Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Am 13.03.2020 ist
die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes EKrG zur Entlastung der Kommunen
bei Maßnahmen an Bahnübergängen in Kraft getreten. Eine kommunale
Kostenbeteiligung ist nicht mehr vorgesehen.
Vor diesem
Hintergrund fand am 23.06.2020 ein Vorgespräch mit der DB Netz AG,
Produktionsdurchführung Hannover, und der Stadtverwaltung Burgdorf über die im
Stadtgebiet befindlichen ebenerdigen Bahnübergänge statt.
In diesem Vorgespräch wurden keine Planungsinhalte besprochen, sondern es wurde seitens der Bahn über das übliche Vorgehen berichtet. So müssen im Falle einer angestrebten Beseitigung vorhandener Bahnübergänge und eines Ersatzes durch Über- / Unterführungen im Vorfeld entsprechende Planungs- und Kreuzungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Ein nächstes Vorgespräch ist am 10.07.2020 vorgesehen. Die Ortsräte und die Fachausschüsse werden zeitnah und anlassbezogen näher informiert.
(Pollehn)