Betreff
Sitzverlust eines Ortratsmitgliedes gemäß § 91 Abs. 2 i.V.m. 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
hier: Ortsratsherr Matthias Paul
Vorlage
BV 2020 1328
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zum Sitzverlust des Ortsratsmitgliedes Matthias Paul im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen nach § 91 Abs. 2 Satz i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG vorliegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Herr Matthias Paul hat zum 01.07.2020 seinen Wohnsitz in der Ortschaft Ehlershausen aufgegeben.

 

Mit der Aufgabe des Wohnsitzes ist der Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen eingetreten (§ 91 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG).

 

Die Mitgliedschaft endet gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.

 

Die Feststellung ist in der nächsten Ortsratssitzung, die am 09.09.2020 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Matthias Paul, gemäß § 91 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Matthias Paul ist mit Schreiben vom 09.07.2020 angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

In Vertretung

 

 

 

 

(Kugel)