Finanz. Auswirkungen in Euro |
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nein |
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Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) in der
sich aus der Anlage 1 der Vorlage BV 2020 1278 ergebenden (und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat der Stadt Burgdorf am 14.12.2017 beschlossenen 3.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) wurden die
Hebesätze für die Realsteuern ab dem
Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
|
1.1 |
Für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
490 v. H. |
1.2 |
Für die
Grundstücke (Grundsteuer B) |
490 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
470 v. H. |
Aufgrund der extrem angespannten Haushaltslage der Stadt Burgdorf ist
eine Erhöhung des Hebesatzes ab dem
Haushaltsjahr 2021 für die Grundsteuer B m. E. zwingend erforderlich:
Folgende neue Hebesätze werden vorgeschlagen:
1. |
Grundsteuer |
|
1.1 |
für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
490 v. H. |
1.2 |
für die
Grundstücke (Grundsteuer B) |
580 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
470 v. H. |
Die Anhebung bei der Grundsteuer B um 90 Prozentpunkte entspricht einer
relativen Steigerung um 18,37 %.
Durch den als Anlage beigefügten Entwurf einer 4. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze vom 28.05.2020 ergeben sich
unter Berücksichtigung der derzeitigen Veranlagungsgrundlagen sowie
entsprechender Schätzungen folgende Mehreinnahmen gegenüber den bisherigen
geplanten Einnahmen ab dem Jahr 2021:
|
|
|
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1. |
Grundsteuer B |
= |
1.060.000,00 € (neuer Ansatz: 6.815.000 €) |
. |
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Bei der Grundsteuer führt die Erhöhung der Hebesätze ab 01.01.2021 zu
Mehrerträgen, die für die Folgejahre gleich bleiben bzw. sich durch Neubauten
erhöhen.
Anlage
Entwurf einer 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung
der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf
(Hebesatzsatzung) vom 28.05.2020
(Pollehn)