Stellungnahme der Stadt Burgdorf
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 01.04.2020 wurde der Stadt Burgdorf der Entwurf zum Nahverkehrsplan NVP 2020 der Region Hannover digital übersandt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 01.10.2020.
Die
Unterlagen sind einsehbar unter https://www.entera1.de/153_nvp_rh/ . Mittlerweile liegt auch eine gedruckte
Version vor, die auf Nachfrage bei der Stadtplanungsabteilung eingesehen werden
kann.
Nach
ausführlicher Sichtung der Unterlagen hat die Verwaltung einen Entwurf für eine
Stellungnahme formuliert (siehe ab Seite 4 dieser Vorlage).
Inhalt
und Aufgabe eines Nahverkehrsplans:
Der
Nahverkehrsplan der Region Hannover definiert die verkehrspolitischen Ziele und
vorrangigen Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region
Hannover. Der Nahverkehrsplan legt den Umfang und die Qualität des
ÖPNV-Angebots grundsätzlich fest. Darüber hinaus soll der Nahverkehrsplan
Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge enthalten, die dazu beitragen
sollen, den ÖPNV in der Region noch attraktiver zu gestalten.
Der
Nahverkehrsplan formuliert dabei einen allgemeinen Rahmen; einzelne Maßnahmen
und insbesondere einzelne Fahrzeiten z.B. auf bestimmten Buslinien sind dabei
ausdrücklich nicht Gegenstand eines Nahverkehrsplans.
Damit
ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass relativ kurzfristig weitere
Maßnahmen umgesetzt werden, die zuvor in keinem NVP enthalten waren, wie z.B.
die zum nächsten Fahrplanwechsel am 13.12.2020 geplante Verlängerung der neuen
SprintH-Linie 900 „Burgdorf – Altwarmbüchen“ bis ins Zentrum von Hannover. (Der genaue Linienverlauf in Hannover steht
hierbei aktuell nicht im Detail fest, die Region strebt auf jeden Fall eine
Route über den Zoo von Hannover und eine künftig auch sonntägliche
halbstündliche Bedienung an.)
Aber
solche kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen über den Rahmen des beschlossenen
Nahverkehrsplans hinaus sind nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme.
Entwurf
einer Stellungnahme der Stadt Burgdorf:
Der
Vorschlag der Verwaltung für die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum NVP ist
verhältnismäßig ausführlich, so dass an dieser Stelle die einzelnen Punkte
nicht näher erläutert werden sollen. Dies wird aber selbstverständlich bei
Bedarf im Verlauf der einzelnen Sitzungen der Ortsräte und der Fachausschüsse
erfolgen.
Es
soll hier aber noch auf einen einzelnen Sachverhalt als Hintergrundinformation
näher eingegangen werden, da dieser Punkt in der Stellungnahme nur kurz
angerissen wird:
Der
Entwurf des NVP 2020 formuliert einen Mindestbedienungsstand hinsichtlich der
ÖPNV-Anbindung, der durch das bestehende (oder künftige) Angebot möglichst
eingehalten werden soll (hierzu ausführlich siehe Entwurf NVP 2020, Kap. 3.1.2,
Seiten 42ff).
Die Zahl der Ortsteile, in denen
dieser Mindestbedienungsstandard nicht eingehalten wird, hat sich regionsweit
(und auch in Burgdorf) gegenüber dem Stand des NVP 2015 erhöht. Dies ist aber
nicht auf erfolgte Kürzungen im Angebot zurückzuführen, sondern vielmehr
darauf, dass der angestrebte Zielerreichungsgrad im Vergleich zum NVP 2015 von
80% auf 90% erhöht wurde (ausführlich hierzu siehe Entwurf NVP 2020, Kap.
3.1.2, Seite 43).
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Auszug aus dem Entwurf für
den NVP 2020, Karte 3.1, Seite 44 |
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Auffällig
ist aber, dass die Nicht-Einhaltung des Mindestbedienungsstandards vorwiegend
im Osten der Region Hannover auftritt, insbesondere in Burgdorf und Lehrte.
Dies wird auch in der kleinräumigen Ebene, den jeweiligen Kernstadtbereichen
der Städte Burgdorf und Lehrte deutlich:
Auszug aus dem Entwurf für den NVP 2020:
Karte 3.3, Seite 47
Im
Entwurf der Stellungnahme betont die Stadt Burgdorf daher ihre Erwartung, dass
diese Mängel im Zuge der seit Jahren geplanten Neuplanung des Busliniennetzes
in Burgdorf beseitigt werden.
Dies
vorausgeschickt, schlägt die Verwaltung folgende Formulierung für die
Stellungnahme der Stadt Burgdorf vor:
Vorschlag einer
Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020:
Die
Stadt Burgdorf begrüßt das im Vorwort zum Nahverkehrsplan 2020 formulierte Ziel
der Region Hannover, den ÖPNV in der Region zu attraktivieren und die
Kapazitäten insbesondere im schienengebundenen Nahverkehr zu erhöhen, um eine
Fahrgastzunahme im ÖPNV zu ermöglichen.
Allerdings
vermisst die Stadt weitergehende Ausführungen / Strategien für den in Kapitel
2.9 nur kurz angerissenen Fall, dass tatsächlich eine erhebliche
Fahrgastzunahme im ÖPNV erfolgt (Stichwort „Verkehrswende“). Aus Sicht der
Stadt Burgdorf sollte der Nahverkehrsplan auch hierauf ausführlicher eingehen
und etwas weitergehende Aussagen treffen als lediglich festzustellen, dass in
einem solchen Fall intensivere Anstrengungen unternommen werden müssen.
Die
Stadt Burgdorf hat daher – primär bezogen auf die Interessen der Burgdorfer
Bevölkerung - folgende Anregungen:
Anregungen zum
S-Bahn-Verkehr
(kurzgefasst):
-
Im Rahmen der Ausarbeitungen zum
Bundesverkehrswegeplan(BVWP)-Projekt „Bahnknoten Hannover“ sollte nicht nur
eine engere Taktung des RE nach Wolfsburg berücksichtigt werden, sondern auch
die Verdichtung der S-Bahn-Takte in der Region allgemein und der S6 konkret.
Die Stadt hält hierfür unter anderem den Bau der neuen Bahnsteige 15 und
16 im Hauptbahnhof Hannover für zwingend erforderlich.
-
Zusätzlich zum Zielnetz 2020plus sollte in
Analogie zum geplanten Masterplan Stadtbahn ein Perspektivnetz für den S-Bahn-Verkehr
entwickelt werden, das im Rahmen des BVWP-Projekts „Bahnknoten Hannover“ zu
berücksichtigen ist.
- Kurzfristig
sollte der Einsatz von Doppelstock-S-Bahnen auf der S6 geprüft werden.
(ausführlich):
Im
Entwurf zum neuen Nahverkehrsplan finden sich keinerlei Aussagen mehr zu einer
Verdichtung des Taktes auf der S-Bahnlinie S6. Der Stadt Burgdorf ist bewusst,
dass als Alternative hierzu derzeit die Verlängerung der Bahnsteige in
Ehlershausen und Otze (sowie in Aligse) geplant ist, um künftig die S6 mit
3-Wagen-Zügen betreiben zu können.
Hierbei
kann es sich aber aus Sicht der Stadt nur um eine Zwischenlösung zur
kurzfristigen Beseitigung von Kapazitätsengpässen im S-Bahnverkehr handeln.
Denn eine echte Qualitätsverbesserung im Nahverkehr, um zusätzliche Fahrgäste
zu gewinnen, wie es ja im Vorwort zum Nahverkehrsplan explizit erwähnt wird,
kann nur durch eine Verdichtung der Taktung der Züge erreicht werden –
insbesondere wenn durch die Einführung des so genannten Deutschlandtaktes
bundesweit eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen angestrebt wird.
Überdies
scheint heute noch völlig offen, wann die Verlängerung der Bahnsteige in
Ehlershausen erfolgt. Und die Erwiderung der Bahn auf eine entsprechende
Anregung der Stadt Burgdorf im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur
Verlängerung der Bahnsteige in Otze stellt ausdrücklich klar, dass der Betrieb
mit 3-Wagen-Zügen erst nach Verlängerung der Bahnsteige an allen Verkehrsstationen
erfolgen kann.
Für
eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten regt die Stadt daher an, den Einsatz
von Doppelstock-S-Bahnen zu prüfen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass auf
der S6 ein „Inselbetrieb“ stattfindet (so war zumindest die Erklärung der Bahn
für die monatelange Einkürzung des Angebots aufgrund von krankheitsbedingten
Fahrzeugausfällen vorwiegend auf der S6), sollte sich eine solche Insellösung
hinsichtlich des Einsatzes von Doppelstock-S-Bahnen sicherlich betrieblich gut
umsetzen lassen.
Für
eine zukünftige Erhöhung der Kapazitäten regt die Stadt Burgdorf aber nach wie
vor die Verdichtung der Takte an.
Der
Stadt Burgdorf ist dabei bewusst, dass die derzeitige Eisenbahninfrastruktur
eine solche Verdichtung des Taktes nicht zu ermöglichen scheint. Durch Aufnahme
des Bahnknotens Hannover im Bundesverkehrswegplan in den vordringlichen Bedarf
ergeben sich aber neue Möglichkeiten, solche Eisenbahninfrastrukturen auch für
den S-Bahn-Verkehr zu ertüchtigen. Hierzu gehört auch, aber nicht nur, die
Schaffung der neuen Bahnsteige 15 und 16 im Hauptbahnhof Hannover.
Der
Stadt Burgdorf ist daher sehr wichtig, dass im Rahmen der weiteren Planungen
zum Bahnknoten Hannover nicht nur die engere Taktung des RE nach Wolfsburg
berücksichtigt wird, sondern eben auch die Verdichtung der S-Bahn-Takte (und
zwar nicht nur derjenigen, von denen die Stadt Burgdorf unmittelbar profitieren
würde).
Um
künftig solche Interessen der Kommunen im Regionsgebiet bei den anstehenden
Planungen z.B. zum Bahnknoten Hannover besser berücksichtigen zu können,
erneuert die Stadt ihre zuletzt mit Schreiben vom 05.09.2016 formulierte
Anregung, neben einem Zielnetz 2020plus für absehbar im Rahmen des
Zeithorizonts des NVP umzusetzenden Maßnahmen auch ein darüberhinausgehendes
Perspektivnetz zu entwickeln (in Analogie zum geplanten Masterplan Stadtbahn) und
festzuschreiben, da nur so die von Großprojekten der DB AG betroffenen Kommunen
ihre Belange gegenüber den jeweiligen Planungsträgern wirksam artikulieren
können.
Anregungen zum Busverkehr
(kurzgefasst):
- Die
Planungen zum Stadtbusverkehr Burgdorf sollten zeitnah weitergeführt werden.
(ausführlich):
Der
Entwurf des NVP 2020 sieht schon wie der NVP 2015 und dessen 3. Fortschreibung
im Jahr 2018 eine Überplanung des Stadtverkehrs Burgdorf vor, ohne diese
Überplanung konkreter hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu benennen. Demzufolge
kann die Stadt Burgdorf zur geplanten Neuordnung des Stadtbusverkehrs in
Burgdorf derzeit nicht Stellung beziehen.
Ziel
der Überplanung des Stadtverkehrs Burgdorf sollte in jedem Fall die Herstellung
eines Gesamtkonzeptes sein, das sowohl geeignet ist, den Modal-Split zugunsten
des Umweltverbunds zu verschieben, als auch in den bislang unterversorgten
Stadt- und Ortsteilen den Mindestbedienungsstandard einzuhalten. In diesem
Zusammenhang weist die Stadt Burgdorf darauf hin, dass nicht nur in der
Weststadt Burgdorfs, in Schillerslage und in Hülptingsen, sondern auch in
Ramlingen die Einhaltung des Mindestbedienungsstandards anzustreben ist. Insbesondere ist das künftige Nebenzentrum
„Aue-Süd“ (Ostlandring / Uetzer Straße) besser als bislang anzubinden, denn
dieser Bereich im Südosten Burgdorfs gehört ebenso wie Hülptingsen zum
zentralen Siedlungsgebiet des Mittelzentrums Burgdorf.
Erste
Gedanken für ein solches Gesamtkonzept wurden der Region gegenüber bereits in
einem Vorgespräch am 13.07.2018 erläutert. Hierzu könnte die Einrichtung von
Durchmesserlinien und / oder die Herstellung attraktiver Umsteigebeziehungen in
Betracht gezogen werden, um die Reisezeiten zu verkürzen und damit die
Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen. Beispielhaft sei an dieser Stelle eine
mögliche Verlängerung der SprintH-Linie 900 bis zu den berufsbildenden Schulen
in der Südstadt Burgdorfs genannt.
Auch
zur Herstellung des Mindestbedienungsstandards in den oben genannten Ortsteilen
könnte eine solche Verlängerung von bislang am Bahnhof Burgdorf endenden
Regionalbuslinien zu einem der bislang unzureichend angebundenen Bereiche eine
Option sein. Ob hierdurch zwangsläufig höhere Kosten entstehen und in welchem
Verhältnis diese zum entsprechenden Nutzen stehen, kann erst nach Ausarbeitung
eines solchen Konzeptes beurteilt werden. Auch die Frage, ob und in welchem
Umfang die Einrichtung nachfrageorientierter Verkehre („on-demand“) erfolgt,
wird sich erst aus den näheren Überlegungen ergeben.
Eine
zeitnahe Entwicklung eines solchen Gesamtkonzepts zur Überplanung des
Stadtverkehrs Burgdorf ist von höchster Dringlichkeit:
- Aktuell
treibt die Stadt den barrierefreien Umbau bestehender Bushaltestellen voran.
Für einen zielgerichteten Mitteleinsatz ist die Gewissheit erforderlich, dass
eine solche umgebaute Haltestelle auch künftig bedient werden soll.
- Es
stehen in Burgdorf einige Standortentscheidungen an (Gewerbeflächenentwicklungskonzept,
Siedlungsentwicklung), die in eine sinnvolle Ausgestaltung des Stadtbusverkehrs
eingebunden werden sollten.
Die
Stadt Burgdorf bittet daher, hierzu zeitnah das Gespräch mit der Stadt Burgdorf
zu suchen.
(Pollehn)