Betreff
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)
Vorlage
2008 0465
Aktenzeichen
32-891-03
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b)

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter c) formulierten Beschluss zu fassen.

zu c)

 

 

 

 

Der Rat beschließt, die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf - Marktgebührensatzung - (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) zu erlassen.

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Betriebsabrechnung 2007 weist für das Berichtsjahr eine Unterdeckung von 906,85 € aus. Diese Unterdeckung wird (nach Abzug von nicht anrechnungsfähigen Kosten) in die Gebührenkalkulation 2009 vorgetragen.

 

Grundsätzlich sollen Gebühren kostendeckend bemessen sein.

 

Bisher beträgt das Standgeld je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge 4,39 € bei Barzahlung bzw. 2,97 € für einen Dauerstand.

 

Die "Betriebsabrechnung Marktwesen 2007", die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2009 (Seite 24) die Grundlage dieser Vorlage darstellt, ist als Anlage 1 beigefügt. Wie der Gebührenkalkulation für 2009 zu entnehmen ist, betragen die kostendeckenden Gebühren je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge für Dauermarktbeschicker 2,61 € und für Barzahler 3,90 €.

 

Somit können bzw. müssen die Gebühren ab 2009 erstmals wieder gesenkt werden.

 

Sofern der Rat im Rahmen seines ortsgesetzgeberischen Ermessens bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz von der im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelten Gebührenobergrenze (von 3,90 EUR bzw. 2,61 EUR) nach unten abweicht und damit eine teilweise Unterdeckung bewusst in Kauf nimmt, darf eine solche Unterdeckung bei einer späteren Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden.

 

Der im Haushaltsplan-Entwurf 2009 gebildete Haushaltsansatz von 66.000 € bei der Haushaltsstelle 73000.118100 „Benutzungsgebühren Marktwesen“ muss um 8.000,00 € reduziert werden.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1
Betriebsabrechnung Marktwesen 2007 (mit Gebührenkalkulation 2009)

 

Anlage 2

7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)