Betreff
Mitfahrbänke
Vorlage
BV 2020 1285
Aktenzeichen
67.020.002-2016/000453
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorschläge werden entsprechend den politischen Beratungen hinsichtlich der Anzahl der Bänke und Standorte formuliert.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)

 

 

Im Rahmen der Sitzung des Ortsrates Schillerslage am 06.02.2020 wurde das Interesse an der Aufstellung von Mitfahrbänken bekundet.

 

 

Mitfahrbänke sollen an einer zentralen Stelle in den Orten aufgestellt werden und dienen der kostenlosen Mitfahrgelegenheit der Anhalter.

Durch eine entsprechende Beschilderung wird auf den Zielort hingewiesen.

 

Sofern Autofahrer zu dem auf der Beschilderung angezeigten Zielort fahren, können sie spontan entscheiden, ob auf der Mitfahrbank wartende Bürger mitgenommen werden. Dies dient der Mobilität ohne eigenes Auto.

In der Regel erfolgt die Aufstellung der Mitfahrbänke an Orten mit einer schwachen ÖPNV-Verbindung (z.B. Verbindungen über Gemeindegrenzen).

 

 

Bei der Region Hannover sollte ursprünglich am 13.03.2020 eine Info-Veranstaltung stattfinden, welche aufgrund der Covid-19 Schutzmaßnahmen abgesagt wurde. Ein neuer Termin in naher Zukunft ist seitens der Region Hannover nicht absehbar.

Vorgesehen war der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen.

Aus der Anlage 1 können die Erfahrungsberichte der Kommunen Hemmingen, Seelze und Laatzen entnommen werden.

In der Anlage 2 ist die Präsentation der Region Hannover, welche bei dem Termin am 13.03.2020 vorgestellt werden sollte, beigefügt. Hieraus sind Stichpunktartig u.a. Allgemeines zu Mitfahrbänken, Vor- und Nachteile, Erfahrungen durch andere Kommunen zu entnehmen.

 

 

Die Region Hannover erkundigt sich derzeit nach Bankmodellen und Varianten, welche in Frage kommen würden.

Nach der Festlegung des Bankmodells, kann bei der Region Hannover ein Antrag bzgl. der Finanzierung zweier Bänke pro Kommune gestellt werden.

Die Lieferung der Bänke und Beschilderung erfolgt direkt an die Kommune. Die Aufstellung der Bänke und Beschilderung erfolgt durch die Kommune selbst.

 

Sofern Mitfahrbänke seitens der Ortsteile gewünscht sind, wird die Tiefbauabteilung eine Empfehlung für die Aufstellung von seniorengerechten Bänken einreichen.

Seniorengerechte Bänke zeichnen sich u.a. durch eine höhere Sitzhöhe und Armlehnen aus. Dies erleichtert den Menschen von der höheren Sitzposition und mit Hilfe der Armlehnen wieder in den Stand zu gelangen (s. Anlage 2 – seniorengerechte Bank).  

 

 

Im Rahmen der politischen Beratung soll geklärt werden, an welchen Stellen in den Ortsteilen Mitfahrbänke gewünscht sind und wie hoch der Bedarf ist.

 

Erfahrungen bei den anderen Kommunen zeigen, dass Mitfahrbänke selten für den eigentlichen Zweck genutzt werden.

Festzuhalten ist ebenfalls, dass die Mitfahrbänke ausschließlich von Erwachsenen genutzt werden sollten.

 

 

Die Tiefbauabteilung bittet ergänzend die Ortsvorsteher bis zum 30.08.2020 um Rückmeldung zu möglichen Standorten, sofern eine Mitfahrbank gewünscht wird.

 

Als Beispiel wird seitens der Tiefbauabteilung eine Aufstellung der Bank in Bahnhofsnähe Ehlershausen genannt, um eine zusätzliche Verbindungsoption nach Celle / Wathlingen anzubieten.

Die Anlage 3 – Präsentation Mitfahrbänke Region Hannover wird nur über Session zur Verfügung gestellt und liegt der Papierform der Mitteilungsvorlage nicht bei. 

 

 

 

 

Anlagen:

1.    Erfahrungsberichte Mitfahrbänke anderer Kommunen

2.    Bild Seniorengerechte Bank

3.    Präsentation Mitfahrbänke Region Hannover