Betreff
Pilotprojekt Schulwegsicherung vor der Astrid-Lindgren-Grundschule
Bezugsvorlagen: A 2019 1143, M 2019 1143/1
Vorlage
BV 2020 1303
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

1.400,00 €

54100.421201

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In der Lippoldstraße soll, wie in der Vorlage dargestellt, zwischen Beckstraße und Witzlebenstraße eine Einbahnstraße Richtung Norden eingerichtet werden. Die Einbahnstraße soll für Fahrradfahrer in der Gegenrichtung befahrbar sein. Die Schrägparkplätze vor der Astrid-Lindgren-Grundschule werden in 8 Längsparkplätze umgewandelt und mit einem temporären Halteverbot versehen.      

 


Sachverhalt und Begründung:

1 Allgemeines

 

Aufgrund der Vorlagen A 2019 1143 und M 2019 1143/1 wurde am 10.03.2020 der Bürgermeister beauftragt, die Umsetzbarkeit eines temporären Durchfahrtsverbotes in der Lippoldstraße zwischen Ecke Beckstraße und Witzlebenstraße und alternativ eine Einbahnstraßenregelung in der Lippoldstraße zu prüfen.

 

Darüber hinaus sollte der zeitliche Rahmen für die Umsetzung eines Pilotprojektes zur Schulwegsicherung an der Waldschule in Ehlershausen aufgezeigt werden. Mit dieser Vorlage gebe ich Ihnen den Stand der notwendigen Abstimmungen zur Kenntnis und unterbreite einen Beschlussvorschlag für die temporäre Einrichtung einer Einbahnstraße in der Lippoldstraße.

 

 

2 Verkehrsunfallzahlen Lippoldstrasse

 

Von der Polizei wurden die Unfallzahlen zur Verfügung gestellt. Insgesamt haben sich seit dem 01.01.2011 bis Stand heute in EUSKA (elektronische Unfalltypensteckkarte) acht Verkehrsunfälle (VU) ereignet.

Dabei wurden zwei Personen (Radfahrende) leicht verletzt. Bei einem dieser beiden VU handelt es sich um einen Schulwegunfall. Der hat sich allerdings auf dem Geh- Radweg (Geschwister-Scholl-Weg) ereignet, als im Juni 2016 ein städtischer LKW dort gehalten hat und der Fahrzugführer beim Öffnen der Fahrertür den 13 jährigen Schüler auf seinem Rad übersehen hat.

Der zweite VU mit Radfahrern war am Knoten Lippoldstraße / Geschwister-Scholl-Weg. Ein 19 Jähriger bog um Mitternacht nach links auf die Lippoldstraße ein, ohne auf den bevorrechtigten PKW von links zu achten. Dieser VU war im September 2011.

Bei den sechs anderen VU handelt es sich um vier Unfallfluchten und zwei Unfälle, die im vereinfachten Verfahren aufgenommen worden sind. Alle sechs VU können mit der Überschrift Fehlverhalten beim Ein-/Ausparken überschrieben werden. Der letzte polizeilich aufgenommene Unfall war am 27.02.2017.

 

 

3 Ergebnis der Prüfung Durchfahrtsverbot oder Einbahnstraßenregelung

 

3.1 Abstimmungsprozess

Mit der Verkehrsbehörde, der regiobus und der Polizei wurde eine Sperrung der Lippoldstraße und eine Einbahnstraßenregelung am 25.05.2020 diskutiert und eine Stellungnahme angefordert. Außerdem wurden die Müllabfuhr, die Ordnungsabteilung, die Leitstelle Rettungsdienste Region Hannover und die Feuerwehr beteiligt, siehe eingegangene Stellungnahmen in Anlage 1.

Nach dem sich abzeichnete, dass die Einbahnstraßenregelung die überwiegend positiv bewertete Verkehrsführung ist, wurde die mit dieser Vorlage vorgestellte Planung, der Astrid-Lindgren-Grundschule und der Kita Weststadt zur Stellungnahme zugesandt. Die Stellungnahme der Kita-Leitung liegt der Vorlage bei. Über die Stellungnahme der Schule werde ich in der Sitzung berichten, sofern kein Vertreter der Einrichtungen an der Sitzung teilnimmt.

 

 

3.1 Temporäres Durchfahrtsverbot Lippoldstraße

Es stellte sich heraus, dass die Polizei sowie die Verkehrsbehörde eine temporäre Sperrung der Lippoldstraße zwischen Beck- und Witzlebenstraße für nicht zielführend halten, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Schule zu erhöhen. Es wird angenommen, dass sich die Gefahrenpunkte durch eine Sperrung lediglich verlagern. In der Beck- und Witzlebenstraße müssten ausreichend dimensionierte Halte- und Wendebereiche vorhanden sein. Im jetzigen Zustand droht die Gefahr, dass die Eltern ihre Kinder auf der Straße aus dem Fahrzeug lassen oder sich an den Einmündungen vermehrt Wendeunfälle ereignen. Darüber hinaus ist eine Überwachung des Durchfahrtsverbots durch die Polizei nicht zu gewährleisten.

Außerdem müssten für eine Vielzahl von Anliegern und Anwohnern Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Das Team Rettungsdienst der Region Hannover sprach sich für ein zeitlich begrenztes Durchfahrtverbot aus, da sich durch eine Einbahnstraßenregelung ggfs. Rettungswege verlängern könnten.

 

 

3.2 Einbahnstraßenregelung in der Lippoldstraße

Die Einrichtung einer Einbahnstraße wurde unter folgenden Bedingungen als sinnvollste Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingestuft, siehe Anlage 2.

 

  1. Die Einbahnstraße soll in nördlicher Richtung geführt werden, damit die Kinder in den Bus auf der östlichen Straßenseite (vor dem Schulgelände) ein- und aussteigen können.
  2. Die Einbahnstraße sollte lediglich zwischen Beck- und Witzlebenstraße angeordnet werden, um möglichst wenig zusätzlichen Verkehr im Wohnquartier Mönkeburgstraße und den angrenzenden Straßen zu erzeugen. Für Radfahrer soll die Einbahnstraße in Gegenrichtung (in Richtung Süden) freigegeben werden.
  3. Die Schrägparkplätze zwischen Haupteingang und Zugang zur Turnhalle sollen in Längsparkplätze umgewandelt werden, um ein Rückwärtsausparken direkt vor der Schule zu unterbinden und so eine Hol- und Bringzone zu schaffen. Die Parkplätze müssen ummarkiert werden. Dadurch würden vor der Schule 8 Hol- und Bringparkplätze von ca. 6,00 m Länge entstehen. 17 Schrägparkplätze würden entfallen. Im weiteren Straßenverlauf in nördlicher Richtung, stehen noch rd. 15 Schräg-Parkplätze zur Verfügung. Die Längsparkplätze müssen noch zusätzlich, wie auf der folgenden Abbildung, mit einem beschränkten Halteverbot beschildert werden, um Dauerparken zu unterbinden.

 

 

Lediglich das Team Rettungsdienst der Region Hannover sprach sich für ein zeitlich begrenztes Durchfahrtverbot aus, da sich durch eine Einbahnstraßenregelung ggfs. Rettungswege verlängern könnten.

 

Die Kita-Leitung hat bezüglich der Einbahnstraßenregelung Bedenken bezüglich der Umwandlung der Schrägparkplätze in eine Hol- und Bringzone angemeldet. Die Kita-Leitung befürchtet, dass dadurch nicht mehr genügend Parkplätze im Nahbereich der Kita für Eltern zur Verfügung stehen. Die Befürchtung resultiert auch daher, dass viele Mitarbeiter mit dem eigenen Auto zur Arbeit kommen. Zu den Bedenken ist anzumerken, dass auch entlang der Fahrbahn zwischen Beckstraße und Kita auf der Seite der Kita geparkt werden kann, da aufgrund der Straßenbreite immer eine Fahrgasse von 3,05 m verbleibt. Diese Praxis wird zur Zeit auch schon praktiziert. Die vollständige Stellungnahme befindet sich im Anhang 1.

 

 

4 Flankierende Maßnahmen

 

Die Schulleitung sowie der Schulelternrat der Astrid-Lindgren-Grundschule sprachen sich schon im Schreiben vom 23.12.2019, siehe Vorlage M 2019 1143/1, für eine breite Aufklärung durch die Schule und den Schulelternrat aus, um eine Reduzierung der Elterntaxis zu erwirken. Für die Durchführung flankierender Maßnahmen steht das mobilnetzwerk der Region Hannover zur Unterstützung bereit. Es soll versucht werden, im Zeitraum vom 16.-22.09.2020 im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche eine Projektwoche zum Thema Mobilität, insbesondere zur Vermeidung von Elterntaxis umzusetzen. Hierzu soll es in Kürze Gespräche mit der Schule und den Fachabteilungen (Tiefbau, Schulen Kultur und Sport) geben.

 

 

5 Pilotprojekt zur Schulwegsicherung an der Waldschule in Ehlershausen

 

Ein Pilotprojekt zur Schulwegsicherung an der Waldschule sollte sinnvollerweise frühestens zum Schuljahr 2021/2022 starten. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt mit der Astrid-Lindgren-Grundschule sollten abgewartet werden, bevor mit der Waldschule ein zweites Pilotprojekt gestartet wird. Die Planungen für ein Pilotprojekt an der Waldschule könnten im Anschluss an das Pilotprojekt in der Lippoldstraße Anfang 2021 beginnen. Haushaltmittel für Planungskosten für eine Straßenplanung vor der Waldschule und der Kita werden von der Fachabteilung Tiefbau für den Haushalt 2021/2022 angemeldet, so dass die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt in eine Verkehrsplanung in 2021/2022 einfließen könnten. Aufgrund der personellen Situation in der Fachabteilung Tiefbau, ist die Umsetzung eines zweiten Pilotprojekts zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Kita, Seite 1-8

Anlage 2: Übersichtsplan Einbahnstraßenregelung Lippoldstraße

 

    

 

(Pollehn)