Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die „Satzung für die Nutzung von
Notbetreuungsangeboten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes innerhalb der
Stadt Burgdorf“ in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1301/1
ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie hat sich in seiner Sitzung am 25.06.2020 mit der Ursprungsvorlage befasst; die Verwaltung hatte zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt, die einen geänderten § 1 Abs. 1 des Satzungsentwurfs beinhaltete. Der Satzungsentwurf ist im § 1 Abs. 1 um einen Satz zwei zu ergänzen, der den Begriff der „Notbetreuung“ konkretisiert.
Zum Abschluss seiner Beratungen hat der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie einstimmig den vorstehenden Beschlussvorschlag verabschiedet.
(Pollehn)