Beschlussvorschlag:
Für die Ersatzbeschaffung eines Aufsitzrasenmähers erhält der SV
Sorgensen von 1949 e.V. einen Zuschuss in Höhe von maximal 525,00 € (15%).
Sachverhalt und Begründung:
Der SV Sorgensen von 1949 e.V. hat einen
Zuschussantrag für die Ersatzbeschaffung eines Aufsitzrasenmähers gestellt. Die
Gesamtkosten für die Investition betragen 3.500,00 €. Der Verein beantragt
einen Zuschuss in Höhe von 15% (525,00 €).
Gemäß der aktuellen Sportförderrichtlinie
werden Anschaffungen oder Investitionen in vereinseigene Anlagen über 5.000 €
mit 15% bezuschusst.
Da die Anschaffung unter der Grenze von
5.000 € liegt, ist eine Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss nach
Beteiligung des Fachausschusses zu treffen.
Der SV Sorgensen von 1949 e.V. hat bei der
Planung der Anschaffung keine Kenntnis über den Inhalt der
Sportförderrichtlinie gehabt. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage hat sich der
SV Sorgensen von 1949 e.V. für eine niedrige Ersatzinvestition entschieden.
Haushaltsmittel sind über den
Nachtragshaushalt 2020 vorhanden.
Aktuell hat der SV Sorgensen von 1949 e.V.
247 Mitglieder, davon sind 95 Kinder und Jugendliche.
In der Vergangenheit hat der SV Sorgensen
von 1949 e.V. folgende Zuschüsse von der Stadt Burgdorf erhalten:
1990 Zuschuss zur Unterwasserpumpe 1.500,00
DM
1993 Zuschuss zum Kauf eines Rasenmähers 500,00 DM
1996 Zuschuss zu Fußballtoren 1.800,00
DM
2000 bis 2002
-
Umbau
der Umkleideräume 90.000,00 DM
-
Wärmedämmung 8.500,00
DM
-
Einrichtung
der Vereinsräume 22.000,00 DM
2007 Platzsanierung 2.000,00
€
2011 Erweiterung Sportanlage 3.370,00
€
Im Nachtragshaushalt 2020 ist für die
Erneuerung der Außenfassade des gepachteten Vereinsheims ein Betrag in Höhe von
8.200,00 € berücksichtigt (gem. Pachtvertrag).
(Pollehn)