Betreff
"Erste Schritte zur Sicherstellung der sog. "Schwarz-Weiß-Trennung"- Gesundheitsschutz für unsere freiwilligen Profis"; Antrag der FreienBurgdorfer vom 20.02.2020
Vorlage
A 2020 1211/1
Aktenzeichen
37.010
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf erklärt den Antrag der Fraktion „FreieBurgdorfer“ vom 20. Februar 2020 für erledigt.

 

In Vertretung

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In seiner Sitzung am 28.05.2020 hat der Rat der Stadt Burgdorf den Antrag der Fraktion der FreienBurgdorfer vom 20.02.2020 betreffend "Erste Schritte zur Sicherstellung der sog. "Schwarz-Weiß-Trennung"- Gesundheitsschutz für unsere freiwilligen Profis" einstimmig in den Feuerwehrausschuss verwiesen. Nachfolgenden Ausführungen ist zu entnehmen, mit welchen Maßnahmen dem perspektivischen Ziel des Antrages – unabhängig von dem Antrag – entsprochen werden soll.

 

Fahrzeuge:

 

Im Haushalt der Stadt Burgdorf für die Jahre 2021/22 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000,- € für eine Logistikkomponente hinterlegt. Die Auszahlung dieser Mittel ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Ferner sind für das Jahr 2025 Finanzmittel für einen neuen Hilfsgerätewagen (aktuell ein Volkswagen T5 „Pritsche“) in Höhe von 65.000,- € in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.

 

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass bereits die Beschaffung von zwei (Hilfs-)Gerätewagen in den kommenden fünf Jahren vorgesehen ist. Die Ausgestaltung der einzelnen Fahrzeuge ist noch nicht festgelegt worden, sodass dem Ziel des Antrages durchaus entsprochen werden kann.

 

Darüber hinaus wurde bereits ein Hygienewagen als Rollcontainer beschafft, der bei Bedarf auf dem GW-Logistik/ LKW zur jeweiligen Einsatzstelle verbracht werden könnte. 

 

Bekleidung:

Im Haushalt der Stadt Burgdorf ist ein Budget für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burgdorf hinterlegt. Aus diesem Budget können entsprechende Feuerwehrersatzkleidungen nach Anforderung beschafft werden.

 

Feuerwehrhäuser:

Bei Sanierungen, Umbau und Neubau von Feuerwehrhäusern werden neben den baurechtlichen Bestimmungen die aktuell geltenden (DIN-)Normen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Hinweise der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen (FUK) beachtet bzw. eingehalten.

 

(Kugel)