Betreff
Umbesetzung im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie
Vorlage
BV 2020 1230
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)   Als Vertreter für die Erzieher*innen der Kindertagesstätten wird Herr Benjamin Vasterling als beratendes Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie benannt.

 

2)   Als Vertreter für die evangelische Kirche wird Herr Valentin Winnen als beratendes Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie benannt.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Zu Beschlussvorschlag Nr. 1)

 

Gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf gehört dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte als beratendes Mitglied an.

 

Für diese Funktion war bislang Frau Marina Tietje benannt. Durch das berufliche Ausscheiden von Frau Tietje ist ein neues beratendes Mitglied zu benennen. Herr Benjamin Vasterling hat bereits seit geraumer Zeit die Vertretung von Frau Tietje übernommen.

 

 

Zu Beschlussvorschlag Nr. 2)

 

Dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie gehört ferner gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf eine Vertreterin oder ein Vertreter der evangelischen Kirche, die/der von der zuständigen kirchlichen Behörde vorzuschlagen ist, an.

 

Die beratende Mitgliedschaft wurde bislang von Frau Wanda Gödecke wahrgenommen. Frau Gödecke hat ihr Amt mit Schreiben vom 09.03.2020 niedergelegt. Die Ev. Kirchengemeinden haben Herrn Pastor Valentin Winnen mit Schreiben vom 10.05.2020 als Nachfolger benannt.

 

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Ausschussbesetzungen durch Beschluss fest. Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

(Pollehn)