Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
RH I Planung 800.00 € und Ausführung
3.450.000 € RHII Planung bis LP III HOAI 1.000.000 € |
11102.787145 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
1. Die Sanierung des Rathauses I wird nach der Variante O
durchgeführt.
2. Für die Sanierung des Rathauses II wird entsprechend der
Variante ? die Entwurfsplanung bis zur Leistungsphase 3 HOAI erstellt. Ein
entsprechender Auftrag wird erteilt, wenn die Planung für die Maßnahme Rathaus
I abgeschlossen ist und mit der Bauausführung begonnen wird.
3. Für das Rathaus III wird eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt, die folgende Varianten umfasst:
Sanierung RH III / Neubau RH III / Neubau RH III mit
Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen bei gleichzeitigem Wegfall der
Arbeitsplätze im RH IV und/oder RH V.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 28.11.20219 wurde die Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Rathauses I durch das Architekturbüro Höhlich und Schmotz vorgestellt.
Als Lösungsansatz für die Sanierung wurden zwei Varianten (minimal und optimal) formuliert.
Ausschussübergreifend haben sich die Ausschussmitglieder in der Sitzung darauf verständigt, die Beratungen zur vorgestellten Machbarkeitsstudie federführend im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau aufzunehmen.
Als Entscheidungshilfe wurde eine weiterführende Überarbeitung der Machbarkeitsstudie erbeten, die die Schnittstellen zwischen Innen-, Fassaden- und Dachsanierung detailliert in Bezug auf Machbarkeit, Kosten und Zeitbedarf darstellt. Diese Überarbeitung ist erfolgt und wird gemeinsam mit den Machbarkeitsstudien der Rathäuser II und III vorgestellt.
Darüber hinaus wurde der Gesamtsanierungsbedarf aller drei Rathäuser in der AG Haushaltssicherung am 29.06.2020 präsentiert.
Um über weitere Arbeitsschritte zur Planung und anschließenden Sanierung entscheiden zu können, wurde die Beantwortung nachfolgender Fragestellungen erbeten:
1. Darstellung der Arbeitsplatzkosten
Die jährlichen Kosten pro Arbeitsplatz
in den einzelnen Rathäusern sind der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Darstellung der Auswirkungen auf den
Haushalt
Die Auswirkungen der Maßnahme auf den
Haushalt wurden über einen Zeitraum von 30 Jahren betrachtet und sind ebenfalls
in der Anlage 1 dargestellt.
3. Abwägung der Mehrkosten zur Anzahl der
Arbeitsplätze in Abhängigkeit der Varianten zum Ausbau der Dachgeschosse in RH
I und RH II
Die Daten sind in Anlage 1 wie folgt
aufgeführt:
Rathaus I: Die Sanierungskosten werden
ohne Hinzunahme des Dachgeschosses (Minimalvariante) auf 2.855.283,- € geschätzt. Hierbei könnten (bei Erhalt
der Sonderbausteine – siehe Anlage 1; Zeile 5) bis zu 34 Arbeitsplätze
realisiert werden.
Die Sanierungskosten mit Hinzunahme des
Dachgeschosses (Optimalvariante) werden um 735.457,-€ mehr auf 3.590.740,- € geschätzt. Die mögliche Anzahl der
Arbeitsplätze wird (bei Erhalt der Sonderbausteine) mit 32 angegeben.
Rathaus II: Die Sanierungskosten werden
ohne Hinzunahme des Dachgeschosses (Variante klein) auf 3.242.640,- € geschätzt. Hierbei könnten (bei Erhalt
der Sonderbausteine) bis zu 52 Arbeitsplätze realisiert werden.
Die Sanierungskosten mit Hinzunahme des
Dachgeschosses (Variante groß) werden um 926.750,-€ mehr auf 4.169.390,- € geschätzt. Die mögliche Anzahl der
Arbeitsplätze wird (bei Erhalt der Sonderbausteine) mit 64 angegeben.
Insbesondere bei der Sanierung des
Rathauses I sollte der Vergleich zwischen Anzahl der Arbeitsplätze zur Höhe der
Sanierungskosten nicht ausschließlich als entscheidendes Kriterium für eine der
beiden Varianten herangezogen werden. Vielmehr ist der erhebliche Mehrwert des
Gebäudes durch Schaffung der Barrierefreiheit über alle Geschosse in der
Optimalvariante höher zu gewichten und bei der Entscheidungsfindung zu
berücksichtigen.
4. Ideen RH I
In der Anlage 2 werden für die
Verwaltungsstandorte der Stadt Burgdorf drei verschiedene Denkmodelle
betrachtet; Ideen für das Rathaus I sind im Denkmodell 3 (S.3) beschrieben.
5. Darstellung der Mietkonditionen RH IV
und RH V
Die Mietkonditionen der Rathäuser IV und
V sind der Anlage 3 zu entnehmen. Ich bitte um Beachtung, dass dies Anlage vertraulich
ist und nur intern genutzt wird!
6. Welche Maßnahmen sind seitens des
Denkmalschutzes maximal für die Rathäuser I, II und III möglich?
Bei den
Rathäusern I und II handelt es sich um eingetragene Baudenkmale gemäß § 3 Abs.
2 NDSchG, d.h. es handelt sich um Einzeldenkmale. Eine vollständige Entkernung
dieser beiden Rathäuser ist daher aus denkmalpflegerischen Gründen nicht
vorstellbar.
Aus
denkmalpflegerischer Sicht müsste sich ein eventueller Neubau des Rathauses III
am gegenwärtigen Standort dem Schloss anpassen bzw. sich diesem unterordnen.
Daher wäre nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Neubau des Rathauses III als
Gebäude mit einem Satteldach auszuführen, und zwar mit einer relativ steilen
Dachneigung von mindestens 45°. Die Traufhöhe sollte ein Maß von 7,00 m
nicht überschreiten, dabei sind auch auf einer größeren Fläche des Daches
Dachgauben bis zu einer Höhe von 10,00 m vorstellbar, die jedoch mit ihrer
Vorderfront um mindestens 1,00 m gegenüber der Fassade des Rathauses
zurückspringen sollten.
7. Wie viele Arbeitsplätze können am
Standort des Rathauses III geschaffen werden?
Das bestehende Rathaus III bietet Platz
für 43 Arbeitsplätze. Diese Anzahl würde durch Sanierung des bestehenden
Gebäudes, durch einen Anbau / eine Erweiterung oder auch einen Neubau an
ähnlicher Stelle nicht verringert werden. Für die Darstellung der maximalen
Anzahl an Arbeitsplätzen am Standort Rathaus III bedarf es einer entsprechenden
planerischen und wirtschaftlichen Voruntersuchung, die jedoch nicht Bestandteil
der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist. Die Beauftragung entsprechender
weiterführender Untersuchungen sollte aus diesem Grunde erfolgen (s.
Beschlussvorschlag Pkt. 3)
8. Welche Investitionen bzw. Maßnahmen sind
unabhängig von einer geplanten Sanierung unabdingbar notwendig (z. B.
Brandschutzmaßnahmen)?
Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen der
Rathäuser sind in Anlage 4 aufgelistet und nach Dringlichkeit gewichtet.
Demnach besteht an allen drei Häusern in den Bereichen Brandschutz und
Haustechnik dringender Sanierungs- und Handlungsbedarf, bei Rathaus I kommt
darüber hinaus die Sanierung des Daches hinzu.
Die Sanierung der drei Liegenschaften
kann aus logistischen Gründen nur sukzessive vorgenommen werden. Beginnend mit
Rathaus I (2021/2022) könnte in den Jahren 2022-2023/24 das Rathaus II folgen.
Die Sanierung des Rathauses III wäre in etwa ab 2025 möglich.
Da jedoch für die Aufrechterhaltung der
weiteren Nutzung des Rathauses III der Brandschutz dringend ertüchtigt
werden muss, sollten die hierfür erforderlichen Maßnahmen unabhängig vom
Gesamtprojekt kurzfristig (2021/22) vorgenommen werden.
9. Wie sieht der zukünftige Arbeitsraum der
Mitarbeiter der Stadt Burgdorf aus?
Denkmodelle und Arbeitsplatzkonzepte für
die zukünftige Nutzung der Rathäuser entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
Kosten
Entsprechend o. g. Zeitplanung (Pkt. 8) wurden für die Auftragsvergabe und Planung zur Sanierung des Rathauses I in 2021 sowie deren Ausführung in 2022 und für die Auftragsvergabe und Planung zur Sanierung des Rathauses II ebenfalls in 2022 für den Haushalt 2021/2022 (Produktkonto 11102.787145) Finanzmittel in Höhe von 5.250.000,- € neu angemeldet. (Die bisher zur Verfügung stehenden Mittel werden zurückgegeben).
Die Finanzplanung sieht für die Jahre 2023-2025 (Ausführung der Sanierung Rathaus II, Planung und Ausführung Sanierung Rathaus III) Kosten in Höhe von 6.500.000,- € vor.
(Kugel)