Betreff
Finanzierung von straßenbaulichen Maßnahmen - Straßenausbaubeitragssatzung
hier: Verrentungsrichtlinie der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2020 1225/1
Aktenzeichen
60.042.001
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie zur Verrentung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § Abs. 4 des Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) wird wie vorgelegt beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die in der Anlage beigefügte Verrentungsrichtlinie wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Herrn Dr. von Waldthausen aufgestellt. Wie bereits in der Vorlage BV 2020 1225 erwähnt, dient diese zur Ausübung des eingeräumten Ermessens bei der Verrentungsmöglichkeit von Straßenausbaubeiträgen.

 

Im Rahmen der Verrentung kann der jeweilige Restbetrag jährlich mit bis zu 3 % über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst werden. In der Richtlinie der Stadt Burgdorf wurde ein Zinssatz von 3 % über dem genannten Basiszinssatz gewählt (siehe II. Zif. 6 der Richtlinie).

    

 

(Pollehn)