte Mindestbreite von 2,50 m zu erreichen wird die Haltestelle ca. 4,00 m in Richtung „Freiengericht“ verlegt, so dass die dort vorhandenen Palisaden im Bereich der Haltestelle aufgenommen und ca. 1,00 m Richtung Hauswand neue Palisaden gesetzt werden. Aufgrund des Höhenunterschiedes kann nicht bis ans Haus gepflastert werden. Den schmalen Streifen zwischen Hauswand und Bord als Grünfläche herzustellen würde einen hohen Pflegeaufwand bereiten, deshalb soll der Streifen mit ungefärbten Betonrechteckpflaster befestigt werden. Die ca. 1,50 m breite Zuwegung von der Zufahrt zum Haus Freiengericht Nr. 24 bis zur Bushaltestelle wird höhenmäßig angepasst.

 

Die Bushaltestelle ist eine Aussteigerhaltestelle. Deshalb erhält diese Haltestelle keine Wartehalle.

 

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen betragen ca.  73.000,00 €.

 

 

II.2     Haltestellen „Engenser Straße“ in Schillerslage (Anlage 5)

 

Auch der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle „Engenser Straße“ in Richtung Großburgwedel erfolgt gemäß der im Nahverkehrsplan dargestellten „Standardbushaltestelle“ (Anlage 2).

 

Zurzeit ist die Aufstellfläche nur ca. 1,40 m breit und ca. 13,00 m lang. Außerdem gibt es keine Wegeverbindung von der Fußgängerampel zur Bushaltestelle.

 

Eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Kreuzung ist aus Platzgründen nicht möglich. Auf den beiden Linien werden hauptsächlich Gelenkbusse eingesetzt. Diese würden zu nah am Kreuzungsbereich stehen. Eine Bushaltestelle von 18,00 m Länge ist hier auf jeden Fall erforderlich.

 

In Abstimmung mit der Region kann die Linde vor dem Haus Nr. 1b entfernt werden, so dass direkt nach der Zufahrt von Haus Nr. 1b mit dem Anschluss an der Bushaltestelle begonnen werden kann. Die Bushaltestelle wird auf einer Länge von 18,00 m ausgebaut und die Aufstellfläche wird auf 2,50 m verbreitert. Da das vorhandene Gelände sehr abschüssig ist, wird die Bushaltestelle mit Winkelstützen eingefasst. Auf den Winkelstützen wird ein Geländer als Absturzsicherung befestigt.

 

Zurzeit gibt es keine Wegeverbindung von der Lichtsignalanlage bis zur Bushaltestelle, deshalb soll zwischen den vorhandenen Zufahrten ein ca. 1,50 m breiter Gehwegstreifen mit grauem Betonrechteckpflaster befestigt werden.

 

Die Bushaltestelle ist eine Aussteigerhaltestelle. Eine Wartehalle ist hier nicht erforderlich.

 

Die Bushaltestelle „Engenser Straße“ in Richtung Burgdorf ist eine Einsteigerhaltestelle. Für die Ausstattung von Bushaltestellen in der Region Hannover wird im Nahverkehrsplan ein einheitlicher Ausbaustandard definiert. Dementsprechend sollen Bushaltestellen mit mehr als 10 Einsteigern pro Tag nach Möglichkeit mit Wartehallen und beleuchteten Infovitrinen ausgestattet sein. Bei der Bushaltestelle sind es durchschnittlich 18 Einsteiger am Tag.

 

Im Zuge des Neubaus Zollstraße 3 (ehemals Hotel Münstermann) sollen drei Zufahrten an der „Engenser Straße“ angelegt werden. Damit die dritte Zufahrt zum Haus Nr. 2e genehmigt werden kann, muss die neue Bushaltestelle ca. 5,00 m weiter in Richtung Burgdorf versetzt werden.  Dafür muss die vorhandene Linde am Anfang der Bushaltestelle entfernt werden. Dies ist mit der Region abgestimmt. Der Bauherr beteiligt sich an den Kosten für die Fällung, der Entsorgung und den geforderten Ersatzpflanzungen.

 

Die vorhandenen Höhen lassen nur eine Entwässerung auf dem angrenzenden Privatgrundstück zu. Dies ist mit dem Eigentümer abgesprochen und wird als Auflage in die Entwässerungsgenehmigung aufgenommen.

 

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen betragen ca. 97.000,00 €. Dazu kommt noch die Herstellung der Gehwegverbindung zur Bushaltestelle von ca.

15.000,00 €. Diese ist nicht zuwendungsfähig, die Kosten dafür müssen komplett von der Stadt übernommen werden.

 

 

 

 

III.      Finanzierung

 

Für den barrierefreien Ausbau der vier Bushaltestellen stehen unter dem Produktkonto 54700 787110 Mittel in Höhe von 187.000,00 € zur Verfügung.

 

Für die Baumaßnahme sind Fördermittel beim ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Grunderneuerungen von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung beantragt worden. Bei einer Bewilligung des Antrags werden die Umbaukosten der Bushaltestellen mit 75 % gefördert.

 

Die Region Hannover fördert die Maßnahme mit weiteren 50 % der restlichen 25 %, sodass voraussichtlich für den Umbau aller Bushaltestellen von der Stadt 32.125,00 € nach Erhalt der Förderungen gezahlt werden müssen.

 

Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen wird nur durchgeführt, wenn die Fördermittel und die angemeldeten Mittel für den Haushalt 2021 bewilligt werden.

 

IV.       Schlussbemerkung

 

Die Planungen für die Bushaltestellen sind der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, der Straßenverkehrsbehörde, der Behindertenbeauftragten der Region Hannover, der Regio Bus und der Region Hannover mitgeteilt worden. Eingegangene Stellungnahmen mit den entsprechenden Antworten der Fachabteilung habe ich als Anlage 6 beigefügt.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan der Haltestellen 

Anlage 2: Detailplan Bushaltestellen

Anlage 3: Detailplan der Bushaltestelle „Worthstraße“ Richtung Burgdorf

Anlage 4: Detailplan der Bushaltestelle „Worthstraße“ Richtung Ehlershausen

Anlage 5: Detailplan der Bushaltestellen „Engenser Straße“   

Anlage 6: Stellungnahmen

    

 

(Pollehn)