Betreff
Abberufung/Ersetzung von Ausschussmitgliedern;
hier: Ausschuss für Umwelt und Verkehr/Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Vorlage
2009 0480
Aktenzeichen
10-022-166.1/167.1 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)     Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)     Der Rat beschließt:

 

           1.   im Ausschuss für Umwelt und Verkehr wird das bisherige Mitglied, Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn, aus diesem Ausschuss abberufen und durch

 

Herrn Dieter Lüddecke

 

                 ersetzt.

 

           2.   In dem Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport wird das bisherige Ausschussmitglied, Herr Dieter Lüddecke, abberufen und durch

 

Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn

 

                 ersetzt.

 

Die sich hiernach ergebende Zusammensetzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr und für den Schulen, Kultur und Sport stellt der Rat gem. § 51 Abs. 4 NGO wie folgt fest:

 

Die Zusammensetzung des Ausschusses

 

1.   für Umwelt und Verkehr und

 

2.   für Schulen, Kultur und Sport wird in der Niederschrift über die Ratssitzung als Anlage zum Protokoll aufgeführt werden.

Sachverhalt und Begründung:

 

Entsprechend § 51 Abs. 9 Satz 3 NGO können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

 

Mit Schreiben vom 20.01.2009 (s. Anlage) hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf beantragt, eine Änderung in der Besetzung der Ausschüsse durch den Rat beschließen zu lassen.

 

So soll im Ausschuss für Umwelt und Verkehr das bisherige Mitglied Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn durch Herrn Dieter Lüddecke und im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport das bisherige Mitglied Herr Dieter Lüddecke durch Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn ersetzt werden.

 

Es ist in das Ermessen des Rates gestellt, Ausschüsse aufzulösen und neu zu bilden, wobei der Austausch eines Ausschussmitgliedes (Umbildung) im Sinne der Regelung des § 51 Abs. 9 NGO einer Neubildung gleich kommt, zumal hierfür ebenfalls der Beschluss des Rates gem. § 51 Abs. 5 Voraussetzung ist.

 

Es wird empfohlen, dem Antrag der FDP-Fraktion zu folgen und einen dementsprechenden Ratsbeschluss zu fassen.