Betreff
Festsetzung Überschwemmungsgebiete: Burgdorfer Aue, Neue Aue, Alte Aue, Aue, Hechtgraben, Seebeeke
Vorlage
M 2020 1372
Aktenzeichen
32.042.001
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Land Niedersachsen hat durch seinen gewässerkundlichen Landesdienst, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Kulturschutz, die Grenzen der Überschwemmungsgebiete der Burgdorfer Aue und Nebengewässer für ein 100-jährliches Hochwasserereignis neu ermittelt. Die Grenzen wurden in Arbeitskarten dargestellt und mit Bekanntmachungen im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und vorläufig gesichert.

Die Region Hannover hat nach § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) als Untere Wasserbehörde die Aufgabe, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festzusetzen.

Vor Erlass der Verordnung führt die Region Hannover gemäß § 115 Abs. 3 NWG ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.

Als Träger öffentlicher Belange wird der Stadt Burgdorf die Gelegenheit gegeben, bis zum 01.10.2020 eine Stellungnahme zur Verordnung abzugeben. Da eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme nicht möglich ist, können bei Bedarf entsprechende Rückfragen zur Vorlage über die Fachabteilung beantwortet werden.

 

Anlage: Entwurf der Stellungnahme der Stadt Burgdorf mit Anlage (Änderungen aufgrund von noch ausstehenden Informationen von der UNB vorbehalten.)

 

 

 

(Pollehn)