Betreff
Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte durch die St. Nikolaus Kirchengemeinde
Vorlage
BV 2020 1201/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte durch die St. Nikolaus Kirchengemeinde“ wird unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen vorangetrieben.

 

Notwendige Haushaltsmittel werden über den ersten Nachtrag zum Haushalt 2020 und in den folgenden Haushalten veranschlagt.

 

In Vertretung

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie hat sich in seiner Sitzung am 09.03.2020 mit der Ursprungsvorlage befasst und dem Rat einstimmig die Annahme des Beschlussvorschlages empfohlen. Zu der Formulierung im Hinblick auf die Bauunterhaltungs- bzw. Instandhaltungskosten sollte noch eine Abstimmung zwischen der Katholischen Kirchengemeinde und der Stadtverwaltung erfolgen, die zwischenzeitlich stattgefunden hat. Die zwischen den Parteien vereinbarte Formulierung ist in den nachstehenden Katalog aufgenommen worden und in Fettdruck gekennzeichnet. Insofern ergibt sich der nachfolgende Katalog an Rahmenbedingungen, der zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Projektes einzuhalten ist:

 

·         Die Kirchengemeinde realisiert in Eigenregie den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen (65 Plätze).

·         Das Raumprogramm orientiert sich an den Vorschriften des niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes und der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.

·         Während der Bauphase sind vorrangig Gelder der Stadt abzurufen, um die Kosten für die Zwischenfinanzierung möglichst gering zu halten.

·         Die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten ist gegenüber der Stadt nachzuweisen. Gleiches gilt für die Mittelverwendung.
 

·         Die Zuschussquote öffentlicher Mittelgeber ist bei unter 50 % zu halten (anzustrebendes Verhältnis 49 zu 51).

·         Notwendige Bauunterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten werden bis zum 31.07. eines jeden Jahres für das jeweilige Folgejahr bzw. bei Verabschiedung eines Doppelhaushaltes durch die Stadt für die folgenden zwei Jahre zwischen Kirchengemeinde und Stadtverwaltung einvernehmlich festgelegt und mit einer von der Kirchengemeinde zu erstellenden Kostenschätzung hinterlegt; die Erstattung der Kosten durch die Stadt erfolgt im Nachhinein auf der Grundlage eingereichter Rechnungen.

·         Es ist ein Mietvertrag über die Laufzeit von 25 Jahren abzuschließen, im Rahmen dessen die Bau- sowie die sonstigen im Zusammenhang mit dem Bau entstehenden Kosten im Rahmen einer Mietzahlung refinanziert werden. Nach Ablauf der 25 Jahre ist ein deutlich reduzierter Mietpreis zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang werden die Bau- bzw. Instandhaltungskosten durch Leistung angepasster/nachgewiesener/dem Alter des Gebäudes angemessener Instandhaltungskosten gewährt.

·         Nach Ablauf des auf 25 Jahre vereinbarten Mietvertrages steht der Stadt einseitig eine Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.

 

(Kugel)