Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
ggf. 30.000 € |
12600.783131 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, für die Ortsfeuerwehr Burgdorf ein Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 auf
einem Allrad-Fahrgestell und einer Truppbesatzung (3 Personen) bedarfs- und
normgerecht auszuschreiben und anzuschaffen. Für diese Beschaffung werden keine
zusätzlichen Finanzmittel i.H.v. 30.000,-- € zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung:
Gem. Fahrzeugbeschaffungskonzept ist das TLF 16/25 der Ortsfeuerwehr Burgdorf gegen ein neues TLF 4000 auszutauschen.
Für die Planungen der Fahrzeugbeschaffungen tagt der sog. Fahrzeugbeschaffungsausschuss der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf. Dieser besteht aus dem Stadtbrandmeister, dem stellv. Stadtbrandmeister, dem Ortsbrandmeister der Schwerpunktwehr, den Ortsbrandmeistern der Stützpunktwehren und der Verwaltung. Die Ergebnisse des Ausschusses bilden Grundlage für die Haushaltsanmeldungen.
Der Fahrzeugbeschaffungsausschuss tagte zuletzt am 06.07.2017 und stellte den Fahrzeugbedarf fest. Herr Stadtbrandmeister Heuer bestätigte den Bedarf eines TLF 4000 mit seiner Haushaltsmittelanmeldung vom 11.06.2018.
Auf dieser Basis wurden für das zu beschaffende TLF 4000 Allrad Trupp der Ortsfeuerwehr Burgdorf folgende Haushaltsansätze gebildet:
2019 – Fahrgestell: 110.000,-- €
2020 – Aufbau: 190.000,-- €
2020 – Ausrüstung: 5.000,-- €
Für Beschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände sind 5.000,-- € eingeplant worden, da ein TLF eine erhebliche Menge Löschwasser mitführt. Insofern steht weniger Raum für Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung (analog TLF 4000 – Unimog der Ortsfeuerwehr Otze).
Nach der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2019 wurde die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbh (KWL) am 04.03.2019 mit der Ausschreibung eines TLF 4000 Trupp (3 Personen) beauftragt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der KWL konnten der Ortsfeuerwehr die Musterleistungsverzeichnisse bereits im Januar 2019 zur Verfügung gestellt werden. Die erste Rückmeldung der Ortsfeuerwehr Burgdorf zum Leistungsverzeichnis erfolgte im März 2019. Die Ortsfeuerwehr Burgdorf änderte die Musterleistungsverzeichnisse dahingehend, dass das Fahrzeug als Staffelfahrzeug (6 Personen) ausgeschrieben werden sollte. Die Intention der Ortsfeuerwehr bestand u.a. darin, den Gruppengleichwert mit der Drehleiter (DLK 23/12; Truppbesatzung) erreichen zu können.
Seitdem stockt das Ausschreibungsverfahren des TLF und wurde von der Verwaltung zunächst für „ruhend“ erklärt. Die Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplanes sollten abgewartet werden.
Der Feuerwehrbedarfsplan bestätigte das Fahrzeugkonzept des o.g. Fahrzeugbeschaffungsausschusses und stellte den Bedarf eines TLF mit 4.000 Liter Löschwasser und einer Truppbesatzung (siehe Feuerwehrbedarfsplan OFw Burgdorf – Fahrzeuge; hier: TLF 4000 „bedarfs- und normgerecht“) fest.
Für den Erhalt einer zweiten unabhängigen Meinung wurde die Region Hannover am 30.08.2019 um rechtliche Beratung gebeten. Mit Schreiben vom 29.10.2019 kam die Region Hannover (siehe Anlage: Antwort der Region Hannover; Mindestausstattung OFw Burgdorf) dieser Bitte nach und bestätigte, dass die Beschaffungen gem. Feuerwehrbedarfsplan den Vorgaben der kommunalen Feuerwehrverordnung entsprächen.
Die Führung der Ortsfeuerwehr Burgdorf ist mit den Feststellungen des Feuerwehrbedarfsplanes nicht einverstanden. Ein „Benehmen“ konnte regelrecht nicht hergestellt werden (siehe Stellungnahmen zum Feuerwehrwehrbedarfsplan; Vorlage BV 2019 0903/3).
Für die Beschaffung eines TLF stehen folgende Normen zur Verfügung:
Bezeichnung: |
TLF 2000 |
TLF 3000 |
TLF 4000 |
Norm |
DIN 14530-18 |
DIN 14530-22 |
DIN 14530-21 |
Hauptaufgabe |
Brandbekämpfung, vorrangig die Bereitstellung von
Löschwasser in schwer zugänglichen Gebieten |
Brandbekämpfung,
vorrangig die Bereitstellung einer größeren
Löschwassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser, insb. in wasserarmen
Gebieten und außerhalb befestigter Straßen |
Brandbekämpfung, vorrangig die Bereitstellung einer
größeren Löschwassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser sowie die
Bereitstellung von Sonderlöschmitteln (z.B. Schaummittel) |
Gesamtmasse (GM) |
9,0 t < GM ≤ 14,0 t |
9,0 t < GM ≤ 14,0 t |
14,0 t < GM ≤ 16,0 t oder GM > 16,0 t |
Besatzung |
3 |
3 |
3 |
Kabine |
Trupp |
Trupp |
Trupp |
(Mindest-)Tankvolumen |
2.000 Liter |
3.000 Liter |
4.000 Liter + 500 Liter Schaummittel |
max. Länge |
6,3 m |
7,5 m |
8,0 m |
max. Breite |
2,3 m |
2,5 m |
2,5 m |
max. Höhe |
3,1 m |
3,3 m |
3,3 m |
Für ein TLF mit Staffelbesatzung existiert seit dem Jahr 2005 keine Normung, sodass dies einen Sonderfahrzeugbau darstellen würde.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, für die Ortsfeuerwehr Burgdorf das größte Fahrzeug dieser (Fahrzeug-)Klasse, ein Tanklöschfahrzeug 4000 mit Truppbesatzung (gem. DIN 14530-21), auszuschreiben und anzuschaffen.
Der gravierende Unterschied der beiden Fahrzeuge besteht in der Anzahl des mitzuführenden Personals. Für eine Truppbesatzung ist die LKW-Kabine des Fahrzeugherstellers ausreichend und kann für den Transport des Personals genutzt werden (analog Rüstwagen der Ortsfeuerwehr Burgdorf). Für eine Staffelbesatzung ist grundsätzlich eine zusätzliche (Mannschafts-)Kabine auf das Fahrgestell aufzusatteln. Vor diesem Hintergrund sind durchschnittliche Mehrkosten von ca. 30.000,-- € für die (zusätzliche) Kabine sowie deren Einbauten zu erwarten, damit im Ausschreibungsverfahren auch eine qualitative (Auswahl-)Entscheidung getroffen werden kann.
Zusätzliches Personal könnte mit nachrückenden Fahrzeugen (z.B. MTW/ HGW) der Einsatzstelle zugeführt werden. Der Status-quo an Atemschutzgeräten bleibt erhalten, da auf dem neuen Erstausrücker, das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20, zwei zusätzliche Atemschutzgeräte in der Mannschaftskabine verbaut werden (insgesamt 6 Plätze, bis dato 4 Plätze).
In dem Falle einer bedarfs- und normgerechten Beschaffung im Sinne des Feuerwehrbedarfsplanes könnte auf die Bereitstellung von zusätzlichen 30.000,-- € im Finanzhaushalt verzichtet werden. Die (zusätzlichen) jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.500,-- € sind hierbei nicht berücksichtigt worden.
(Pollehn)
Anlage: Antwort der Region Hannover; Mindestausstattung OFw Burgdorf