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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf vom 24.08.2017 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1203/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.
i.V.
(Kugel)
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie hat sich in seiner Sitzung am 09.03.2020 mit der Ursprungsvorlage befasst und mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen den vorstehenden Beschlussvorschlag nach intensiver Diskussion unterbreitet. Gegenüber dem Vorschlag aus der Ursprungsvorlage hat sich die Lage der Sommerschließzeit insofern verändert, dass nicht mehr ein starrer Zeitraum gewählt wird, sondern dass mit ausreichendem Vorlauf die Sommerschließzeiten mit den freien Trägern einvernehmlich verabredet werden.
Mit der anliegenden 2. Änderungssatzung wird folgende Regelung über Schließzeiten vorgeschlagen (geänderte Regelungen gegenüber Ursprungsvorlage sind fett gekennzeichnet):
§ 11
Schließzeiten
(1) Die Kitas sind zwischen den
Weihnachtsfeiertagen und Neujahr geschlossen (Winterschließzeit).
(2) Die Kitas sind zudem in zwei vollen Wochen in den
Schulsommerferien (gemäß der jeweils gültigen Ferienordnung für das Land
Niedersachsen) geschlossen (Sommerschließzeit).
(3) Weitere Schließzeiten sind
aus folgenden Gründen möglich und werden jeweils im Vorfeld über die
Kitaleitung in der jeweiligen Einrichtung bekanntgegeben:
a) Teilnahme der pädagogischen
MitarbeiterInnen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (i.d.R. 3-4 Tage im
Jahr),
b) Personalversammlungen,
c) Reinigungs-, Desinfektions-
und Organisationstage (2 Tage im Jahr),
d) Betriebsausflug,
e) einzelne Tage (bpw. bei
krankheitsbedingten Ausfällen der pädagogischen Mitarbeit-erInnen, Streik
etc.).
(4) In den Schließzeiten erfolgt
grundsätzlich keine Betreuung.
(5)
Für die Sommerschließzeit richtet die Stadt
Burgdorf eine angemessene Zahl an Plätzen für eine Notbetreuung ein. Die
Teilnahme an der Notbetreuung setzt voraus, dass eine private Betreuung durch
die Eltern nicht sichergestellt werden kann. Im Falle von Berufstätigkeit ist
eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber vorzulegen, dass Urlaub während der
Sommerschließzeit nicht gewährt werden kann.
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Anlage 1
Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf vom 24.08.2017