Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte durch die St.
Nikolaus Kirchengemeinde“ wird unter Berücksichtigung der in der Begründung zu
dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen vorangetrieben.
Notwendige Haushaltsmittel werden über den ersten Nachtrag zum Haushalt
2020 und in den folgenden Haushalten veranschlagt.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie hat sich in seiner Sitzung am 09.03.2020 mit der Ursprungsvorlage befasst und dem Rat einstimmig die Annahme des Beschlussvorschlages empfohlen. Zu der Formulierung im Hinblick auf die Bauunterhaltungs- bzw. Instandhaltungskosten sollte noch eine Abstimmung zwischen der Katholischen Kirchengemeinde und der Stadtverwaltung erfolgen, die zwischenzeitlich stattgefunden hat. Die zwischen den Parteien vereinbarte Formulierung ist in den nachstehenden Katalog aufgenommen worden und in Fettdruck gekennzeichnet. Insofern ergibt sich der nachfolgende Katalog an Rahmenbedingungen, der zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Projektes einzuhalten ist:
·
Die Kirchengemeinde realisiert in Eigenregie den
Neubau einer Kindertagesstätte mit einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen
(65 Plätze).
·
Das Raumprogramm orientiert sich an den
Vorschriften des niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes und der dazu
ergangenen Durchführungsverordnungen.
·
Während der Bauphase sind vorrangig Gelder der
Stadt abzurufen, um die Kosten für die Zwischenfinanzierung möglichst gering zu
halten.
·
Die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten ist
gegenüber der Stadt nachzuweisen. Gleiches gilt für die Mittelverwendung.
·
Die Zuschussquote öffentlicher Mittelgeber ist
bei unter 50 % zu halten (anzustrebendes Verhältnis 49 zu 51).
·
Notwendige
Bauunterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten werden bis zum 31.07. eines jeden
Jahres für das jeweilige Folgejahr bzw. bei Verabschiedung eines
Doppelhaushaltes durch die Stadt für die folgenden zwei Jahre zwischen
Kirchengemeinde und Stadtverwaltung einvernehmlich festgelegt und mit einer von
der Kirchengemeinde zu erstellenden Kostenschätzung hinterlegt; die Erstattung
der Kosten durch die Stadt erfolgt im Nachhinein auf der Grundlage
eingereichter Rechnungen.
·
Es ist ein Mietvertrag über die Laufzeit von 25
Jahren abzuschließen, im Rahmen dessen die Bau- sowie die sonstigen im
Zusammenhang mit dem Bau entstehenden Kosten im Rahmen einer Mietzahlung
refinanziert werden. Nach Ablauf der 25 Jahre ist ein deutlich reduzierter
Mietpreis zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang werden die Bau- bzw.
Instandhaltungskosten durch Leistung angepasster/nachgewiesener/dem Alter des
Gebäudes angemessener Instandhaltungskosten gewährt.
· Nach Ablauf des auf 25 Jahre vereinbarten Mietvertrages steht der Stadt einseitig eine Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.
(Kugel)