Sachverhalt und
Begründung:
Auf die Beschlussvorlage BV 2020 1224 und BV 2020 1224/1 wird Bezug genommen.
In der Anlage 1 wurden die mit der Ergänzungsvorlage BV 2020 1224/1 vorgetragenen Ergänzungsvorschläge zum Nachtragsstellenplan eingearbeitet.
Unter Nr. II 08 sind sechs Stellen für die berufsbegleitende Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistentinnen in den Kindertageseinrichtungen erfasst. Die Aufnahme der Ausbildung zum Start des neuen Kitajahres am 01.08.2020 wird aufgrund der vorangeschrittenen Zeit nicht mehr möglich sein. Das Benehmen mit dem Personalrat konnte noch nicht hergestellt werden. Seitens der Fachabteilung besteht nunmehr das Ziel, zum 01.08.2021 mit der Ausbildung zu beginnen.
Um die Ausschreibung der berufsbegleitenden Ausbildungsplätze Ende dieses/Anfang nächsten Jahres umsetzen zu können wird vorgeschlagen, die sechs Stellen im Nachtragsstellenplan zu belassen.