Nachfolgende Informationen gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
(Pollehn)
In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie der Stadt Burgdorf am 30.09.2019 ist unter dem Tagesordnungspunkt „Anfrage und Anregungen an die Verwaltung“ die folgende Frage an die Verwaltung gestellt worden (Protokollauszug):
Herr
Nijenhof teilt mit, dass bei der
Stadt Ronnenberg jede Kindergartengruppe 3 Mitarbeiter*innen beschäftige und
hierdurch keine Springerkräfte mehr vonnöten seien. Er bittet um ein
Rechenmodell für Burgdorf mit
a) 2,5 Kräften
b) 3 Kräften
c) unter Bezugnahme der Einrichtungen freier
Träger.
Die hierzu von der Verwaltung ermittelten Rechenwerte lassen sich der anliegenden Aufstellung entnehmen und wie folgt zusammenfassen:
Zu a) Werte für die Ausstattung der Kindergartengruppen mit einer halben fest zugeordneten Vertretungskraft
|
|
Stunden-wert/
Woche |
Vollzeit-äquivalent |
Mehr-aufwand
p.a. in € |
Mehrbedarf
bei Abdeckung der kompletten
Betreuungszeiten im Kindergarten mit zusätzlichen Stunden |
Städt. Kitas |
-77,75 |
-1,99 |
-99.533,94 |
Fr. Träger |
-23,76 |
-0,61 |
-30.421,64 |
|
Gesamt |
-101,51 |
-2,60 |
-129.955,58 |
Anmerkung: Bei einer zusätzlichen halben dritten Kraft in den KiGa-Gruppen ergibt sich kein zusätzlicher Personalaufwand; vielmehr entspräche die Umsetzung dieses Wertes tatsächlich einer Reduzierung des Personalkörpers: Im aktuell den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Springkraftpool ergibt sich ein prozentualer Vertretungsanteil von durchschnittlich 28,78 % der gesamten Dienstplanstunden. Eine dritte Kraft mit halber Betreuungszeit würde hingegen nur einer 25 %-igen Vertretung entsprechen. Das Rechenmodell für den Einsatz von 2,5 Kräften je Gruppe würde bei der Umsetzung somit eine Ersparnis von rund 130.000 €/ Jahr nach sich ziehen.
Zu b) Werte für die Ausstattung der Kindergartengruppen mit einer ganzen fest zugeordneten Vertretungskraft
|
|
Stunden-wert/
Woche |
Vollzeit-äquivalent |
Mehr-aufwand
p.a. in € |
Mehrbedarf
bei Abdeckung der kompletten
Betreuungszeiten im Kindergarten mit zusätzlichen Stunden |
Städt. Kitas |
423,50 |
10,86 |
542.187,90 |
Fr. Träger |
199,99 |
5,13 |
256.032,74 |
|
Gesamt |
623,49 |
15,99 |
798.220,64 |
|
Mehrbedarf
bei Abdeckung der Betreuungszeit im Kindergarten ohne die Sonderöffnungszeiten |
Städt. Kitas |
349,22 |
8,95 |
447.082,17 |
Fr. Träger |
199,99 |
5,13 |
256.032,75 |
|
Gesamt |
549,21 |
14,08 |
703.114,92 |
Diesen Rechenwerten liegen folgende Annahmen zu Grunde:
-
Die
Freien Träger wurden anhand der in den Betriebserlaubnissen genannten
Betreuungszeiten und dem durchschnittlichen Prozentsatz für die Berechnung des
Springerpools der städt. Kitas einbezogen. Der entsprechende Rechenwert ist
insofern als eine Prognose des Mehrbedarfs zu verstehen.
-
Die
Berechnung geht von einer Beibehaltung der Vertretungsstunden für
Krippengruppen und Hortgruppen aus.
-
„Auflösung“
des Vertretungspools bedeutet nicht, dass nicht zwischen den Gruppen bei Bedarf
vertreten wird. Faktisch handelt es sich bei der berechneten Maßnahme somit um
eine Ausweitung des Vertretungspools.
-
Die
Berechnung geht davon aus, dass die Ausweitung unter dem Einsatz von
Erzieher*innen erfolgt, sodass Kosten von Erzieher*innen bei der Berechnung zu
Grunde gelegt wurden.
-
Bei
der Berechnung des Mehrbedarfs bei Abdeckung der Betreuungszeit im Kindergarten
ohne die Sonderöffnungszeiten werden
Vertretungszeiten für die Sonderöffnungszeit beibehalten, um eine verlässliche
Durchführung der Sonderöffnungen zu ermöglichen.