Betreff
Mitteilungen zum Thema Mobilfunk:
1. Telekom wird UMTS Frequenzspektrum für LTE und 5G nutzen,
2. Fortschreibung Mobilfunkvereinbarung,
3. Bereitstellung des städtischen Grundstücks in Ehlershausen ermöglicht auch 5G-Ausbau, Bezugvorlage M 2019 1085 Zweiter Mobilfunksendemast in Ehlershausen
Vorlage
M 2020 1330
Aktenzeichen
61.010
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilungen zum Thema Mobilfunk gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitteilungen:

 

1.  Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat am 06.07.2020 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, das derzeit noch durch UMTS genutzte Frequenzspektrum im Bereich von 2,1 GHz an möglichst allen bestehenden Standorten für die Mobilfunkstandards LTE und 5G zu nutzen. Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden Informationsschrift ‘Netzwerkmodernisierung Deutsche Telekom Technik, Fragen und Antworten‘.     
Ergänzend wurde mitgeteilt, dass diese ‘Einschaltung von 5G‘ im Bereich der Stadt Burgdorf voraussichtlich Ende August erfolgen werde. Konkret lässt sich dies dann voraussichtlich auf Internetkarte der Telekom zum Netzausbau erkennen: www.telekom.de/start/netzausbau

 

 

2.  Der Niedersächsische Städtetag hat über die Fortschreibung der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Mobilfunkvereinbarung) informiert (aktuelle Vereinbarung s. Anlage). Damit wurde die Mobilfunkvereinbarung vom 09.07.2001 abgelöst. Für die Praxis sind keine wesentlichen Neuerungen zu erwarten.

 

 

3.  Im Zusammenhang mit Mitteilungen zum Bau neuer Sendeanlagen gab es in Ortsräten und Fachausschüssen in letzter Zeit Nachfragen, ob ein 5G-Ausbau vorgesehen sei. Daher weise ich darauf hin, dass der zzt. in Vorbereitung befindliche Standort zur Errichtung eines Mobilfunkmasten auf dem städtischen Grundstück Weidendamm 1 in Ehlershausen (s. Bezugsvorlage M 2019 1085) nicht auf die Errichtung bestimmter Sendeanlagen auf dem Funkmasten begrenzt ist. Aktuell plant Vodafone die Installation von LTE, grundsätzlich wird mit der Bereitstellung des Grundstücks aber auch ermöglicht, dass der Funkmast für weitere/ andere Sendeanlagen – auch von anderen Mobilfunkanbietern – genutzt werden darf. Somit wird auch der Ausbau von 5G ermöglicht.

 

 

Anlagen:

Zu 1.  Netzwerkmodernisierung Deutsche Telekom Technik, Fragen und Antworten (Stand 06/2020).

 

Zu 2.  Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kom- munen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Stand 08.06.2020).

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)