Betreff
Ebenerdige Bahnübergänge in Burgdorf
Vorlage
M 2020 1327
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Am 13.03.2020 ist die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes EKrG zur Entlastung der Kommunen bei Maßnahmen an Bahnübergängen in Kraft getreten. Eine kommunale Kostenbeteiligung ist nicht mehr vorgesehen.

 

Vor diesem Hintergrund fand am 23.06.2020 ein Vorgespräch mit der DB Netz AG, Produktionsdurchführung Hannover, und der Stadtverwaltung Burgdorf über die im Stadtgebiet befindlichen ebenerdigen Bahnübergänge statt.

 

In diesem Vorgespräch wurden keine Planungsinhalte besprochen, sondern es wurde seitens der Bahn über das übliche Vorgehen berichtet. So müssen im Falle einer angestrebten Beseitigung vorhandener Bahnübergänge und eines Ersatzes durch Über- / Unterführungen im Vorfeld entsprechende Planungs- und Kreuzungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

 

Ein nächstes Vorgespräch ist am 10.07.2020 vorgesehen. Die Ortsräte und die Fachausschüsse werden zeitnah und anlassbezogen näher informiert.

 

 

 

 

(Pollehn)