hier: Ortsratsherr Matthias Paul
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zum Sitzverlust des Ortsratsmitgliedes Matthias Paul im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen nach § 91 Abs. 2 Satz i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG vorliegen.
Sachverhalt und Begründung:
Herr Matthias Paul hat zum 01.07.2020 seinen Wohnsitz in der Ortschaft Ehlershausen aufgegeben.
Mit der Aufgabe des Wohnsitzes ist der Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen eingetreten (§ 91 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG).
Die Mitgliedschaft endet gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
Die Feststellung ist in der nächsten Ortsratssitzung, die am 09.09.2020 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Matthias Paul, gemäß § 91 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Matthias Paul ist mit Schreiben vom 09.07.2020 angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
In Vertretung
(Kugel)