- Einleitungsbeschluss
- Vorentwurf
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Beschlussvorschlag:
1.
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ soll
eingeleitet werden (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).
Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets (GE) gem. § 8 BauNVO, die eine
Realisierung des neuen Bauhofs als öffentlicher Betrieb gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1
BauNVO ermöglichen soll.
2.
Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ in der Fassung vom April
2020 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt plant die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe (Bauhof und Gärtnerbauhof) an einem gemeinsamen Standort zwischen der B 188 und der städtischen Kläranlage im Osten Burgdorfs.
Für diesen gemeinsamen Standort der Bauhöfe ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Hierzu ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der sog. „Aufstellungsbeschluss“ zu fassen. Für den ca. 2,45 ha großen Geltungsbereich sieht der Bebauungsplan die Festsetzung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO vor, die den Bau des neuen Bauhofes als öffentlichen Betrieb gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 ermöglicht.
Zusätzlich sollen die Verfahrensschritte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.
Parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB derzeit die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf (Darstellung einer gewerblichen Baufläche).
Aufgrund aktuell eingeschränkter Bearbeitungsmöglichkeiten konnte die Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf noch nicht fertiggestellt werden. Es ist geplant, diese zeitnah mittels Ergänzungsvorlage spätestens zur Sitzung des VA nachzureichen.
Anlagen
- Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“, Vorentwurf (Stand April 2020)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“, Vorentwurf (Stand April 2020) – wird mittels Ergänzungsvorlage nachgereicht -
(i.V. Kugel)