Betreff
Basketballanlage und Pavillon Geschwister-Scholl-Weg
Vorlage
BV 2020 1252
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Basketballplatz soll vergrößert werden, die erforderlichen HH-Mittel sollen über den Haushalt für 2021 angemeldet werden.

b)    Die Basketballkörbe sollen im Zuge der Erweiterung erneuert werden, die erforderlichen HH-Mittel sollen über den Haushalt für 2021 angemeldet werden.

c)    Der alte Pavillon soll abgerissen und durch einen neuen Sitzplatz am Basketballplatz ersetzt werden.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit den Vorlagen A 2019 1044 und A 2019 1051 liegen zwei Anträge vor, die sich mit dem Basketballplatz am Geschwister-Scholl-Weg beschäftigten. Zum einen geht es darum, die Abmessungen des Platzes und die Basketballkörbe an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen (A 2019 1044). Zum anderen geht es darum, den Zustand und eine mögliche Erneuerung des benachbarten Pavillons zu prüfen (A 2019 1051).

Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einbeziehung der dort spielenden Jugendlichen einen Vorschlag für eine Überarbeitung/Erweiterung zu machen und dieses mit Kosten zu hinterlegen.

Da die Themen zusammenhängen, werden beide Anträge in dieser Vorlage bearbeitet.

 

Bestandssituation (Anlage 1)

Bauleitplanungsrechtlich ist die Fläche über den Bebauungsplan 0-33 als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Die vorhandenen Anlagen (Basketballfläche, Pavillon) sind als „Spielanlage“ oder als „soziale Zwecke dienende Einrichtungen“ einzuordnen. Damit entspricht die Anlage nicht der im B-Plan festgesetzten Zweckbestimmung. Nach Auskunft der Stadtplanungsabteilung erfüllt die vorhandene Anlage jedoch die Voraussetzungen nach Baugesetzbuch für eine Befreiung, um sie an dieser Stelle zuzulassen.

Basketballplatz:

Wann der erste Basketballkorb mit einer kleinen Plattenfläche davor errichtet wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden. In 2009 wurde die befestigte Fläche vergrößert und ein zweiter Basketballkorb aufgestellt. Zusätzlich wurden am Spielfeld Baumstämme und ein Mülleimer installiert.

Pavillon:

Der vorhandene Pavillon stammt aus 2003. Ursprünglich waren die Wände vollflächig verkleidet. Im Laufe der Jahre wurden diese z. T. nach Beschädigungen, z. T. auch planmäßig weitgehend entfernt, um die Einsehbarkeit zu verbessern (Sicherheitsgefühl). Es kam immer wieder zu Schäden durch Vandalismus (zerstörte Bretter, Zündeleien) - zuletzt im Juli 2019.

Der Pavillon wurde jeweils wieder repariert und verkehrssicher hergestellt. Aufgrund dieser Umstände und der vielen Schmierereien an den Wänden sieht er nicht sehr einladend aus, ist jedoch verkehrssicher und nutzbar.

 

Abstimmung / Klärung Anforderungen (Anlagen 1 u. 2)

Im November 2019 fand ein Treffen vor Ort statt, an dem neben zwei Vertretern der Basketballspielenden auch Herr Gohla als Leiter der Jugendpflege und Frau Gersemann teilnahmen.

Im Gespräch wurden folgende Wünsche für die Ausgestaltung des Spielfeldes geäußert:

·         Die Größe sollte so sein, dass an beiden Körben der Abstand der Dreipunkt-Linie vorhanden ist und der Basketballkorb innerhalb der Pflasterfläche liegt.

Das bedeutet, dass die Spielfeldgröße von derzeit 9 x 15 m auf 14 x 18 m vergrößert werden müsste.

·         Die vorhandenen Körbe sind etwas unterschiedlich, da sie mit größerem zeitlichem Abstand aufgestellt wurden. Beide haben einen starren Korb und ein Gitter als Aufprallfläche hinter dem Korb.

Hier gehen die Vorstellungen der Nutzenden dahin, dass der Korb federn sollte und eine glatte Platte vorhanden ist, damit die Bedingungen denen beim „regulären“ Basketball etwas näherkommen und die Fläche auch als Übungsfläche genutzt werden kann.

 

Bezüglich des Pavillons wurde geäußert, dass dieser nicht von den basketballspielenden Jugendlichen genutzt wird. Vielmehr wurde der Eindruck bestätigt, dass er häufig als Treffpunkt von Personen dient, die dort rauchen und Alkohol konsumieren.

Daher wäre aus Sicht der Basketballspielenden ein Abbau an dieser Stelle zu begrüßen. Vorstellen könnten Sie sich jedoch eine Aufenthaltsmöglichkeit wie in Anlage 2 dargestellt, die an der wegezugewandten Seite der Basketballfläche aufgestellt wird.

 

Prüfung Umsetzbarkeit: Planungsrecht, Kosten

Planungsrecht:

Für die angedachte Erweiterung des Basketballfeldes ist zu berücksichtigen, dass die Geräuschintensität von Basketball-/Streetballflächen insbesondere von den Aufprallgeräuschen des Balls und Rufen der Spieler bestimmt wird. Im Rahmen des zur Skateranlage auf der gegenüberliegenden Wegeseite erstellten schalltechnischen Gutachtens, das auch den Basketballplatz berücksichtigte, wurde davon ausgegangen, dass nur mit einem Ball gespielt wird.

Wenn durch die Vergrößerung des Platzes ein Spielfeld geschaffen wird, auf dem regelmäßig mit mehreren Bällen gespielt werden soll, ist eine erneute schallgutachterliche Prüfung zu erwägen.

Die Vergrößerung sollte nicht dazu führen, dass der Platz nicht mehr vor allem durch Kinder und Jugendliche, sondern vermehrt von Erwachsenen genutzt wird. Dann wäre eine bauplanungsrechtliche Befreiung wie unter „Bestandssituation“ aufgeführt nicht mehr möglich. Denn dies würde dazu führen, dass die Fläche als „Sportanlage“ eingestuft würde.

Bei einer Veränderung der Fläche ist auf jeden Fall ein Bauantrag zu stellen.

Basketballfläche:

Bei der Erweiterung der vorhandenen Pflasterfläche ist der vorhandene Baum- und Gehölzbestand zu berücksichtigen. Voraussichtlich wäre ein deutlicher Rückschnitt der Gehölze am Zaun des Schulgeländes erforderlich, da die Verbreiterung schwerpunktmäßig zu dieser Seite erfolgen würde, um den Baumbestand auf der Fläche zu schonen.

Für den Austausch beider Basketballkörbe sowie die Vergrößerung der Pflasterfläche ist mit Baukosten in Höhe von rd. 30.000,- € zu rechnen (davon Anteil Ersatz Basketballkörbe rd. 6.000,- €). Hierbei sind noch keine Kosten für die eventuell erforderliche Erarbeitung eines Schallgutachtens enthalten. Dies schlägt erfahrungsgemäß mit 2.000,- - 3.000,- € zu Buche.

Pavillon

Hier waren sich die Beteiligten vor Ort einig, dass es zur Abrundung der Fläche sinnvoll wäre, den vorhandenen Pavillon abzubauen und stattdessen eine überdachte Sitzgelegenheit (Beispiel s. Anlage 2) in der Nähe der Spielfläche in Richtung Weg aufzustellen.

Da ein solcher „Jugendtreff“ in diesem Zusammenhang bzgl. der Sicherheitsanforderungen wie ein Spielgerät auf öffentlichen Spielplätzen bewertet und bei den regelmäßigen Kontrollen als solches kontrolliert wird, ist ein Eigenbau hier nicht sinnvoll. Dies haben Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt.

Aus Nachhaltigkeitsgründen (lange Haltbarkeit) und aufgrund des Vandalismus Risikos wird ein Modell mit Stahlpfosten bevorzugt, optimal wäre eine Kombination mit einer Kunststoffbelattung.

Für diese Maßnahme (Abriss alter Pavillon, Neubeschaffung, Aufbau) ist von Kosten in Höhe von 12.000,- € auszugehen.

Unterhaltung

Die Unterhaltungskosten würden sich gegenüber der derzeitigen Situation nicht wesentlich ändern. Nach wie vor würden wöchentliche Kontrollen durchgeführt. Es besteht die Hoffnung, dass bei einem Ersatz des alten Pavillons durch eine überdachte, offene Sitzgelegenheit an exponierterer Stelle eventuell weniger Anreiz besteht, sich hier zum Trinken zu treffen, sodass u. U. weniger Müll und Scherben zu beseitigen sind. Ob andere Basketballkörbe mit beweglichem Korb reparaturanfälliger sind als die derzeitigen kann nicht abgeschätzt werden.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahmen derzeit nicht zur Verfügung.

Im Falle einer Entscheidung für die Umsetzung einer oder beider Maßnahmen müssten im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechende Mittel angemeldet werden.

Bis Ende des Jahres könnte dann mit Hilfe eines Schallgutachters geklärt werden, ob ein neues Schallgutachten erforderlich ist oder das im Rahmen der Anlage der Skateranlage erstellte Gutachten nach wie vor herangezogen werden kann.

Nach Freigabe des Haushaltes könnte dann ggf. das Schallgutachten beauftragt werden. Nach Vorlage der Ergebnisse müsste der Bauantrag eingereicht werden.

Sobald dieser genehmigt ist, können die Arbeiten ausgeschrieben werden. Eine Ausführung der Arbeiten wäre damit voraussichtlich frühestens im Herbst 2021 möglich.

 

   

 

(Pollehn)