Sachverhalt und Begründung:
In der dieser Vorlage als Anlage beigefügten 1. Änderungsliste wurden alle Änderungen, die sich seit der Aufstellung des 1. Nachtragshaushalts 2020 ergeben haben, zusammengestellt.
Im Ergebnishaushalt hat sich der im 2. Nachtragshaushaltsplan 2020 ausgewiesene Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis von -12.239.100 € um 1.384.600 € auf -13.623.700 € erhöht.
Im außerordentlichen Ergebnis hat sich gegenüber der Aufstellung des 2. Nachtragshaushalts 2020 keine Änderung ergeben.
Im Finanzhaushalt haben sich folgende Änderungen ergeben:
der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit hat sich um 1.658.600 € auf -9.853.700 € erhöht, wobei die Änderungen größtenteils identisch sind mit den Positionen des Ergebnishaushalts,
der Saldo aus Investitionstätigkeit hat sich auf um 1.258.500 € auf –16.112.200 € verringert.
Als Folge davon hat sich der Darlehensbedarf für Investitionstätigkeit ebenfalls auf 16.112.200 € verringert. Dadurch erhöht sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (= Nettoneuverschuldung) auf 13.813.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
hat sich um 8.445.000 € auf 66.987.000 € erhöht.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde darüber hinaus der in § 4 der Satzung festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 8.000.000 € auf 10.000.000 € erhöht.
(Pollehn)