Betreff
Neubau KiTa und Familienzentrum - Delegation der Auftragsvergabe für die Herrichtung der Außenanlagen
Vorlage
BV 2020 1319
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Zuständigkeit für die Vergabe der Herrichtung der Außenanlagen für die Kindertageseinrichtung und das Familienzentrum wird gemäß § 76 Absatz 5, Satz 1 in Verbindung mit § 76 Absatz 2, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf den Bürgermeister übertragen. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der vorherigen Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt. Über die Auftragsvergabe ist der Verwaltungsausschuss im Nachgang durch den Bürgermeister zu unterrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Bau der Kindertageseinrichtung und des Familienzentrums schreitet weiter voran. Derzeit befindet sich die öffentliche Ausschreibung für die Herrichtung der Außenanlagen in der Vorbereitung. Um den Bauverlauf nicht zu verzögern, soll die Auftragsvergabe Anfang August erfolgen.

 

Vom Auftragsvolumen sind insbesondere

 

  • die Herstellung des Parkplatzes,
  • die Herstellung Außenanlagen für die Kindertageseinrichtung und das Familienzentrum (bspw. Wege, Plätze, Bepflanzungen und Spielgeräte),
  • die Einfriedung des Grundstückes und
  • die Regenwasserentwässerung einschließlich der Grundleitungen, Rinnen, Schächte, Versickerungsrigolen etc.

 

umfasst.

 

Die Höhe des geschätzten Auftragsvolumens erfordert für die Auftragsvergabe eine vorherige positive Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss. Da in den Sommerferien keine Sitzungen vorgesehen sind, wird empfohlen, die Zuständigkeit für die Vergabe auf den Bürgermeister gemäß § 76 Absatz 5, Satz 1 in Verbindung mit § 76 Absatz 2, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu übertragen.

(Pollehn)