Betreff
Verzicht der Ortsbürgermeisterin Ulla Träger auf ihre Mitgliedschaft im Ortsrat der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2020 1246
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ortsratsmitgliedes Ulla Träger im Ortsrat Otze nach § 91 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 20.04.2020 hat Frau Ulla Träger gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ihr Mandat als Ortsratsmitglied des Ortsrates Otze und ihr Amt als Ortsbürgermeisterin niedergelegt.

 

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

Die Mitgliedschaft endet gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Ortsrates Otze, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.

 

Die Feststellung ist in der nächsten Ortsratssitzung, die am 07.05.2020 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Ulla Träger, gemäß § 91 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Frau Ulla Träger ist mit Schreiben vom 21.04.2020 angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)