Sachverhalt und Begründung:
Folgende Ergänzungen zum Nachtragsstellenplanentwurf werden vorgeschlagen:
I Änderungen im
Stellenumfang – Beamtenstellen
Lfd. Nr. I.04 Familien
und Kinder – Sachbearbeitung / A 10
Um den ständig sowohl quantitativ als auch qualitativ wachsenden Aufgaben im Verwaltungsbereich angemessen begegnen zu können, wird um Einrichtung einer weiteren Stelle im gehobenen Dienst (A 10 NBesG) gebeten.
Von der/dem Stelleninhaber*in sollen qualitativ höherwertige Aufgaben (z.B. die selbstständige Verwaltung der städtischen Kindertagesstätten im Zusammenwirken mit der Fachberatung und den KiTa- Leitungen sowie die Unterstützung der Abteilungsleitung durch selbstständige Bearbeitung von allgemeinen Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung) bearbeitet werden, daneben soll die Funktion der stellvertretenden Abteilungsleitung wahrgenommen werden.
Der wachsende Betreuungsplatzbedarf wie auch die Ausweitung der Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen binden für die erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse sowie der sich anschließenden Betriebsführung zusätzliche Personalressourcen. Werden die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft geführt, schließen sich Aufgaben wie bspw. der Abschluss von Betriebsführungsverträgen, die Neuverhandlung von Betriebskostenzuschüssen, die Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse und die Prüfung der Mittelverwendung an.
Das Zusammenwirken mit den Freien Trägern und den Kindertagespflegepersonen gestaltet sich aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des qualitativen Betreuungsangebotes intensiver. In engen Abstimmungsprozessen gilt es, trägerübergreifend ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Betreuungsangebot in Burgdorf beizubehalten und weiterzuentwickeln.
Als Träger eigener Kindertageseinrichtungen ist zugleich festzustellen, dass die zentrale Bearbeitung von betrieblichen Aufgabenstellungen (Einhaltung von Hygienebestimmungen, Datenschutz, rechtliche Ausarbeitungen, Klageverfahren, Beantwortung von Elternanfragen zu generellen Themen etc.) zugenommen hat. Es bestehen hohe Anforderungen an die Abstimmung und Kommunikation von Entwicklungsprozessen.
Für den Nachtragsstellenplan 2020 wird vorgeschlagen, eine 1,0 Stelle A 10 NBesG in der Abteilung für Familien und Kinder zur Verfügung zu stellen.
Lfd. – Nr. I.05 Tiefbauverwaltung – Sachbearbeitung / A
10
In der Tiefbauverwaltungsabteilung ist gegenwärtig eine Kollegin im mittleren Dienst (A 9 NBesG) und eine Kollegin im gehobenen Dienst (A 10 NBesG) mit der Erhebung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen befasst. Von der Kollegin im mittleren Dienst wurden neben der Beitragserhebung auch die Aufgabenfelder Beleuchtung und Widmung wahrgenommen. Die Kollegin im mittleren Dienst befindet sich derzeit im Aufstiegslehrgang. Diesen wird sie in diesem Sommer abschließen. Mit der Beendigung des Lehrganges werden ihr auf der bisherigen Stelle auch die Aufgabenfelder „Städtebauliche und sonstige Verträge“ übertragen. Insgesamt ist die Stelle in Folge mit A 10 zu bewerten.
Für den Nachtragsstellenplan 2020 wird die Streichung einer 1,0 Stelle A 9 m.D. NBesG sowie die Einstellung einer 1,0 Stelle A 10 NBesG in der Abteilung Tiefbauverwaltung vorgeschlagen.
Mit diesen Ergänzungsvorschlägen ergibt sich folgendes Bild:
Jahr |
2018 |
2019 |
2020 |
2020 Nachtrag |
+/- 2019/2020 |
+/- 2020/2020 |
Planstellen Beamte |
36,00 |
39,00 |
40,00 |
42,00 |
+ 1,00 |
+ 2,00 |
Planstellen |
417,50 |
455,50 |
462,50 |
481,25 |
+ 7,00 |
+18,75 |
Planstellen |
453,50 |
494,50 |
502,50 |
523,25 |
+ 8,00 |
+20,75 |
davon |
143,00 |
152,50 |
158,50 |
169,50 |
+ 6,00 |
+12,00 |
(Pollehn)