Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-84 "Neuer Bauhof"
- Einleitungsbeschluss
- Vorentwurf
Vorlage
BV 2020 1231
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

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FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ soll eingeleitet werden (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).      
Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets (GE) gem. § 8 BauNVO, die eine Realisierung des neuen Bauhofs als öffentlicher Betrieb gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO ermöglichen soll.        

2.  Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“ in der Fassung vom April 2020 wird zugestimmt.       

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.     

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt plant die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe (Bauhof und Gärtnerbauhof) an einem gemeinsamen Standort zwischen der B 188 und der städtischen Kläranlage im Osten Burgdorfs.

 

Für diesen gemeinsamen Standort der Bauhöfe ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Hierzu ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der sog. „Aufstellungsbeschluss“ zu fassen. Für den ca. 2,45 ha großen Geltungsbereich sieht der Bebauungsplan die Festsetzung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO vor, die den Bau des neuen Bauhofes als öffentlichen Betrieb gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 ermöglicht.

 

Zusätzlich sollen die Verfahrensschritte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

Parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB derzeit die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf (Darstellung einer gewerblichen Baufläche).

Aufgrund aktuell eingeschränkter Bearbeitungsmöglichkeiten konnte die Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf noch nicht fertiggestellt werden. Es ist geplant, diese zeitnah mittels Ergänzungsvorlage spätestens zur Sitzung des VA nachzureichen.

 

Anlagen

-          Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“, Vorentwurf (Stand April 2020)

-          Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-84 „Neuer Bauhof“, Vorentwurf (Stand April 2020) – wird mittels Ergänzungsvorlage nachgereicht -

 

 

 

(i.V. Kugel)