Betreff
Änderung der Verkehrssituation in den Inselstraßen Weststadt
Vorlage
BV 2020 1305
Aktenzeichen
66.11.025
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend der politischen Beratung hinsichtlich der Änderungsvarianten 5.1 – 5.3 formuliert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.   Allgemeines

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 27.02.2020 wurde auf den Zustand der Grün- und Parkflächensituation im Bereich der Inselstraßen (s. Anlage 1 – Übersichtskarte) der Weststadt Burgdorf aufmerksam gemacht.

Es wurde sich über das Setzen von Pollern in Grünflächen erkundigt. Des Weiteren kamen seitens der Anlieger Mängelmeldungen über die Beschaffenheit der Grünflächen, da diese aufgrund der vorhandenen Parkplatzsituation ausgefahren sind.

 

2.       Beschlossenes Ausbauprogramm

 

Am 05.10.1993 wurde auf Grundlage der Vorlage Nr. 511/1993 das Ausbauprogramm für das Baugebiet „Mönkeburg 6“ mit 8 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung vom Verwaltungsausschuss beschlossen.

 

Aus der Vorlage 511/1993 „Ausbauprogramm für das Baugebiet Mönkeburg 6“ geht eine Breite für die Fahrbahn inkl. Gosse von 4,30 m hervor. Durch die seitliche Randeinfassung mittels Tiefborden (10/25/100 cm) beträgt die gesamte Fahrbahnbreite 4,50 m.

Zudem ist auf der einen Seite der Fahrbahn ein 3,50 m breiter Grünstreifen mit Baumanpflanzungen, sowie auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn ein unbefestigter Grünstreifen mit Landschaftsrasen von 2,00 m breite angelegt worden.

 

Das Plangebiet des Ausbauprogrammes „Mönkeburg 6“ wurde nach dem endgültigen Ausbau seinerzeit als 30 km/h-Zone ausgewiesen. 

 

Bei dem beschriebenen Bauprogramm handelt es sich nach festgesetzter Lagebezeichnung um nachfolgende Straßen (s. Anlage 1 – Übersichtskarte):

 

-          Norderneystraße

-          Borkumweg

-          Juistweg

-          Baltrumweg

-          Langeoogstraße

-          Spiekeroogweg

-          Wangeroogweg

-          Neuwerksweg

-          Scharnhörnweg

 

3.       Änderung der Verkehrssituation Mönkeburg 6

 

Am 09.09.1997 wurde nachträglich für die Stichstraßen Juistweg, Baltrumweg, Borkumweg Spiekeroogweg, Wangeroogweg, Neuwerksweg und Scharnhörnweg ein verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgewiesen (s. Anlage 2 – Straßenverkehrsbehördliche Anordnung).

Angeregt wurde die Maßnahme seinerzeit von Anliegern aus dem Juistweg.

 

Folgende Argumente wurden u.a. gegen die damalige Beschilderung der 30-Zone gegenüber der Verwaltung hervorgebracht:

 

-          Geschwindigkeitsüberschreitungen

-          Tempo 30 ist zu schnell; als Bremsweg ergeben sich 9 m

-          Fußgänger müssen auf der Straße gehen, da kein Bürgersteig vorhanden ist

-          Autos parken meistens mit zwei Rädern auf dem Grünstreifen

-          im Winter können die Wohnungs- und Hausbesitzer keinen Schnee bzw. Eis räumen um den durchgängigen Weg für Fußgänger zu schaffen, da parkende Autos im Weg stehen

 

 

Aus der Straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 09.09.1997 können Sie entnehmen, dass das Aufstellen der Beschilderung Beginn/Ende verkehrsberuhigter Bereich erst nach erfolgter Markierung von 3 Parkplätzen in den einzelnen Stichstraßen erfolgen soll.

Des Weiteren sind die konkreten Standorte der zu markierenden Parkflächen in einem Ortstermin festzulegen.

 

Die Parkplatzmarkierungen wurden seinerzeit auf der 4,30 m breiten Fahrbahn angelegt (s. Anlage 3 – Bilder Bestandsituation). Diese Parkplatzmarkierungen umfassen eine Länge von ca. 5,00 m und Breite von ca. 2,00 m.

Als Restfahrbahnbreite verbleibt zurzeit eine Fahrgasse von 2,40 m (inkl. der Randeinfassung von 10 cm).

 

Insgesamt befinden sich zurzeit 20 Parkplätze in folgenden Bereichen:

 

-            4 Stk. Borkumweg

-          10 Stk. Juistweg

-            2 Stk. Baltrumweg

-            1 Stk. Spiekeroogweg

-            1 Stk. Wangeroogweg

-            0 Stk. Neuwerkweg

-            2 Stk. Scharnhörnweg

 

4.       Grün- und Parkflächensituation

 

An die Verwaltung wurde u.a., wie bereits unter „1. Allgemeines“ erwähnt, das Setzen von Pollern angeregt. 

Hier ist anzumerken, dass für ein gefahrloses Vorbeifahren eine Mindestfahrbreite von 3,05 m gegeben sein muss (z.B. für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr). Dies ergibt sich aus der höchstzulässigen Breite von 2,55 m zuzüglich zweimal je 0,25 m Seitenabstand (§32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO – „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“). 

 

Sofern Poller auf der gegenüberliegenden Seite der Grünfläche gesetzt werden, ist ein durchfahren z.B. für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet.

Aufgrund dessen ist das Setzen von Pollern nicht möglich.

 

Bei der Tiefbauabteilung sind aufgrund der Parkplatz- und Grünflächensituation bereits einige Mängelbeschwerden eingegangen.

 

Unter anderem wird die Parkflächensituation bemängelt. Vereinzelte Anlieger vertreten die Meinung, dass genug Parkplatzmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken sowie an der Norderneystraße zur Verfügung stehen. Zudem soll, sofern PKW’s auf den vorhandenen Parkplatzmarkierungen parken, das Gefährdungspotenzial auf Grund von mangelhaften Sichtverhältnissen für spielende Kinder größer sein.

 

Des Weiteren wird bemängelt, dass größere Fahrzeuge wie z.B. Fahrzeuge der Müllabfuhr bei parkenden PKW’s auf den Grünstreifen ausweichen. Aufgrund dessen wurden bereits durch den städtischen Gärtnerbauhof in den vergangenen Jahren Nachbesserungsarbeiten durchgeführt. Zum Schutz der Grünflächen besteht der Wunsch Poller zu setzen. Dies ist, wie bereits erwähnt, nicht möglich. 

 

An den besagten Stellen wurde Mineralgemisch in einer Breite von ca. 0,30 – 0,50 m eingebaut (s. Anlage 3 – Bilder Bestandsituation).

 

Außerdem wird bemängelt, dass das inzwischen sichtbare 20-30 cm dicke Wurzelwerk in Richtung privater Grundstücke einwächst und bis ca. 1,50 m vor dem Haus bei der Ausführung privater Pflanzungen gefunden wurde.

Hierzu wird die Fachabteilung mit den Anliegern einen Ortstermin vereinbaren.

5.       Mögliche Änderungsvarianten

 

 

5.1 Änderungsvariante „Befestigung der Parkplätze im Seitenraum“:

 

Um den andauernden Instandsetzungsarbeiten vorzubeugen sollen die Parkplatzmarkierungen demarkiert werden. Der 2,00 m breite Grünstreifen soll auf einer Länge von 5,00 m und einer Breite von 2,00 m befestigt werden. Die Einteilung der Parkplätze ist aus der Anlage 4 – „Übersichtskarte Parkplätze neu“ zu entnehmen.

Anschließend wird eine Neumarkierung durchgeführt, sodass eine Gesamtparkbreite von 2,50 m vorhanden ist.

Hierfür ist es notwendig einen 0,50 m breiten Streifen von der Fahrbahn zu markieren (s. Anlage 5 - Bild Parkplatzmarkierung neu.)

So verbleibt eine Fahrgasse von 4,00 m für z.B. Müllfahrzeuge und/oder Lieferfahrzeuge, was den o.g. Vorschriften entspricht. Zudem wird die Mindestfahrbahnbreite von 3,00 m erreicht.

 

Die Randeinfassung der neu anzulegenden Parkplätze erfolgt mittels Tiefborde 8/20/100 cm, grau.

Als Parkplatzbefestigung ist die Verwendung von Öko-Betonsteinfugenpflaster, 21/21/10 cm in grau mit integriertem Betonstandhalter einschl. Verzahnung vorgesehen (s. Anlage 6 – Querschnitt Parkplätze neu), um die Versickerung des Niederschlagswassers für die jeweilige Fläche zu gewährleisten.

 

 

Der Aufbau der Parkplätze soll gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO12), Tafel 3, BK 1.0, Zeile 1 erfolgen.

 

Betonsteinfugenpflaster, grau mit Abstandshalter           0,10 m

Bettung aus Brechsandsplittgemisch                                     0,04 m

Schottertragschicht                                                                                       0,20 m

 

Sollte der darunter anstehende Boden nicht frostsicher sein, ist dieser durch eine Frostschutzschicht in einer Dicke von 0,35 m auszutauschen.

Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.

 

Die Kosten belaufen sich auf ca. 22.000 € brutto.

 

Bei der Verlegung der Parkplätze handelt es sich um eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme nach den Vorgaben des § 6 Nieders. Kommunalabgabegesetztes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.

 

Die betreffenden Straßen dienen überwiegend dem Anliegerverkehr, so dass der Anteil der Anlieger 75 % vom beitragsfähigen Aufwand beträgt (16.500 €).

 

 

5.2 Änderungsvariante „Duldung der Verkehrssituation“:

 

Die Grün- und Parkflächensituation wird geduldet. Parkplatzmarkierungen sowie der verkehrsberuhigte Bereich bleiben unverändert. Im Zuge der Straßenkontrollen ist der Seitenstreifen ggf. gleich mit Mineralgemisch auszubessern, wobei eine Verdichtung des Oberbodens zusätzlich für den Wurzelwuchs der dort vorhandenen Bäume unvorteilhaft ist.  

Ein Hinweis wird an die Region Hannover bzgl. Geschwindigkeitsmessungen gegeben.

 

 

 

 

5.3 Änderungsvariante „Aufhebung verkehrsberuhigter Bereich, Demarkierung 

       der Parkplätze “:

 

Die Parkplatzmarkierungen werden demarkiert und entfernt. Durch den Wegfall der Parkplätze muss der verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben und eine Tempo 30-Zone, wie bereits im Jahr 1993 beschlossen, erneut angeordnet werden.

 

Die PKW’s der Besucher und ggf. Anwohner können auf den Sammelparkplätzen der Langeoogstraße und Norderneystraße, bzw. auf den privaten Stellflächen der Grundstücke abgestellt werden.

Das Mineralgemisch aus den Seitenbereichen wird entsorgt und Oberboden mit Rasensaat eingebaut.

Anschließend soll kontrolliert werden, ob im Bereich der Bäume auf den Grünstreifen geparkt wird. Sofern dies der Fall ist, werden hier Poller oder ein Kniezaun zum Schutz der vorhandenen Bäume und Baumwurzeln gesetzt.

Durch den Wegfall der vorhandenen Parkplatzmarkierungen, sowie der gebundenen Nutzung der vorhandenen privaten und öffentlichen Parkflächen ist die vorgeschriebene Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m gesichert.

 

Hierbei handelt es sich um die kostengünstigste Variante für Anlieger und Verwaltung.

 

 

 

6.       Nachrichtlich

 

Vor allem in der Norderneystraße, z.B. im Bereich der Garagenhöfe und auf Höhe des Ärztezentrums, werden Grünflächen regelmäßig beparkt. Diese Bereiche werden durch das Setzen von Pollern oder Kniezäunen zukünftig geschützt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)