Betreff
Änderung der Verkehrssituation in den Inselstraßen Weststadt - Modifizierung der Parkplätze
Vorlage
BV 2020 1305/1
Aktenzeichen
66.11.025
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Nachfolgende Informationen gebe ich Ihnen in Ergänzung zu den Vorlagen BV 2020 1305 und A 2020 1305/2 zur Kenntnis.

 


I.            Modifizierter Parkplatzausbau:

 

Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage BV 2020 1305, Punkt 5.1 Änderungsvariante „Befestigung der Parkplätze im Seitenraum“, wurde von einigen Anliegern der Inselstraßen eine Modifizierung der Parkplätze erbeten. 

 

Änderungsvariante 5.1 a:

Hier wurde der Hinweis gegeben, dass Autos, welche auf den Seitenstreifen parken, beim Ein- und Ausfahren die Grünflächen überfahren und beim Ein- und Aussteigen die privaten Zaunanlagen beschädigen könnten.

Um das Überfahren der Grünflächen zu vermeiden, soll die Parkplatzbefestigung schräg verlaufen (s. Anlage 1 – Parkplatzausbau Modifizierung Variante 5.1 a). Des Weiteren werden 2 Stk. Poller vor und hinter die Befestigung gesetzt. 

Um Beschädigungen an privaten Zäunen vorzubeugen sollen zusätzlich 2 weitere Poller pro Parkplatz gesetzt werden. Die Lage der Poller kann ebenfalls der Anlage 1 entnommen werden.

 

Die Kosten für die modifizierte Parkplatzvariante 5.1 a belaufen sich auf ca. 37.300 €.

Ein Beispiel bzgl. der Kostenaufteilung kann aus dem Punkt „II. Kosten“ entnommen werden.

 

I.                    Kosten:

 

Wie bereits in der Vorlage BV 2020 1305 erwähnt, handelt es sich bei der Verlegung der Parklätze um eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme.

 

Da es sich bei den Anlagen um Anliegerstraßen handelt, beträgt der Anliegeranteil für die Verbesserung der Parkplätze 75 % des beitragsfähigen Aufwandes. Bei Plankosten i.H. v. 37.300 € werden Beiträge in Höhe von voraussichtlich 41 € bis 1.510 € erhoben.

 

Beispielsweise ergeben sich für die in der Tabelle aufgeführten Wohngrundstücke folgende Beiträge:

 

 

 

 

 

Baltrumweg

 

 

 

Borkumweg

 

 

 

Juistweg

Langeoogstraße, Spiekeroogweg, Wangeroogweg, Neuwerkweg,

Scharhörnweg

Beitragssatz je m²

0,4240512 €

0,3411221 €

0,5318274 €

0,1681905 €

Grundstücksgröße 600 m², 1 Vollgeschoss (Nutzungsfaktor 1,0)

 

ca. 254 €

 

ca. 205 €

 

ca. 319 €

 

ca. 101 €

Grundstücksgröße 400 m², 2 Vollgeschosse (Nutzungsfaktor 1,25)

 

ca. 212 €

 

ca. 171 €

 

ca. 266 €

 

ca. 84 €

 

 

II.                  Ergänzungsantrag zur Vorlage BV 2020 1305 vom 18.08.2020,

Vorlage A 2020 1305/2

 

Mit dem vorgenannten Ergänzungsantrag wird zu den bisher vorgestellten Ausbauvarianten eine weitere Variante (Variante 5.4) als Abwandlung zur Ausbauvariante 5.1 zur Diskussion gestellt (s. Anlage 2 – Parkplatzausbau Modifizierung Variante 5.4).

 

Bei dieser Variante soll der 2,00 m breite Grünstreifen auf einer Länge von 5,00 m und einer Breite von 0,60 m befestigt werden. Eine Parkplatzmarkierung ist auf der Fahrbahn in einer Breite von insgesamt 1,28 m durchzuführen.

So werden als Parkfläche von der Fahrbahn eine Breite von 1,28 m (Parkplatzmarkierung) + 0,12 m (Bordstein) insgesamt 1,40 m in Anspruch genommen. Eine restliche Fahrbahnbreite von 3,10 m inkl. Bordstein ist gegeben.

 

Um das Überfahren der Grünfläche neben der Parkplatzbefestigung zu vermeiden, sollen hier insgesamt 4 Stk. Poller in einem Abstand von jeweils 1,00 m gesetzt werden (s. Anlage 2). 

 

Zudem wird in dem o.g. Antrag die Befestigung der Parkplätze mittels Rasengittersteinen, wie in den jeweiligen Zufahrten bereits vorhanden, gewünscht.

Um die Parkflächen optisch hervorzuheben, wird seitens der Tiefbauabteilung die Befestigung mittels Öko-Betonsteinfugenpflaster 21/21/10 cm in grau angestrebt.

Funktional gibt es keine Unterschiede zwischen den beiden Befestigungsvarianten. Beide dienen der Versickerung des Regenwassers an Ort und Stelle.

Auch eine geringere Bodenverdichtung ist hier nicht anzunehmen, da der Oberbau der Parkplätze mit Rasengittersteinen und Betonsteinfugenpflaster identisch ist.

 

Die Kosten für die Befestigung gem. dem Antrag vom 18.08.2020 belaufen sich auf ca. 20.700 € (brutto).

Hierbei ist anzumerken, dass der m²-Preis für Rasengittersteine ca. 5 € teurer als für das in der Variante 5.1 a gewählte Betonsteinfugenpflaster ist. 

 

 

Auch diese Variante würde eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme im Sinne des § 6 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf darstellen.

 

Die Pflicht zur Beitragserhebung entsteht, wenn eine Ausbauanlage mit allen Teil-einrichtungen auf ganzer Länge, dem Ausbauprogramm entsprechend, erneuert oder verbessert wurde (sachliche Beitragspflicht). Sofern nur einzelne Teileinrichtungen, wie in diesem Fall die Parkplätze, betroffen sind, wird die sachliche Beitragspflicht erst mit einem Kostenspaltungsbeschluss durch den Rat ausgelöst.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz die Frage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich der Beitragserhebung im Sinne der Abgabengerechtigkeit nicht stellt. Auch in vielen anderen Straßen wurden Kostenspaltungsbeschlüsse durch den Rat gefasst und Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung oder Verbesserung einzelner Teileinrichtungen erhoben. Es handelt sich hier in der Regel um Beiträge im niedrigen dreistelligen Bereich.

 

Eine Beschlussfassung, dass die Beiträge im vorliegenden Fall erst bei einer späteren Kompletterneuerung erhoben werden sollen, wird daher schon aus Gründen der Gleichbehandlung für nicht gerecht und vermittelbar erachtet. Außerdem würde man in diesem Fall Beiträge für eine Teileinrichtung erheben, die im Zuge eines Komplettausbaus erneut ausgebaut würde, da dann ggf. die Verkehrsflächen neu aufzuteilen sind.

 

Dies vorangestellt wird nunmehr auf die Fragen aus dem Ergänzungsantrag eingegangen:

 

  1. Auf wieviel Anlieger verteilen sich die Kosten – unter Berücksichtigung der Tiefgaragenplatzinhaber?

 

In der Langeoogstraße (einschließlich Stichstraßen) sind 114 Eigentümer (für 45 heranzuziehende Grundstücke), im Baltrumweg 16 Eigentümer (18 Grundstücke), im Borkumweg 35 Eigentümer (48 Grundstücke) und im Juistweg 63 Eigentümer (73 Grundstücke) beitragspflichtig.

 

  1. Wie hoch werden die zu erwartenden Kosten je Anlieger – je Variante – sein?

 

Die zu erwartenden Kosten je Anlieger für Variante 5.1a sind unter II. dargestellt.

 

Für Variante 5.4 würden sich die Beiträge um ca. 44,5 % reduzieren.

 

  1. Ist die Ermittlung der Anlieger, bzw. Miteigentumsanteile „ohne Dritte (Hausverwaltungen)“ und somit ohne weitere Kosten möglich?

 

Ja. Die Ermittlung der Anlieger und Miteigentumsanteile erfolgt in einem automatisierten Verfahren durch eine Schnittstelle vom Beitragsprogramm zum Liegenschaftskataster. Ohne diese Schnittstelle hätten die Beitragsschätzungen nicht bzw. nur mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden können.

 

  1. Wie hoch ist der geschätzte Verwaltungsaufwand (Zeit und Geld) für die Erstellung der einzelnen Abrechnungen und Mahnungen?

 

Für die Ermittlung der voraussichtlichen Beiträge einschließlich der Berechnung für die Ausbauvariante 5.4 wurde bereits eine überschlägige Grundstücksbeurteilung für die Inselstraßen durchgeführt. Dadurch ist bereits ein Zeitaufwand von ca. drei bis vier Arbeitstagen entstanden. Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 60,85 € (der bereits einen Anteil für den übrigen beteiligten Verwaltungsbereich enthält) ist somit bereits ein Aufwand von rd. 1.940 € entstanden.

Hinzu kommt der Aufwand für die Planung und Kostenschätzung für die vorgestellten verschiedenen Varianten.

 

Für die Erstellung der Abrechnung einschließlich der Erstellung der Beitragsbescheide ist mit einem zeitlichen Aufwand von durchschnittlich fünf Arbeitstagen (Borkum-, Baltrum- und Juistweg, gesamt 3 Anlagen à 5 Tage à acht Stunden x 60,85 €= rd. 7.300 €) bis acht Arbeitstagen (Langeoogstraße und Nebenstraßen, acht Tage à acht Stunden x 60,85 € = rd. 3.890 €) zu rechnen.

 

Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Mahnungen stellt sich nicht, da diese mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belegt werden. Außerdem greift auch hier der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gegenüber allen Abgabepflichtigen.

 

 

Eine genaue Angabe zu den Unterhaltungskosten bzgl. der Variante 5.2 kann nicht gemacht werden. Wie bereits in der Vorlage 2020 1305 unter 5.2 genannt, soll der Grünstreifen im Zuge der andauernden Straßenkontrollen überprüft werden.

Die Unterhaltungsarbeiten sind jedoch von der jeweiligen Stückzahl der Fahrzeuge, welche den Grünstreifen aufgrund von parkenden Autos überfahren müssen, abhängig.

Je häufiger der Grünstreifen überfahren werden muss, umso höher ist demnach der Unterhaltungsaufwand.   

 

Hinweis:

 

In den vergangenen Monaten sind, bis zur Fertigstellung dieser Vorlage, insgesamt 18 Schreiben von Anliegern der Inselstraßen bei der Tiefbauabteilung eingegangen, davon bezogen sich 16 Schreiben auf die vorgeschlagenen Varianten. 15 Anlieger (93,75 %) sprachen sich in ihren Schreiben für die Variante 5.2 (Duldung der Verkehrssituation) aus. Lediglich ein Anlieger machte einen Änderungsvorschlag.

 

Um der Politik ein Einblick über das Meinungsbild zu verschaffen, sind in der Anlage 3 – „Zusammenstellung Schriftverkehr Anwohner“ die Schreiben der Anlieger zu der Verkehrssituation in den Inselstraßen beigefügt.

 

Sofern bis zur Sitzung am 08.09.2020 noch weitere Schreiben bei der Tiefbauabteilung eingehen, wird in der Sitzung darüber berichtet.

 

Sofern eine beitragsfähige Ausbauvariante beschlossen wird, soll in dem Anschreiben an die Anlieger ein Hinweis gegeben werden, dass die ausgebauten Parkplätze dem Besucher und nicht den Anliegern dienen. 

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Kugel)