Betreff
Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf zur Einführung einer Sommerschließzeit in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2020 1203/1
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf vom 24.08.2017 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1203/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.

 

i.V.

 

 

 

 

(Kugel)

 


 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie hat sich in seiner Sitzung am 09.03.2020 mit der Ursprungsvorlage befasst und mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen den vorstehenden Beschlussvorschlag nach intensiver Diskussion unterbreitet. Gegenüber dem Vorschlag aus der Ursprungsvorlage hat sich die Lage der Sommerschließzeit insofern verändert, dass nicht mehr ein starrer Zeitraum gewählt wird, sondern dass mit ausreichendem Vorlauf die Sommerschließzeiten mit den freien Trägern einvernehmlich verabredet werden.

 

Mit der anliegenden 2. Änderungssatzung wird folgende Regelung über Schließzeiten vorgeschlagen (geänderte Regelungen gegenüber Ursprungsvorlage sind fett gekennzeichnet):

 

§ 11

Schließzeiten

 

(1)   Die Kitas sind zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr geschlossen (Winterschließzeit).

(2)  Die Kitas sind zudem in zwei vollen Wochen in den Schulsommerferien (gemäß der jeweils gültigen Ferienordnung für das Land Niedersachsen) geschlossen (Sommerschließzeit).

(3)   Weitere Schließzeiten sind aus folgenden Gründen möglich und werden jeweils im Vorfeld über die Kitaleitung in der jeweiligen Einrichtung bekanntgegeben:

a)  Teilnahme der pädagogischen MitarbeiterInnen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (i.d.R. 3-4 Tage im Jahr),

b)     Personalversammlungen,

c)      Reinigungs-, Desinfektions- und Organisationstage (2 Tage im Jahr),

d)     Betriebsausflug,

e)  einzelne Tage (bpw. bei krankheitsbedingten Ausfällen der pädagogischen Mitarbeit-erInnen, Streik etc.).

(4)   In den Schließzeiten erfolgt grundsätzlich keine Betreuung.

(5)      Für die Sommerschließzeit richtet die Stadt Burgdorf eine angemessene Zahl an Plätzen für eine Notbetreuung ein. Die Teilnahme an der Notbetreuung setzt voraus, dass eine private Betreuung durch die Eltern nicht sichergestellt werden kann. Im Falle von Berufstätigkeit ist eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber vorzulegen, dass Urlaub während der Sommerschließzeit nicht gewährt werden kann.

 

 

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Anlage 1

Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf vom 24.08.2017