Betreff
Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2020 1326
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Vorlage vorgeschlagene Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 soll der Region Hannover übermittelt werden.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Schreiben vom 01.04.2020 wurde der Stadt Burgdorf der Entwurf zum Nahverkehrsplan NVP 2020 der Region Hannover digital übersandt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 01.10.2020.

Die Unterlagen sind einsehbar unter https://www.entera1.de/153_nvp_rh/ . Mittlerweile liegt auch eine gedruckte Version vor, die auf Nachfrage bei der Stadtplanungsabteilung eingesehen werden kann.

Nach ausführlicher Sichtung der Unterlagen hat die Verwaltung einen Entwurf für eine Stellungnahme formuliert (siehe ab Seite 4 dieser Vorlage).

Inhalt und Aufgabe eines Nahverkehrsplans:

Der Nahverkehrsplan der Region Hannover definiert die verkehrspolitischen Ziele und vorrangigen Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region Hannover. Der Nahverkehrsplan legt den Umfang und die Qualität des ÖPNV-Angebots grundsätzlich fest. Darüber hinaus soll der Nahverkehrsplan Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge enthalten, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in der Region noch attraktiver zu gestalten.

Der Nahverkehrsplan formuliert dabei einen allgemeinen Rahmen; einzelne Maßnahmen und insbesondere einzelne Fahrzeiten z.B. auf bestimmten Buslinien sind dabei ausdrücklich nicht Gegenstand eines Nahverkehrsplans.

Damit ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass relativ kurzfristig weitere Maßnahmen umgesetzt werden, die zuvor in keinem NVP enthalten waren, wie z.B. die zum nächsten Fahrplanwechsel am 13.12.2020 geplante Verlängerung der neuen SprintH-Linie 900 „Burgdorf – Altwarmbüchen“ bis ins Zentrum von Hannover. (Der genaue Linienverlauf in Hannover steht hierbei aktuell nicht im Detail fest, die Region strebt auf jeden Fall eine Route über den Zoo von Hannover und eine künftig auch sonntägliche halbstündliche Bedienung an.)

Aber solche kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen über den Rahmen des beschlossenen Nahverkehrsplans hinaus sind nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme.

Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Burgdorf:

Der Vorschlag der Verwaltung für die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum NVP ist verhältnismäßig ausführlich, so dass an dieser Stelle die einzelnen Punkte nicht näher erläutert werden sollen. Dies wird aber selbstverständlich bei Bedarf im Verlauf der einzelnen Sitzungen der Ortsräte und der Fachausschüsse erfolgen.

Es soll hier aber noch auf einen einzelnen Sachverhalt als Hintergrundinformation näher eingegangen werden, da dieser Punkt in der Stellungnahme nur kurz angerissen wird:

Der Entwurf des NVP 2020 formuliert einen Mindestbedienungsstand hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung, der durch das bestehende (oder künftige) Angebot möglichst eingehalten werden soll (hierzu ausführlich siehe Entwurf NVP 2020, Kap. 3.1.2, Seiten 42ff).

Die Zahl der Ortsteile, in denen dieser Mindestbedienungsstandard nicht eingehalten wird, hat sich regionsweit (und auch in Burgdorf) gegenüber dem Stand des NVP 2015 erhöht. Dies ist aber nicht auf erfolgte Kürzungen im Angebot zurückzuführen, sondern vielmehr darauf, dass der angestrebte Zielerreichungsgrad im Vergleich zum NVP 2015 von 80% auf 90% erhöht wurde (ausführlich hierzu siehe Entwurf NVP 2020, Kap. 3.1.2, Seite 43).

Auszug aus dem Entwurf für den NVP 2020,

Karte 3.1, Seite 44

 

Auffällig ist aber, dass die Nicht-Einhaltung des Mindestbedienungsstandards vorwiegend im Osten der Region Hannover auftritt, insbesondere in Burgdorf und Lehrte. Dies wird auch in der kleinräumigen Ebene, den jeweiligen Kernstadtbereichen der Städte Burgdorf und Lehrte deutlich:


Auszug aus dem Entwurf für den NVP 2020: Karte 3.3, Seite 47

Im Entwurf der Stellungnahme betont die Stadt Burgdorf daher ihre Erwartung, dass diese Mängel im Zuge der seit Jahren geplanten Neuplanung des Busliniennetzes in Burgdorf beseitigt werden.

Dies vorausgeschickt, schlägt die Verwaltung folgende Formulierung für die Stellungnahme der Stadt Burgdorf vor:

Vorschlag einer Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020:

Die Stadt Burgdorf begrüßt das im Vorwort zum Nahverkehrsplan 2020 formulierte Ziel der Region Hannover, den ÖPNV in der Region zu attraktivieren und die Kapazitäten insbesondere im schienengebundenen Nahverkehr zu erhöhen, um eine Fahrgastzunahme im ÖPNV zu ermöglichen.

Allerdings vermisst die Stadt weitergehende Ausführungen / Strategien für den in Kapitel 2.9 nur kurz angerissenen Fall, dass tatsächlich eine erhebliche Fahrgastzunahme im ÖPNV erfolgt (Stichwort „Verkehrswende“). Aus Sicht der Stadt Burgdorf sollte der Nahverkehrsplan auch hierauf ausführlicher eingehen und etwas weitergehende Aussagen treffen als lediglich festzustellen, dass in einem solchen Fall intensivere Anstrengungen unternommen werden müssen.

Die Stadt Burgdorf hat daher – primär bezogen auf die Interessen der Burgdorfer Bevölkerung - folgende Anregungen:

Anregungen zum S-Bahn-Verkehr

(kurzgefasst):

-          Im Rahmen der Ausarbeitungen zum Bundesverkehrswegeplan(BVWP)-Projekt „Bahnknoten Hannover“ sollte nicht nur eine engere Taktung des RE nach Wolfsburg berücksichtigt werden, sondern auch die Verdichtung der S-Bahn-Takte in der Region allgemein und der S6 konkret. Die Stadt hält hierfür unter anderem den Bau der neuen Bahnsteige 15 und 16 im Hauptbahnhof Hannover für zwingend erforderlich.

-          Zusätzlich zum Zielnetz 2020plus sollte in Analogie zum geplanten Masterplan Stadtbahn ein Perspektivnetz für den S-Bahn-Verkehr entwickelt werden, das im Rahmen des BVWP-Projekts „Bahnknoten Hannover“ zu berücksichtigen ist.

-      Kurzfristig sollte der Einsatz von Doppelstock-S-Bahnen auf der S6 geprüft werden.

(ausführlich):

Im Entwurf zum neuen Nahverkehrsplan finden sich keinerlei Aussagen mehr zu einer Verdichtung des Taktes auf der S-Bahnlinie S6. Der Stadt Burgdorf ist bewusst, dass als Alternative hierzu derzeit die Verlängerung der Bahnsteige in Ehlershausen und Otze (sowie in Aligse) geplant ist, um künftig die S6 mit 3-Wagen-Zügen betreiben zu können.

Hierbei kann es sich aber aus Sicht der Stadt nur um eine Zwischenlösung zur kurzfristigen Beseitigung von Kapazitätsengpässen im S-Bahnverkehr handeln. Denn eine echte Qualitätsverbesserung im Nahverkehr, um zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen, wie es ja im Vorwort zum Nahverkehrsplan explizit erwähnt wird, kann nur durch eine Verdichtung der Taktung der Züge erreicht werden – insbesondere wenn durch die Einführung des so genannten Deutschlandtaktes bundesweit eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen angestrebt wird.

Überdies scheint heute noch völlig offen, wann die Verlängerung der Bahnsteige in Ehlershausen erfolgt. Und die Erwiderung der Bahn auf eine entsprechende Anregung der Stadt Burgdorf im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Bahnsteige in Otze stellt ausdrücklich klar, dass der Betrieb mit 3-Wagen-Zügen erst nach Verlängerung der Bahnsteige an allen Verkehrsstationen erfolgen kann.

Für eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten regt die Stadt daher an, den Einsatz von Doppelstock-S-Bahnen zu prüfen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass auf der S6 ein „Inselbetrieb“ stattfindet (so war zumindest die Erklärung der Bahn für die monatelange Einkürzung des Angebots aufgrund von krankheitsbedingten Fahrzeugausfällen vorwiegend auf der S6), sollte sich eine solche Insellösung hinsichtlich des Einsatzes von Doppelstock-S-Bahnen sicherlich betrieblich gut umsetzen lassen.

 

Für eine zukünftige Erhöhung der Kapazitäten regt die Stadt Burgdorf aber nach wie vor die Verdichtung der Takte an.

Der Stadt Burgdorf ist dabei bewusst, dass die derzeitige Eisenbahninfrastruktur eine solche Verdichtung des Taktes nicht zu ermöglichen scheint. Durch Aufnahme des Bahnknotens Hannover im Bundesverkehrswegplan in den vordringlichen Bedarf ergeben sich aber neue Möglichkeiten, solche Eisenbahninfrastrukturen auch für den S-Bahn-Verkehr zu ertüchtigen. Hierzu gehört auch, aber nicht nur, die Schaffung der neuen Bahnsteige 15 und 16 im Hauptbahnhof Hannover.

Der Stadt Burgdorf ist daher sehr wichtig, dass im Rahmen der weiteren Planungen zum Bahnknoten Hannover nicht nur die engere Taktung des RE nach Wolfsburg berücksichtigt wird, sondern eben auch die Verdichtung der S-Bahn-Takte (und zwar nicht nur derjenigen, von denen die Stadt Burgdorf unmittelbar profitieren würde).

Um künftig solche Interessen der Kommunen im Regionsgebiet bei den anstehenden Planungen z.B. zum Bahnknoten Hannover besser berücksichtigen zu können, erneuert die Stadt ihre zuletzt mit Schreiben vom 05.09.2016 formulierte Anregung, neben einem Zielnetz 2020plus für absehbar im Rahmen des Zeithorizonts des NVP umzusetzenden Maßnahmen auch ein darüberhinausgehendes Perspektivnetz zu entwickeln (in Analogie zum geplanten Masterplan Stadtbahn) und festzuschreiben, da nur so die von Großprojekten der DB AG betroffenen Kommunen ihre Belange gegenüber den jeweiligen Planungsträgern wirksam artikulieren können.

 

Anregungen zum Busverkehr

(kurzgefasst):

-      Die Planungen zum Stadtbusverkehr Burgdorf sollten zeitnah weitergeführt werden.

(ausführlich):

Der Entwurf des NVP 2020 sieht schon wie der NVP 2015 und dessen 3. Fortschreibung im Jahr 2018 eine Überplanung des Stadtverkehrs Burgdorf vor, ohne diese Überplanung konkreter hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu benennen. Demzufolge kann die Stadt Burgdorf zur geplanten Neuordnung des Stadtbusverkehrs in Burgdorf derzeit nicht Stellung beziehen.

Ziel der Überplanung des Stadtverkehrs Burgdorf sollte in jedem Fall die Herstellung eines Gesamtkonzeptes sein, das sowohl geeignet ist, den Modal-Split zugunsten des Umweltverbunds zu verschieben, als auch in den bislang unterversorgten Stadt- und Ortsteilen den Mindestbedienungsstandard einzuhalten. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Burgdorf darauf hin, dass nicht nur in der Weststadt Burgdorfs, in Schillerslage und in Hülptingsen, sondern auch in Ramlingen die Einhaltung des Mindestbedienungsstandards anzustreben ist. Insbesondere ist das künftige Nebenzentrum „Aue-Süd“ (Ostlandring / Uetzer Straße) besser als bislang anzubinden, denn dieser Bereich im Südosten Burgdorfs gehört ebenso wie Hülptingsen zum zentralen Siedlungsgebiet des Mittelzentrums Burgdorf.

Erste Gedanken für ein solches Gesamtkonzept wurden der Region gegenüber bereits in einem Vorgespräch am 13.07.2018 erläutert. Hierzu könnte die Einrichtung von Durchmesserlinien und / oder die Herstellung attraktiver Umsteigebeziehungen in Betracht gezogen werden, um die Reisezeiten zu verkürzen und damit die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen. Beispielhaft sei an dieser Stelle eine mögliche Verlängerung der SprintH-Linie 900 bis zu den berufsbildenden Schulen in der Südstadt Burgdorfs genannt.

Auch zur Herstellung des Mindestbedienungsstandards in den oben genannten Ortsteilen könnte eine solche Verlängerung von bislang am Bahnhof Burgdorf endenden Regionalbuslinien zu einem der bislang unzureichend angebundenen Bereiche eine Option sein. Ob hierdurch zwangsläufig höhere Kosten entstehen und in welchem Verhältnis diese zum entsprechenden Nutzen stehen, kann erst nach Ausarbeitung eines solchen Konzeptes beurteilt werden. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang die Einrichtung nachfrageorientierter Verkehre („on-demand“) erfolgt, wird sich erst aus den näheren Überlegungen ergeben.

Eine zeitnahe Entwicklung eines solchen Gesamtkonzepts zur Überplanung des Stadtverkehrs Burgdorf ist von höchster Dringlichkeit:

-      Aktuell treibt die Stadt den barrierefreien Umbau bestehender Bushaltestellen voran. Für einen zielgerichteten Mitteleinsatz ist die Gewissheit erforderlich, dass eine solche umgebaute Haltestelle auch künftig bedient werden soll.

-      Es stehen in Burgdorf einige Standortentscheidungen an (Gewerbeflächen­entwicklungskonzept, Siedlungsentwicklung), die in eine sinnvolle Ausgestaltung des Stadtbusverkehrs eingebunden werden sollten.

Die Stadt Burgdorf bittet daher, hierzu zeitnah das Gespräch mit der Stadt Burgdorf zu suchen.

    

 

(Pollehn)