Betreff
Bildung von Schiedsbezirken sowie Wahl von Schiedspersonen und deren Vertretung
Vorlage
BV 2020 1344
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt,

 

1.    den Schiedsbezirk „Gemeinde Burgdorf“ in die Schiedsbezirke I „Kernstadt“ und II „Ortschaften“ aufzuteilen.

 

Der Schiedsbezirk I „Kernstadt“ wird aus der Ortschaft Burgdorf (22202 Einwohner*innen) gebildet.

 

Der Schiedsbezirk II „Ortschaften“ wird aus den Ortschaften:

 

·         Beinhorn (129 Einwohner*innen),

·         Dachtmissen 399 Einwohner*innen),

·         Heeßel (987 Einwohner*innen),

·         Hülptingsen (1119 Einwohner*innen),

·         Otze (1762 Einwohner*innen),

·         Ramlingen-Ehlershausen (3115 Einwohner*innen),

·         Schillerslage (933 Einwohner*innen),

·         Sorgensen (555 Einwohner*innen) und

·         Weferlingsen (258 Einwohner*innen) gebildet.

 

Insgesamt wohnen mit Hauptwohnsitz 31.459 Personen in Burgdorf (Stand: 01.07.2020). Aufgrund der Einwohnerverhältnisse ist eine paritätische Aufteilung nicht vollumfänglich möglich.

 

  1. dass sich die Schiedspersonen der Schiedsbezirke I und II im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) gegenseitig vertreten.  

 

 

Der Rat der Stadt Burgdorf wählt Herrn/ Frau

 

______________________ zum Schiedsmann/ zur Schiedsfrau des Schiedsbezirkes I „Kernstadt“

 

sowie Herrn/ Frau

 

______________________ zum Schiedsmann/ zur Schiedsfrau des Schiedsbezirkes II „Ortschaften“.

 

Die Wahlzeit beträgt jeweils fünf Jahre.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf hat am 08.10.2015 Herrn Dieter Rohles zum Schiedsmann und Frau Vera Müller zur stellv. Schiedsfrau für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit läuft mit Datum vom 03.11.2020 ab und es bedarf einer Neubesetzung des Schiedsamtes.

 

Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 NSchÄG werden Schiedspersonen vom Rat der Stadt Burgdorf auf fünf Jahre gewählt. Bis zu dem Amtsantritt der neuen Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.

Nach konstruktivem Austausch mit Herrn Schiedsmann Rohles am 19.02.2020 wurde festgestellt, dass der Schiedsbezirk der Stadt Burgdorf in zwei Schiedsbezirke aufgeteilt werden sollte. In diesem Fall könnten die Aufgaben des Schiedsamtes auf zwei Schiedspersonen aufgeteilt werden; eine gegenseitige Vertretung soll dabei gewährleistet sein. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass stets eine erfahrene Schiedsperson zur Durchführung der Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten zur Verfügung stehen würde.

 

Die Wahl von Schiedspersonen wurde am 03.06.2020 öffentlich bekanntgemacht. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 17. Juli 2020 haben sich 5 Personen auf das Ehrenamt Schiedsperson beworben.

 

Folgende Voraussetzungen müssen für das Amt der Schiedsperson erfüllt sein:

 

  • Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein.
  • Schiedsperson kann nicht sein, wer nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt.

·         In das Amt soll nicht berufen werden,

o    wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

o    wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

o    wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Ablehnen kann die Berufung nach § 7, wer

1.    das 60. Lebensjahr vollendet hat;

2.    das Amt während der vorausgegangenen fünf Jahre ausgeübt hat;

3.    infolge Krankheit auf voraussichtlich längere Zeit gehindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben;

4.    aus beruflichen Gründen häufig oder langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist;

5.    durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird;

6.    aus sonstigen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann.

Gem. § 4 Abs. 1 NSchÄG i.V.m. § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) sind für jeden Schiedsamtsbezirk in einem getrennten Wahlgang die Schiedspersonen zu wählen. Eine Übersicht der Bewerbungen ist als Anlage beigefügt.

Die regionalen Organisationen, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt haben (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Bezirksvereinigung Hannover, Vereinigung der Schiedspersonen im Bezirk Hannover-Bückeburg), sowie das Amtsgericht Burgdorf sind um Stellungnahme gebeten worden. Es sind bislang keine Stellungnahmen eingegangen; der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – Bezirksvereinigung Hannover hat eine Stellungnahme angekündigt, die zur Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltungsangelegenheiten und Finanzen am 01.09.2020 nachgereicht wird.

    

 

 

 

(Pollehn)

 

 

Anlage:

 

- Übersicht der Bewerbungen