Betreff
Nachbenennung eines Mitglieds der Stadt Burgdorf in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Ostkreis Hannover
Vorlage
BV 2020 1251
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Ostkreis Hannover wird

 

                Herr/Frau …………………..                                             (vorher Andreas Berwing)

 

benannt.

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Herr Andreas Berwing hat sein Amt als Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Hannover mit Schreiben vom 05.05.2020 niedergelegt.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandsordnung hat die Stadt Burgdorf in der Verbandsversammlung vier Stimmen. Die zusätzlich zu den Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern zu benennenden stimmberechtigten Vertreterinnen/Vertreter müssen keine Ratsmitglieder der Mitgliedsgemeinden sein. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) müssen die übrigen stimmberechtigten Vertreterinnen/Vertreter aber für den Rat wählbar sein.

 

Die Benennung von Herrn Berwing in die Verbandsversammlung erfolgte seinerzeit auf Vorschlag der CDU/FDP-Fraktion (konstituierende Sitzung des Rates am 03.11.2016). Die CDU/FDP-Fraktion wird die Nachfolge für Herrn Berwing in der Sitzung benennen.

 

Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Volkshochschule Ostkreis Hannover durch Beschluss fest. Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

(Pollehn)