Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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FinHH |
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Einmalige Kosten: |
215.000,00 € 280.000,00 € 12.590,00 € |
53810.787231 54100.787213 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau der „Windmühlenstraße“
soll, wie im Ausbauprogramm dargestellt, erfolgen.
Sachverhalt und Begründung:
Die „Windmühlenstraße“ liegt in der Weststadt in Burgdorf parallel zur B443 zwischen der „Moorstraße“ und der „Mönkeburgstraße“ und wird hauptsächlich von Anwohnern befahren. Der Ausbaustand der Fahrbahn ist von 1951 (der Gehweg auf der Ostseite) und von 1958 (Fahrbahn und Gehweg Westseite). Die Gehwege sind mit 30iger Basaltplatten befestigt und mit Natursteinborden eingefasst.
Bei einer Kanalbefahrung im Jahr 2016 (siehe dazu auch 1.1) wurden Schäden festgestellt, die eine Erneuerung des Kanals erforderlich machen.
1. Bestand
1. 1 Kanal und Versorgungsleitungen
Der vorhandene Mischwasserkanal
in der „Windmühlenstraße“ ist von 1950 und wurde aus Steinzeug DN 250
hergestellt.
Bei einer Kamerabefahrung im Jahr 2016 wurden in der „Windmühlenstraße“ viele Risse und schadhafte Anschlusspunkte der Schadensklassen 0 und III (sofortige- und langfristige Schadensbeseitigung) festgestellt. Die Erneuerung ist auf Grund der Vielzahl der Schäden am wirtschaftlichsten. Dadurch wurde die „Windmühlenstraße“ 2017 mit in die Prioritätenliste aufgenommen (Vorlage 2017 0244).
Der öffentliche Bereich der Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze ist untersucht worden. Hierbei festgestellte Schäden werden behoben. Des Weiteren werden die Hausanschlussschächte begutachtet. Abgängige Hausanschlussschächte werden erneuert.
Die Stadtwerke planen die Trinkwasserleitung in der Windmühlenstraße zu erneuern.
1. 2 Straße
Die „Windmühlenstraße“ besteht
aus einer ca. 22 cm starken Packlage, welche mit einer ca. 4 cm starken
Schotterdecke und anschließender Schwarzdecke überzogen wurde. Der
Fahrbahnaufbau entspricht keiner standardisierten Belastungsklasse und erfüllt
nicht den technischen Standard. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen
abgängig und die Höhenlagen sind z.T. zu korrigieren. Die Gehwegeoberfläche
wurde teilweise mit 30iger Basaltplatten und teilweise mit Mosaikpflaster
hergestellt.
Die Gesamtbreite der Ausbaufläche in der „Windmühlenstraße“ beläuft sich auf ca. 9,45 m. Die Fahrbahn hat zurzeit eine mittlere Breite von 5,50 m, die östliche Gehwegseite eine mittlere Breite von 2,00 m und die westliche Seite eine mittlere Breite von 1,95 m.
Den vorhandenen Bereich habe ich hinsichtlich der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) untersuchen lassen. Die Deckschicht der Straßenausbauproben weist nach den Ergebnissen der umweltgeochemischen Untersuchungen gem. der Vorschrift des NLÖ/NLSTB deutlich erhöhte PAK-Gehalte und deutlich erhöhte Konzentrationen an Phenol-Index auf. Dadurch sind die Ausbauasphalte als teer/pechhaltiger Straßenaufbruch einzustufen und es ist das Entsorgungsnachweisverfahren der NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH) zu berücksichtigen. Auch die ungebundene Tragschicht unter der Fahrbahn weist deutlich erhöhte PAK-Gehalte auf ist als gefährlicher Abfall der Kategorie Einbauklasse größer Z2 zu entsorgen.
1. 3 Straßenbegleitgrün
In der „Windmühlenstraße“ befindet sich vor Haus Nr. 10 ein Beet mit zwei Bäumen (ACER). Die Wurzeln der Bäume haben Schäden am Kanal verursacht und die Platten im Gehweg sind durch die Wurzeln hochgedrückt worden.
1. 4 Oberflächenentwässerung
Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über
eine beidseitig entlang der Fahrbahn verlaufende einreihige Gosse mit
Straßenabläufen. Die Gosse ist allerdings bei der letzten Deckensanierung
(2008) mit Asphalt überdeckt worden. Die Fahrbahn entwässert im Dachprofil.
1. 5 Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtung befindet sich im
Gehweg auf der Ostseite an der Grundstücksgrenze. Die Masten wurden 1982
errichtet und sind somit 38 Jahre alt. Es ist davon auszugehen, dass der
Bereich im Erdreich zumindest teilweise korrodiert ist und ein Austausch in den
nächsten Jahren unabweisbar ist. Die Aufsätze wurden bereits 2009 ausgetauscht.
2. AUSBAUVORSCHLAG
2. 1 Querschnitt
Eine Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 1) und in den Schnitten der Anlagen 2
bis 4 dargestellt.
Die Durchfahrt der „Mönkeburgstraße“ westlich der Straße „Im Hagenfeld“ ist mit Kfz nicht möglich. Dadurch wird die „Windmühlenstraße“ hauptsächlich von Anwohnern der angrenzenden Straßen und von den Anliegern der „Windmühlenstraße“ befahren.
Für einen barrierefreien Ausbau soll die Straße niveaugleich ausgebaut werden. Dafür werden die Gehwege auf einer Breite von 2,25 m mit rotem Betonrechteckpflaster ausgebaut und die Fahrbahn inklusive Gosse in einer Breite von 4,95 m in grauem Betonrechteckpflaster. Dort wo es möglich ist, werden 2,00 m breite Parkplätze in anthrazitfarbigem Betonrechteckpflaster markiert. Die Parkplätze werden ca. 80 cm in den Gehweg eingerückt. Die Fahrbahn hat in dem Bereich eine Breite von 3,75 m und der Gehweg auf der Parkplatzseite eine Restbreite von 1,45 m.
Bei einem niveaugleichen Ausbau und markierten Parkflächen besteht die Möglichkeit, die Straße bei Bedarf später als Spielstraße auszuweisen.
Zur seitlichen Begrenzung des Gehweges werden teilweise Tiefborde gesetzt und teilweise ist die vorhandene Bebauung die Begrenzung.
1989 wurde als Verkehrsberuhigung die Einmündung von der „Windmühlenstraße“ in die „Moorstraße“ umgebaut. Dabei wurde die Gosse in der Moorstraße durchgezogen und ein Bord zwischen Fahrbahn und Gosse gesetzt. Hier haben die Fahrzeuge aus der Moorstraße kommend Vorfahrt. Bei allen anderen von der „Moorstraße“ querenden Straßen gilt rechts vor links. Dies führt oft zu Missverständnissen.
Bei dem Umbau soll die Gosse wieder von der „Moorstraße“ in die „Windmühlenstraße“ geführt werden, so dass eindeutig die Rechts-vor-links Regelung erkannt wird.
Für die Fußgänger soll im Gehweg in der Moorstraße am Übergang zur „Windmühlenstraße“ eine getrennte Querungshilfe mit taktilen Elementen für die barrierefreie Querung hergestellt werden.
Aufgrund der Pflastermaße können die Ausbaubreiten geringfügig variieren. Die unten angegebenen Maße geben einen Ausschnitt wieder.
Querprofil A – A (Anlage 2)
Gehwegstreifen 2,25
m
Fahrbahn 4,95
m
Gehwegstreifen 2,25
m
Querprofile B – B und C - C (Anlagen 2 und 3)
Gehwegstreifen 1,45
m
Parkplatze 2,00
m
Fahrbahn 3,75
m
Gehwegstreifen 2,25
m
Für eine spätere
Versorgung werden Leerrohre verlegt, um zu verhindern, dass die neu
hergestellte Fahrbahn u. U. kurzfristig erneut aufgenommen werden muss.
2. 2 Befestigungsart
Zurzeit ist der Aufbau der
Fahrbahn und des Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen.
Der Aufbau der Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 3, Zeile 1 bemessen.
Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.
Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.
Nach der RStO 12 wurde folgender Aufbau gewählt:
Betonrechteckpflaster 0,08
m
Bettung aus Sand – Splitt - Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,20
m
Frostschutzschicht 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,50
m
Durch die komplette Veränderung des Ausbauprofils wird eine digitale Vermessung der fertig ausgebauten Straße notwendig. Da sich teilweise die Lage der Schächte verändert, ist außerdem eine Vermessung der Schächte notwendig.
2. 3 Oberflächenentwässerung
Die Entwässerung der Fahrbahn, der Gehwege und der Abläufe erfolgt über
eine zweireihige Mittelgosse mit Straßenabläufen. Die Fahrbahn entwässert im
umgedrehten Dachprofil.
2. 4 Straßenbegleitgrün
Zur Verbesserung des
durchwurzelbaren Bodenraums soll der Gehweg im Bereich der Grünfläche vor Haus
Nr. 10 entsiegelt werden. Dafür soll eine ca. 25 cm dicke Tragschicht aus überbaubarem
Baumsubstrat eingebaut werden und darauf eine 4 cm starke ungebundene
Deckschicht mit enzymgebundenem Brechsand-/Splittgemisch.
Als Schutz für den Kanal werden in dem Bereich Wurzelschutzbahnen eingebaut.
2. 5 Ausleuchtung
Die vorhandenen
Beleuchtungsmasten aus dem Jahr 1982 sind abgängig und werden durch neue
Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,20 m ersetzt. Die Aufsätze werden
weiterhin verwendet.
3. Finanzierung und Kosten
Bei der Erneuerung der „Windmühlenstraße“, mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung (Tragsystem/ Masten) und Straßenentwässerung, handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach den Vorgaben des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.
Da es sich bei der Windmühlenstraße um eine Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr handelt, ist der Anteil der Beitragspflichtigen für die Teileinrichtungen differenziert zu betrachten. Der Anteil der Anlieger beträgt für die Teileinrichtung Fahrbahn 40 %, Gehweg 60 %, Parkfläche 70 %, Beleuchtung (Masten) 50 % und Oberflächenentwässerung 50 % vom beitragsfähigen Aufwand.
Der Mischwasserkanal dient zu 67 % der Grundstücksentwässerung und zu 33 % der Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung). Für den Anteil der Straßenentwässerung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach der Entwässerungsabgabensatzung ist die Erhebung von Kanalbaubeiträgen für den auf die Erneuerung der Grundstücksentwässerung entfallenden Anteil möglich. Von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt auch hier, aus Gleichbehandlungsgründen, durch die laufenden Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungsgebühren).
Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit dem Eingang der letzten Schlussrechnung. Mit Beginn der Baumaßnahmen werden Vorausleistungen auf den zu erwartenden Straßenausbaubeitrag erhoben.
Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der
Windmühlenstraße werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 507.590,- €
anfallen. Davon sind rund 215.000,- € für die Kanalbauarbeiten, rund 280.000,-
€ für den Straßenbau und rund 12.590 für die Beleuchtung veranschlagt.
Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten 53800.787231 und 54100.787213 zur Verfügung.
4. Schlussbemerkung
Die Planungen für die Windmühlenstraße sind der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, dem Bündnis für Familien, der Umweltschutzabteilung, der Straßenverkehrsbehörde, der Feuerwehr und der Behindertenbeauftragten der Region Hannover mitgeteilt worden. Eingegangene Stellungnahmen mit den entsprechenden Antworten der Fachabteilung habe ich als Anlage 5 beigefügt.
Pandemiebedingt wurde die geplante Anliegerversammlung am 28.01.2021 abgesagt und die Anlieger haben den Entwurf des Ausbauprogramms per Post erhalten. Da auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Anliegerversammlung stattfinden konnte, wurden die Anlieger mit Schreiben vom 30.03.2021 darüber informiert und um Rückmeldung bis zum 23.04.2021 gebeten, damit die Auffassungen der Anlieger den Ausschussmitgliedern gebündelt zur Kenntnis gegeben werden können.
Anbei die eingegangenen Stellungnahmen mit den Antworten der Verwaltung (Anlage 6).
Die Einwände der Anlieger wurden geprüft und konnten nicht berücksichtigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anlieger teilweise einen Ausbau mit Hochborden und ohne markierte Parkplätze vorgeschlagen haben. Auch der Wunsch nach mehr Bäumen wurde genannt. Für diese Varianten wurden die Kosten geprüft.
Die teuerste Variante wäre ein Ausbau der Windmühlenstraße in Asphalt ohne markierte Parkplätze und die Gehwege in Pflaster, abgesetzt mit Hochborden. Aufgrund der höheren Kosten für die Hochborde, die beidseitige Entwässerungsgosse und die Mehrkosten für Asphalt im Vergleich zu Pflaster würden bei der Ausführung zusätzliche Aufwendungen von ca. 30.000,00 € anfallen. Bei Ausführung der Fahrbahn in Pflaster wären es ca. 10.000,00 € mehr als bei der im Ausbauprogramm geplanten Variante mit den Parkplätzen und der Mittelgosse ohne Hochborde.
Bei der Ausführung ohne markierte Parkplätze wurde auch geprüft, ob noch zusätzliche Bäume eingeplant werden können. Aufgrund der vorhandenen Leitungen und Zufahrten wäre es möglich maximal drei weitere Bäume einzuplanen. Dafür würden weitere Kosten von ca. 7.500,00 € anfallen.
Die Mehrkosten würden auch zu einer Erhöhung der Kosten für die Anlieger führen. Aus den Stellungnahmen der Anlieger ging hervor, dass gewünscht wird, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Von daher wird vorgeschlagen, den Ausbau wie dargestellt durchzuführen.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Schnitt A-A
Anlage 3: Schnitt B-B
Anlage 4: Schnitt C-C
Anlage 5: Stellungnahmen
Anlage 6: Einwände der
Anlieger mit Antworten der Verwaltung
(Pollehn)