Betreff
Edental Straßensanierung und Radweg bis Großmoor - Antrag der SPD Ortsratsfraktion vom 02.02.2020
Vorlage
BV 2020 1199/1
Aktenzeichen
642-32
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag ist nach Beratungsstand zu formulieren.

1. Sachverhalt und Kostenberechnung:

 

Die Länge der Fahrbahn von der Einmündung „Weidendamm“ bis Stadtgrenze Richtung Großmoor beträgt 1.550 m, die Fahrbahnbreite im Mittel 4,5 m.

 

Eine Sanierung wird als Hocheinbau gewählt. Für den Auftrag einer Asphalttrag- und Deckschicht sowie der Angleichung von Banketten entstehen Kosten von voraussichtlich rd. 280.000,00 € brutto.

 

Auf der Basis einer Ausbauplanung Radweg „Edental“ aus dem Jahr 1999 wurden die erforderlichen Leistungen mit den aktuell gültigen Einheitspreisen versehen, sowie die Anlage im Sinne des aktuellen Regelwerks umgeplant. (Radwegbreite 2,50 m, Absturzgeländer Höhe = 1,30 m)

Statt einer wassergebundenen Deckschicht wird die Oberfläche in Asphaltbauweise hergestellt. Die seitliche Einspannung zum Graben muss mit Winkelstützen erfolgen. Die Kosten für einen 2,50 m breiten Radweg von der Einmündung „Weidendamm“ bis Anschlussstelle Großmoor belaufen sich auf rd. 625.000,00 € brutto.

 

Zusätzlich entstehen Kosten für die Entsorgung des Aushubbodens (dieser muss noch beprobt werden) für den Bereich Radweg zwischen Graben und Fahrbahn (l= 1.000 m, Volumen ca. 2.400 to) vermutlich LAGA (= Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) > Z2 (= Einbau/ Ablagerungen in Deponien), ca. 70,00 €/to und für den Bereich hinter der Baumreihe auf der Grünfläche (l= 550 m, Volumen ca. 1.200 to) vermutlich LAGA Z2 ( eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen), ca. 43,00 €/to.

Dies ergibt voraussichtlich Entsorgungskosten von rd. 260.000,00 € einschl. 19% MwSt.

 

Die Planungsleistungen können aufgrund der umfangreichen Voruntersuchungen und Gutachten nicht mit eigenem Personal erbracht werden und sind an ein Fachbüro zu vergeben.

Vermessung, Bodenuntersuchung, hydrologisches Gutachten, Fauna-Flora-Habitat (FFN)- Gutachten, Grunderwerbspläne, etc. müssen vergeben werden (die Liste der Vorarbeiten ist nicht vollständig).

Hier sind Planungs- und Gutachterhonorare von mindestens 100.000,00 € zu erwarten.

 

Fördermittel für die Sanierung der Fahrbahn können nicht beantragt werden, da nur ein Neubau nach NGVFG (Nieders. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) beantragt werden kann.

Im Radverkehrskonzept ist für die Straße „Edental“ kein Radweg als erforderlich erachtet worden. Eine Aussicht auf Förderung ist daher sehr unwahrscheinlich.

 

Die genannten Punkte „mögliche verkehrsberuhigende Maßnahmen“ und „die Straße „Edental“ als Anliegerstraße auszuweisen“ wurden mit der Polizei und der Verkehrsbehörde besprochen. Die Straße „Edental“ ist eine Gemeindeverbindungsstraße. Die Ausweisung als Anliegerstraße ist hier nicht möglich, genauso wenig können verkehrsberuhigende Maßnahmen auf freier Strecke errichtet werden. Da das Unfallgeschehen völlig unauffällig ist und auch keine besondere Gefahrenlage besteht, wird seitens der Stadt Burgdorf als Straßenbaulastträger, der Verkehrsbehörde und der Polizei keine Grundlage gesehen verkehrsrechtliche Maßnahmen anzuordnen.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)