Betreff
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich von Uetze, Gemarkung Hänigsen (Windpark Hänigsen III)
Vorlage
M 2020 1312
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Die Firma WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG plant auf Uetzer Gemeindegebiet, südlich von Hänigsen - in einer Entfernung von ca. 2,8 km zum östlichen Ortsrand von Dachtmissen - die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA).
Die Gemeinde Burgdorf wurde als benachbarte Gebietskörperschaft am Verfahren beteiligt und im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von der Region Hannover – Fachbereich Umwelt/ Immissionsschutz – um Stellungnahme gebeten. Eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach Rücksprache mit der Region nicht vorgesehen.

Die genaue Lage des Standortes ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen (Anlage 1). Die geplante Anlage des Typs VESTAS V126 mit einer Nabenhöhe von
117,0 m und einer Gesamthöhe von 180,0 m wird eine Leistung von 3,45 MW haben und ergänzt den bereits bestehenden Standort mit derzeit 4 WEA (Windpark Hänigsen I und II). Da sich die Anlage in der Erweiterung zu den beiden v. g. Projekten befindet, bekommt die neue Anlage die Bezeichnung „Windpark Hänigsen III“. Die insgesamt installierte Parkleistung beträgt nach Umsetzung des hier beantragten Vorhabens 11,45 MW. Der Standort der neuen WEA liegt vollständig im Bereich eines durch das RROP 2016 der Region Hannover (ehemals) festgelegten Vorranggebietes für Windenergienutzung (Anmerkung: Das Kapitel Windenergie des RROP wurde aufgrund eines Urteils des OVG Lüneburg vom 05.03.2019 für unwirksam erklärt und wird derzeit von der Region überarbeitet). Ein Ausschnitt aus dem RROP ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 2). Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Windenergieanlagenstandort Hänigsen III wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Uetze derzeit einen neuen Flächennutzungsplan erstellt, der die v. g. Flächenplanung übernimmt und dass davon auszugehen ist, dass das vorliegende geplante Gebiet in der Neuauflage der Flächennutzungsplanung bestehen bleibt.
Die geplante Zuwegung zur WEA soll von Norden erfolgen, über einen Weg, der von Hänigsen kommt.

 

Nach Prüfung der Genehmigungsunterlagen und erfolgter Rücksprache mit dem Naturschutzbeauftragten sowie dem Ortsvorsteher von Dachtmissen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass Belange der Stadt Burgdorf durch die geplante Errichtung der Windkraftanlage „Windpark Hänigsen III“ nicht betroffen sind. Für die Ortslage Dachtmissen ergeben sich keine gravierenden negativen Auswirkungen. Eine entsprechende Mitteilung an die Region erfolgte per Mail am 10. Juni 2020.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)