Betreff
Vitaparcours - zukünftige Unterhaltung - ergänzende Informationen
Vorlage
BV 2020 1240/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Wird nach Beratungsstand formuliert.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In einer Telefonkonferenz zwischen der Verwaltungsleitung und den Fraktionsvorsitzenden wurden im Zusammenhang mit der Vorlage BV 2020 1240 (Vitaparcours – zukünftige Unterhaltung) verschiedene Fragen aufgeworfen.

Die Antworten, die dazu zusammengestellt wurden, gebe ich Ihnen ergänzend zur Ursprungsvorlage zur Kenntnis, um in der Beratung einen einheitlichen Wissensstand aller Beteiligten zu haben.

 

1) Warum wurde zunächst eine Zahl von 6.000 € in der Haushaltssicherung genannt, jetzt sind die Beträge wesentlich höher. Der Betrag im ersten Jahr erscheint zu hoch, der Betrag in den Folgejahren (Kontrollen, Unterhaltung) erscheint zu niedrig, Kosten bitte erläutern.

Die Kosten von 6.000,- €, die im Rahmen der Prüfungen für freiwillige Leistungen angegeben wurden, beruhten auf Auswertung der im ARES-Programm (Zeiterfassung) erfassten Kosten des Gärtnerbauhofs für die Unterhaltung des Pfades in den letzten Jahren.

Im Laufe verschiedener Gespräche mit dem beratenden Rechtsanwalt im Rahmen der Prüfung der Vertragserneuerung wurde die erhöhte Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Übungsstationen herausgearbeitet. (Genauere Erläuterungen dazu finden sich in der Vorlage.)

Daraufhin wurde die Situation neu bewertet. Im Rahmen einer Begehung wurden die Maßnahmen an den Stationen aufgenommen und „eingepreist“. Die genaue Aufstellung befindet sich in der Anlage 1. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich durchgängig um sehr hohe Bäume (25 – 30 m) handelt und die Erreichbarkeit durch den schmalen, gewundenen Weg eingeschränkt ist. Daher ist zu erwarten, dass die Maßnahmen u. U. mit einem Kettensteiger für große Höhen (Spezialmaschine) oder durch Klettertechnik ausgeführt werden müssen. Daraus resultieren hohe Einzelpreise pro Maßnahme und Baum.

Darauf wird auch in der Vorlage hingewiesen (auch dass die Anzahl der zu bearbeitenden Bäume aufgenommen wurde).

Wenn die ersten Arbeiten durchgeführt sind, ist davon auszugehen, dass der Aufwand geringer wird. Aufgrund der Witterungsverhältnisse der letzten Jahre und der ungewissen weiteren Entwicklung diesbezüglich kann dies aber nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch dazu sei auf die Vorlage verwiesen:

Auszug Vorlage BV 2020 1240:

„Im ersten Jahr entstünde ein erhöhter Aufwand, um die Grundlage für die erhöhten Sicherheitserwartungen zu schaffen. Es sind nach Stand Anfang April 72 Bäume zu bearbeiten, davon ist bei 57 Stck. Totholz zu entfernen, 14 Stck. müssten gefällt werden und an einem Baum ist eine Kronenpflege vorzunehmen. In den Folgejahren wird der Aufwand durch regelmäßige Arbeiten geringer. Die Aufwendungen können jedoch nur grob geschätzt werden und werden je nach Witterungsverläufen (Niederschlagsmenge, Trockenperioden, Stürme u.ä.) u. U. erheblich variieren. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass der Aufwand zukünftig eher höher wird, da besonders die Forsten unter den Folgen des Klimawandels leiden und die Schädigungen der Bäume in der Folge zunehmen.“

 

2) Vorschlag mit der Region zu sprechen, ob der Pfad nicht eine überörtliche Aufgabe ist und für die Maßnahmen daher eine Fördermöglichkeit besteht.

Es wurde Kontakt mit der Region Hannover – Team Naherholung aufgenommen, um zu klären, ob die erforderlichen Maßnahmen über Zuwendungen für regionalbedeutsame Maßnahmen im Bereich der regionalen Naherholung förderfähig sind. Über die Ergebnisse wird – je nachdem wann Aussagen der Region vorliegen – über eine Ergänzungsvorlage oder mündlich in der Sitzung Des WALV berichtet.

Ergänzung: Mit Datum vom 15.05.2020 liegt nun die Antwort der Region Hannover vor. (s. Anlage 2). Diese sieht keine regionale Bedeutsamkeit des Pfades und lehnt daher auch eine Förderung ab.

 

3) Die Verkehrssicherungspflicht ist schwierig, da der Pfad u. U. gesperrt werden muss. Bitte nochmals prüfen und erläutern, ob der Beschluss geschoben werden kann bzw. was die Auswirkungen wären.

Bis ein Beschluss erfolgt ist und – je nach Beschlusslage die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt sind - müssen die Stationen weiterhin gesperrt bleiben. Die wöchentlichen Wegekontrollen erfolgen weiterhin.

 

4) Mit der Versicherung sollte geklärt werden, was genau getan werden muss, um zunächst die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.

Eine entsprechende Anfrage beim KSA (Kommunaler Schadensausgleich) läuft. Die bisherigen Stellungnahmen des KSA bei derartigen Anfragen lassen erwarten, dass die Forderungen nicht unter denen bleiben, die im Rahmen der Rechtsberatung formuliert wurden, eher noch über diese hinausgehen.

Auf Grundlage der bisher ermittelten Anforderungen müssten auf jeden Fall die Stationen für die Nutzung gesperrt werden und Wegekontrollen auf offensichtliche (z.B. abgebrochene Äste, Bäume die umzustürzen drohen) und waldatypische Gefahren (z. B. Scherben o.ä.) durchgeführt werden.

 

5) In Beinhorn hat der Gärtnerbauhof Ende Februar einige Maßnahmen an Bäumen an den Feldwegen durchgeführt. Das ging recht zügig und wäre als erste Lösung vorstellbar. Bitte prüfen

Die Situation am Vitaparcours ist nicht mit der Situation in der Beinhorner Feldmark zu vergleichen: Die Bäume am Vitaparcours sind nicht so gut zu erreichen wie an den Wirtschaftswegen in Beinhorn und höher, so dass die Baumarbeiten nicht mit städtischen Mitteln ausgeführt werden können.

s. dazu auch Ausführungen in der Vorlage - Auszug Vorlage BV 2020 1240:

„In diesen Bereichen stehen in der Regel Bäume mit Höhen bis 30 m und sie stehen z.T. sehr dicht. Die Bearbeitung dieser Bäume ist mit dem auf dem Gärtnerbauhof zur Verfügung stehenden Steiger nicht möglich. Diese Arbeiten wären an Fremdunternehmen zu vergeben.

Hinweis: Die Forstverwaltung steht diesbezüglich als Dienstleister nicht zur Verfügung. Durch die Trockenheits- und Sturmschäden bzw. als Folge Schäden durch Schädlinge ist das Arbeitsaufkommen im Rahmen der regulären Forstwirtschaft so hoch, dass keine zusätzlichen, aufwändigen Arbeiten übernommen werden können.“

 

  

 

(Pollehn)