Betreff
Eilentscheidung - Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen für das Sofortausstattungsprogramm des Bundes
Vorlage
BV 2020 1333
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

169.631,00 €

Alle Schulen 2xxxx.78311x

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 89 NKomVG der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von insgesamt 169.631,00 € zu.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zusätzlich zum DigitalPakt wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie ein 500 Mio. Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht entwickelt und am 30.04.2020 verabschiedet. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht trat am 10.07.2020 in Kraft. Mit dieser Förderung sollen Schülerinnen und Schülern ohne eigenes einsatzfähiges mobiles Endgerät die Teilnahme am digitalen Unterricht durch schulgebundene mobile Leihgeräte ermöglicht werden. Zudem soll die Ausstattung der Schulen für den digital gestützten Unterricht verbessert werden.

 

Die Förderung umfasst die Beschaffung von

 

  • schulgebundenen mobilen Endgeräten (Tablets, Laptops, Notebooks) einschließlich der Inbetriebnahme (z. B. Mobile Device Management) sowie erforderlichen Zubehörs und

 

  • technischer Ausstattung für die Erstellung der Online-Lehrangebote einschließlich der hierfür erforderlichen technischen Werkzeuge (z. B. Aufnahmetechnik), Software und für die Anwendung notwendigen Ausgaben für Schulungen.

 

Die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 169.631,00 € müssen bis zum 31.08.2020 beantragt werden, daher kann die Entscheidung über die außerplanmäßige Auszahlung nicht bis zur nächsten Ratssitzung am 17.09.2020 aufgeschoben werden. Die Fördermittel gelten nur für Maßnahmen, die in der Zeit vom 16.03.2020 bis spätestens 31.12.2020 durchgeführt werden.

 

Für alle Schulen sollen daher kurzfristig insgesamt 150 Notebooks inkl. Zubehör beschafft werden. Die Kosten sind zunächst vom Schulträger zu verauslagen, weshalb ein Betrag von 169.631,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen ist.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich außerplanmäßigen Auszahlungen wird durch die Einzahlung der Investitionszuweisungen des Landes gewährleistet.

    

 

(Pollehn)