Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern/innen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf; Satzungsrecht
Vorlage
BV 2020 1307
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)       Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43, 43a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck) für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)      Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ wird beschlossen.       

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Flüchtlingsunterkünfte „Friederikenstr. 43, 43a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie „Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck)“ wurden seitens der Finanzabteilung die Gebühren neu berechnet.

 

Zur Anpassung der Gebühren ist es notwendig, die Satzung über die „Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ zu ändern.

 

Die übrigen Bestimmungen der Ursprungssatzung bleiben unberührt.

 

In der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 43, 43a betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 205,71 € (bisher 222,37 €),

 

in der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 29 (Container) betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 854,90 € (bisher 746,00 €) und

 

in der Gemeinschaftsunterkunft Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck) betragen die Kosten pro Person und Monat 642,14 € (bisher 435,25 €).

 

Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

(Pollehn)