Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
1)
Als
Vertreter für die Erzieher*innen der Kindertagesstätten wird Herr Benjamin
Vasterling als beratendes Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie
benannt.
2)
Als
Vertreter für die evangelische Kirche wird Herr Valentin Winnen als beratendes
Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie benannt.
Sachverhalt und Begründung:
Zu Beschlussvorschlag Nr. 1)
Gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf gehört dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte als beratendes Mitglied an.
Für diese Funktion war bislang Frau Marina Tietje benannt. Durch das berufliche Ausscheiden von Frau Tietje ist ein neues beratendes Mitglied zu benennen. Herr Benjamin Vasterling hat bereits seit geraumer Zeit die Vertretung von Frau Tietje übernommen.
Zu Beschlussvorschlag Nr. 2)
Dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie gehört ferner gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf eine Vertreterin oder ein Vertreter der evangelischen Kirche, die/der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, an.
Die beratende Mitgliedschaft wurde bislang von Frau Wanda Gödecke wahrgenommen. Frau Gödecke hat ihr Amt mit Schreiben vom 09.03.2020 niedergelegt. Die Ev. Kirchengemeinden haben Herrn Pastor Valentin Winnen mit Schreiben vom 10.05.2020 als Nachfolger benannt.
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Ausschussbesetzungen durch Beschluss fest. Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
(Pollehn)