1. Telekom wird UMTS Frequenzspektrum für LTE und 5G nutzen,
2. Fortschreibung Mobilfunkvereinbarung,
3. Bereitstellung des städtischen Grundstücks in Ehlershausen ermöglicht auch 5G-Ausbau, Bezugvorlage M 2019 1085 Zweiter Mobilfunksendemast in Ehlershausen
Nachfolgende Mitteilungen zum Thema Mobilfunk gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Mitteilungen:
1. Die
Deutsche Telekom Technik GmbH hat am
06.07.2020 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, das derzeit noch durch UMTS genutzte Frequenzspektrum im
Bereich von 2,1 GHz an möglichst allen bestehenden Standorten für die Mobilfunkstandards LTE und 5G zu
nutzen. Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden Informationsschrift
‘Netzwerkmodernisierung Deutsche Telekom Technik, Fragen und Antworten‘.
Ergänzend wurde mitgeteilt, dass diese ‘Einschaltung von 5G‘ im Bereich der Stadt
Burgdorf voraussichtlich Ende August erfolgen werde. Konkret lässt sich dies
dann voraussichtlich auf Internetkarte der Telekom zum Netzausbau erkennen: www.telekom.de/start/netzausbau
2. Der Niedersächsische Städtetag hat über die Fortschreibung der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Mobilfunkvereinbarung) informiert (aktuelle Vereinbarung s. Anlage). Damit wurde die Mobilfunkvereinbarung vom 09.07.2001 abgelöst. Für die Praxis sind keine wesentlichen Neuerungen zu erwarten.
3. Im
Zusammenhang mit Mitteilungen zum Bau neuer Sendeanlagen gab es in Ortsräten
und Fachausschüssen in letzter Zeit Nachfragen, ob ein 5G-Ausbau vorgesehen
sei. Daher weise ich darauf hin, dass der zzt. in Vorbereitung befindliche
Standort zur Errichtung eines Mobilfunkmasten
auf dem städtischen Grundstück Weidendamm 1 in Ehlershausen (s.
Bezugsvorlage M 2019 1085) nicht auf die Errichtung bestimmter Sendeanlagen auf
dem Funkmasten begrenzt ist. Aktuell plant Vodafone die Installation von LTE,
grundsätzlich wird mit der Bereitstellung des Grundstücks aber auch ermöglicht,
dass der Funkmast für weitere/ andere Sendeanlagen – auch von anderen
Mobilfunkanbietern – genutzt werden darf. Somit wird auch der Ausbau von 5G ermöglicht.
Anlagen:
Zu 1. Netzwerkmodernisierung Deutsche Telekom Technik, Fragen und Antworten (Stand 06/2020).
Zu 2. Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kom- munen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Stand 08.06.2020).
(Pollehn)