Betreff
Festlegung der Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2020 1234
Aktenzeichen
10-8-2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Abgeordneten wird um 2 / 4 / 6 verringert.

 

Die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Satzung über die Reduzierung der Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Burgdorf (19. WP) wird beschlossen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 46 Abs. 1 NKomVG beträgt die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren in Gemeinden mit

 

25.001 bis 30.000 Einwohner*innen                    36

 

und mit

 

30.001 bis 40.000 Einwohner*innen                    38.

 

Maßgebende Einwohnerzahl ist gemäß § 177 Abs. 2 NKomVG die Einwohnerzahl vom 30.06.2020, die von der Landesstatistikbehörde festgestellt wird. Diese Zahl wird frühestens Anfang 2021 veröffentlicht.

 

Nach derzeitigem Stand ist von 38 Abgeordneten in der künftigen 19. Wahlperiode auszugehen. Sollte die offizielle Einwohnerzahl zu diesem Zeitpunkt unter 30.001 liegen, so sind 36 Abgeordnete zu wählen.

 

§ 46 Abs. 4 NKomVG eröffnet die Möglichkeit, die Zahl der Abgeordneten um 2, 4 oder 6 zu verringern. Ein solcher Beschluss ist spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode durch Satzung zu treffen und öffentlich bekanntzugeben. Der Beschluss ist daher spätestens am 21.04.2020 zu erwirken, um eine rechtzeitige Bekanntgabe und Wirksamkeit der Satzung zum 30.04.2020 zu gewährleisten.

 

Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Ratsmitglieder.

 

In der 16. und 17. Wahlperiode erfolgte jeweils eine Reduzierung auf 32 Ratsfrauen und Ratsherren. Für die 18. Wahlperiode wurde keine Verringerung beschlossen. Soweit für die 19. Wahlperiode ein Beschluss zur Reduzierung gefasst werden soll, ist in der Anlage ein entsprechender Satzungsentwurf beigefügt.

 

Zur Information:

 

Je Ratsmitglied und Jahr werden Aufwandsentschädigungen von durchschnittlich 2.750 € ausgezahlt.

 

Wahlgebiete, in denen mindestens 34 und höchstens 39 Abgeordnete zu wählen sind, bilden einen Wahlbereich. Durch gesonderten Ratsbeschluss kann das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden. Eine Entscheidung über die Bildung von zwei Wahlbereichen kann erst nach Bestimmung des Wahltages und des Stichtages für die maßgebende Einwohnerzahl getroffen werden.

 

(Pollehn)