Betreff
Weitere Unterbringung des Hortes der Kindertagesstätte Südstern in der Gudrun-Pausewang-Grundschule
Vorlage
BV 2019 1060/2
Aktenzeichen
40.031-2014/000860
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hort der Kindertagesstätte Südstern wird ab dem Schuljahr 2020/21 im A-Trakt des Gymnasiums Burgdorf untergebracht. Die dem Hort im A-Trakt überlassenen Räume werden ausschließlich vom Hort genutzt.

 

Das Gymnasium Burgdorf nutzt die im C-Trakt für einen Hort vorgesehenen Räume für den Schulbetrieb.

 

In Vertretung

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschlussvorlage BV 2019 1060 und 1060/1 wurde über die weitere Unterbringung des Hortes der Kindertagesstätte Südstern beraten.

 

Ziel war eine weitere Unterbringung des Hortes in der Gudrun-Pausewang-Grundschule. Mit Beschlussfassung vom 26.11.2019 wurde vom Verwaltungsausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst.

Grundlage für eine weitere Unterbringung in der Gudrun-Pausewang-Grundschule sollte ein gemeinsam zu erarbeitendes Raumprogramm des Hortes und der Schule sein.

 

Anfang des Jahres haben sich Schulleitung, Kitaleitung sowie der Schulträger zur Erarbeitung eines gemeinsamen Raumprogrammes getroffen.

Dabei wurde durch die Schulleitung verdeutlicht, dass eine Mitnutzung der Räumlichkeiten des Hortes zwingend für die Sicherstellung des Schulbetriebes erforderlich sei. Insbesondere fehlen der Schule Möglichkeiten zur Differenzierung, aber auch zur Sicherstellung des stark nachgefragten Ganztagsbetriebes.

Die Bedarfe der Schulleitung wurden anerkannt. Für den Hortbetrieb wurde verdeutlicht, dass es einen anderen pädagogischen Ansatz der Arbeit als in der Schule insbesondere im Ganztag gebe. Dieser pädagogische Ansatz müsste auch bei einer gemeinsamen Nutzung sichergestellt sein. Dazu gehört, dass eine gemeinsame Nutzung aller vom Hort genutzten Räume durch die Schule nicht möglich ist.

 

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich beide Einrichtungsleitungen auf ein gemeinsames Raumprogramm hätten verständigen können. Dieses gemeinsame Raumprogramm hätte aber für beide Seiten einen Kompromiss dargestellt, der mitunter Konfliktpotential böte. Zur Sicherstellung einer optimalen Betreuungs- bzw. Unterrichtssituation wurde sich dann darauf verständigt, dass der Hort der Kindertagesstätte Südstern ab dem Schuljahr 2020/21 am Standort des Gymnasiums Burgdorf untergebracht werden soll. Die aus den Ursprungsvorlagen vorgetragenen Bedenken gegen eine Unterbringung außerhalb des Schulstandortes der Gudrun-Pausewang-Grundschule wurden nach reiflicher Abwägung zurückgestellt.

 

Im Austausch mit dem Gymnasium Burgdorf, der Kitaleitung und dem Schulträger wurde der einvernehmliche Vorschlag erarbeitet, dass der Hort nicht im C-Trakt (Neubau), sondern zukünftig im A-Trakt des Gymnasiums Burgdorf untergebracht werden sollte. Die Räumlichkeiten wurden durch die Kitaleitung als optimaler für den Hortbetrieb - als die vorgesehenen Räume im C-Trakt - bewertet (u.a. der Lage der Räume, abgetrennter Bereich). Das Gymnasium Burgdorf nutzt dafür im Gegenzug die ursprünglich für den Hort vorgesehenen Räume im C-Trakt für den Schulbetrieb.

 

Die Horträume im A-Trakt werden ausschließlich vom Hort genutzt.

 

(Kugel)