Betreff
Betriebsführungsvertrag für die Einrichtung "An den Hecken"
Vorlage
BV 2020 1370
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)   Die Stadt Burgdorf (nachfolgend „die Stadt“) und der ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf (nachfolgend „der Kirchenkreis“/“die Kirche“) schließen einen Betriebsführungsvertrag gemäß anliegendem Entwurf (Anlage 1), auf dessen Grundlage der Kirchenkreis eine Kindertagesstätte auf dem Grundstück „An den Hecken“ als freier Träger betreibt.

 

2)   Die Stadt Burgdorf und der ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf schließen einen Betriebsführungsvertrag gemäß anliegendem Entwurf (Anlage 2), auf dessen Grundlage der Kirchenkreis auf dem Grundstück „An den Hecken“ als freier Träger ein Familienzentrum betreibt.

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Zu 1)

 

Die Stadt Burgdorf ist als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe und Adressatin des Anspruchs von Kindern auf Förderung in Kindertagesstätten verpflichtet, Kindern im Stadtgebiet ein Betreuungsangebot zu unterbreiten.

Für die Planung und Umsetzung eines auskömmlichen Platzangebotes nimmt die Stadt Burgdorf in regelmäßiger Fortschreibung die Kindertagesstättenbedarfsplanung vor.

In diesem Rahmen wurde der Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte formuliert und auf dieser Grundlage die Umsetzung der Einrichtung „An den Hecken“ geplant und vorangetrieben.

 

Mit Beschluss zur Vorlage 2016 1144 hat der Rat der Stadt Burgdorf die Planung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte (zwei Krippengruppen / drei Kindergartengruppen) im Bereich der Südstadt in die Wege geleitet.

 

Für den Betrieb der Kindertagesstätte wurde ein Bewerberverfahren zur Ermittlung eines Freien Trägers durchgeführt. Mit Beschluss zur Vorlage 2016 1019 wurde die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte im Bereich der Südstadt vergeben an die ev.-luth. St. Paulus-Gemeinde vergeben. Bereits im Bewerberverfahren wurde seitens der Gemeinde angekündigt, dass im Wege der Rechtsnachfolge die Trägerschaft künftig durch den ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf übernommen wird.

 

Für die Aufnahme des Betriebes ist auf der Grundlage dieser Beschlusslage eine Betriebsführungsvereinbarung mit dem Freien Träger zu schließen. Hierzu wurden entsprechende Verhandlungen mit dem Kirchenkreis geführt und im Ergebnis der anliegende Entwurf eines Betriebsführungsvertrages (Anlage 1) abgestimmt.

 

Zur zeitnahen Umsetzung der für die Betriebsaufnahme erforderlichen Schritte sind die folgenden vorbereitenden Maßnahmen geregelt worden:

 

Auf der Grundlage der im Haushalt der Stadt Burgdorf für das Kalenderjahr 2020 bereits berücksichtigten Mittel erfolgt die Anschaffung einer angemessenen Erstausstattung für die Kindertagesstätte zur Inbetriebnahme.

 

An der Erstausstattung der Gruppen beteiligt sich der Kirchenkreis mit einem Eigenanteil von 25.000 €.

 

Zur Gewinnung von ausreichendem Personal für die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte erfolgt ebenfalls eine Mittelbereitstellung bereits vor Inbetriebnahme der Einrichtung. Ausgehend von einer Fertigstellung der Einrichtung (Fertigstellung der Baumaßnahmen und Ausstattung mit Mobiliar und Material für den Betrieb) zum 01.01.2021 beginnt der Kirchenkreis bereits jetzt mit der Personalgewinnung für eine frühzeitige Einstellung des folgenden Personals zu folgenden Zeitpunkten:

 

1)   Einrichtungsleitung: einen Monat vor dem aktuell geplanten Termin der Inbetriebnahme

2)   Pädagogisches Personal: zwei Wochen vor dem aktuell geplanten Termin der Inbetriebnahme

Die Personalkosten für die frühzeitige Einstellung des genannten Personals zu den bestimmten Zeitpunkten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von der Stadt Burgdorf ausgeglichen.

 

 

 

Zu 2)

 

Die Verwaltung wurde aufgrund der Vorlage 2019 1090 beauftragt, im Prozess der Planung und Umsetzung der neuen Kindertagesstätte im Bereich der Burgdorfer Südstadt sowie in enger Abstimmung mit dem zukünftigen Träger die Konzeption eines Familienzentrums zugrunde zu legen.

 

Infolgedessen wurde ein Konzept für ein Familienzentrum erstellt, welches sich aus dem anliegenden pädagogischen Konzept Paulus-Familienzentrum An den Hecken, dort Pkt. 3.4, ergibt (Anlage 3).

 

Konzeption und personelle Ausstattung beruhen auf Erkenntnissen aus der Auswertung von Erfahrungsberichten des Familienzentrums in Uetze, welches zur Erarbeitung eines Konzeptes für das hiesige Familienzentrum besichtigt wurde.

 

Einzelheiten zu der erforderlichen Aufgabenwahrnehmung ergeben sich aus der anliegenden Aufgabenbeschreibung der Koordinatorenstelle (Anlage 4).

 

Die in den Betriebsführungsverträgen aufzunehmende Darstellung der Außenflächen liegt aktuell noch nicht vor und wird im Rahmen des von der Verwaltung vorzunehmenden Vertragsschlusses eingepflegt.

    

 

(Pollehn)