Betreff
Barrierefreier Ausbau einer neuen Bushaltestelle in Hülptingsen
Vorlage
BV 2020 1216
Aktenzeichen
66.011.07
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

12.000,00 €

54100.787275

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der barrierefreien Bushaltestelle in Hülptingsen soll wie im Ausbauprogramm (Vorlage BV 2020 1216) erfolgen.  

 

Der Beschluss des VA vom 08.05.2018 zur Vorlage Nr. BV 2018 0531/2 „Die Sicherung des Schulweges soll durch die Errichtung einer Bedarfsampel an der Bushaltestelle Hülptingsen-Mitte, wie vom Elternvertreter Günter Eggers mit Antrag vom 22.03.2018 beantragt, erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung rechtlich prüfen zu lassen und ggf entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.“ wird hiermit zurückgenommen. 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 I.            Allgemein

 

Nach Änderung der Burgdorfer Schulbezirke müssen die Grundschüler aus Hülptingsen (einschl. der Neubaugebiete) mit dem Bus von der Haltestelle an der Straße „Vor den Höfen“ zur Grundschule in die „Gartenstraße“ fahren. Der überwiegende Teil der Kinder kommt aus Süden aus den Neubaugebieten. Diese müssen morgens täglich einmal die Straße queren um in den Bus Richtung Schule einzusteigen. Daraufhin wurde an die Stadt Burgdorf der Wunsch herangetragen zum Vorrang der Schüler hier einen Fußgängerüberweg anzulegen.

 

Seitens der Verwaltung wurden daraufhin die Örtlichkeit und die Verkehrssituation überprüft. Danach wurde mittels der Vorlage Nr. 2017 0306 Varianten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die querenden Kinder aufgezeigt. Der Einsatz von Schulweglotsen und die Einrichtung einer alternativen Bushaltestelle wurde von der Elternschaft abgelehnt. Die Aufstellung einer Lichtsignalanlage war aus den in der Vorlage genannten Gründen nicht möglich.

 

Trotzdem war zwischenzeitlich ein Antrag zur Aufstellung einer Fußgängerlichtsignalanlage (LSA) gestellt worden.

 

Nach Übernahme der Verkehrsbehörde durch die Region Hannover wurde dieser der Vorgang zur weiteren Prüfung übergeben.

 

Die Verkehrsbehörde der Region kam ebenfalls zu dem Schluss, dass auf Grundlage der anzuwendenden Richtlinie (R-FGÜ) die Aufstellung einer LSA nicht angeordnet werden kann.

 

Um die Verkehrssicherheit der Schüler dennoch zu erhöhen wurde erwogen eine Nur-Dunkel-Fußgängerlichtsignalanlage als Einzelfallentscheidung aufgrund der gezählten Querungen von 39 aufzustellen. Gleichzeitig wurde seitens der Region Hannover die Variante der Neuanlage einer Bushaltestelle für den einmaligen Halt pro Tag in der Nebenstraße „Zur Papenkuhle“ anzulegen angeregt. Aufgrund des mittlerweile geänderten Fahrplans wäre aktuell die Anfahrt dieser Bushaltestelle so möglich, dass die Schüler zum Schulbeginn in der Grundschule sind. Dieses war bei der ersten Prüfung dieser Variante nicht möglich. Hier hätte der Schulbeginn an einen späteren Zeitpunkt verlegt werden müssen, worauf sich der Schulelternrat gegen diese Variante aussprach.

 

Durch die Anlage der Bushaltestelle in der Straße „Zur Papenkuhle“ müssen die Schulkinder, die aus Richtung Süden kommen, das ist der überwiegende Teil der Schulkinder, die Straße „Vor den Höfen“ nicht mehr queren. Für diese Kinder wird die Verkehrssicherheit in einem höheren Maß als durch die Aufstellung einer Fußgänger-LSA gesteigert. Das Queren der Straße „Vor den Höfen“ ist nicht mehr erforderlich und das Warten auf den Bus ist in einer Nebenstraße sicherer. Der sichere Ausstieg dieser Schulkinder erfolgt an der Haltestelle an der Feuerwehr auf der Südseite der Straße „Vor den Höfen mit anschließendem Heimweg Richtung Süden. Auch hier ist kein Queren der Fahrbahn erforderlich.

 

Die Schulkinder auf der Nordseite können sicher zu einer weiteren Bushaltestelle, ca. 400 m westlich, an der Kreuzung mit der „Osttangente“/„Ostlandring“ gehen ohne die Fahrbahn queren zu müssen. Diese Entfernung haben auch viele Schulkinder aus den südlich gelegenen Neubaugebieten bis zur Bushaltestelle. Strecken in dieser Größenordnung werden in einem Schulwegeplan, hier z. B. für die Schulkinder aus Richtung Norden kommend, als Schulweg ausgewiesen. Der Rückweg, nach dem Ausstieg auf der Südseite an dieser Bushaltestelle, kann sicher über die Lichtsignalanlage an der genannten Kreuzung zur Nordseite der Straße „Vor den Höfen“ erfolgen. Eine Lichtsignalanlage für querende Schulkinder aus Richtung Norden in Höhe des Feuerwehrhauses zu installieren wurde aufgrund der geringen Anzahl der Schulkinder seitens der Region Hannover ausgeschlossen.

 

Abgesehen von der höheren Verkehrssicherheit der Schulkinder ist die zusätzliche Bushaltestelle mit Herstellungskosten in Höhe von ca. 12.000 € zuzüglich jährlicher Mehrunterhaltungskosten für vorrangigen Winterdienst und eventuell anfallende Papierkorbentleerung in Höhe von ca. 450 € erheblich günstiger als die Aufstellkosten für eine LSA in Höhe von ca. 25.000 €, zuzüglich der jährlichen Unterhaltungskosten für Strom und Wartung von ca. 900 €.  

 

Somit ist die Anlage einer neuen Bushaltestelle unter den Aspekten der höheren Verkehrssicherheit und der geringeren Kosten aus Sicht der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgeren die beste Lösung für einen sicheren Schulweg.

 

 

II.            Haltestelle

 

Die Bushaltestelle wird nach dem Standard der Region Hannover für eine barrierefreie Bushaltestelle (siehe Anlage 1) hergestellt.

 

Auf Ausstattungen wie einer beleuchteten Wartehalle, einem Papierkorb und Fahrradanlehnbügel wird verzichtet.

 

Mit der Verkehrsbehörde wurde abgestimmt, dass in der Straße „Zur Papenkuhle“ auf einer Länge von ca. 20,00 m ab der Zufahrt der Straße „Hinter den Höfen“ ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet werden muss, damit der Bus um die Kurve fahren kann.

 

Nach Absprache mit der Regiobus ist in dem Bereich eine Aufstellfläche von 15,00 * 2,50 m ausreichend, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, die Lage des Feuerwehrhauses, dem vorhandenen Kanal und die vorhandene Robinie, eine größere Aufstellfläche nicht möglich ist.

 

Auf einer Länge von 15,00 m werden Buskapsteine mit einer Bordhöhe von 16 cm eingebaut.

 

Für die barrierefreie Erreichbarkeit der Aufstellfläche ist eine ca. 3,00 m lange Rampe erforderlich. Da die meisten Schüler von der östlichen Seite zur Bushaltestelle kommen, ist es besser, den niveaugleichen Zugang östlich von der Bushaltestelle anzulegen. Um das Wurzelwerk der ca. 2,00 m vom Bord entfernten Robinie nicht zu beschädigen, soll eine ca. 1,20 m breite Zuwegung direkt neben der Gosse mit einer ungebundenen Deckschicht mit enzymgebundenem Brechsand/Splittgemisch als Deckschichtmaterial angelegt werden. Vorher wird eine Suchschachtung gemacht. Sollte die Zuwegung aufgrund des Wurzelwerkes nicht möglich sein, muss die Zuwegung auf der westlichen Seite der Bushaltestelle hergestellt werden.

 

Für die Führung von blinden und sehbehinderten Menschen zum vorderen Buseinstieg sind in 30 cm Abstand zur Vorderkante des Buskapsteins und 60 cm vom Haltestellenmast ein 120 * 90 cm großes Einstiegsfeld und ein 60 cm breiter Auffindungsstreifen aus Betonrillenplatten vorgesehen. Des Weiteren wird ein parallel zur Bordanlage verlaufender 30 cm breiter Leitstreifen hergestellt.

 

Der Aufbau der Pflasterfläche erfolgt an allen Bushaltestellen, nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 12); Tafel 6, Zeile 2:

 

8 cm Betonpflaster

4 cm Bettung aus Kies-Sandgemisch

 18 cm Schottertragschicht

 30 cm Schichtaufbau

 

Die gesamte Bushaltestelle wird in rotem Betonrechteckpflaster gepflastert.

 

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Zur Papenkuhle“ belaufen sich auf ca. 12.000,00 €

 

 

III.           Finanzierung

 

Die neue Bushaltestelle soll nach den Sommerferien 2020 von der Regiobus angefahren werden, deshalb muss sie bis dahin fertiggestellt sein.

 

Für den barrierefreien Ausbau der neuen Bushaltestelle stehen unter dem Produktkonto   54100.787275 Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Sollte sich herausstellen, dass die Bushaltestelle mit einer Wartehalle mit beleuchteter Infovitrine ausgestattet werden soll, können für die Baumaßnahme Fördermittel im ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Grunderneuerungen von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung beantragt worden. Bei einer Bewilligung des Antrags würden die Umbaukosten der Bushaltestellen mit 75 % gefördert.

 

Die Region Hannover fördert die Maßnahme mit weiteren 50 % der restlichen 25 %. Die
Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 23.000. Bei Bewilligung der Fördermittel bleiben für die zusätzlichen Ausstattungen der Bushaltestelle noch Kosten von ca. 2.875 € für die Stadt Burgdorf.

 

 

IV.          Schlussbemerkung

 

Die Planungen für den Umbau der Bushaltestelle sind vorab mit der Polizei, der Regiobus und der Straßenverkehrsbehörde, der Region Hannover abgestimmt worden.

 

Im Verlauf der Diskussion zur Lichtsignalanlage Hülptingsen kamen bereits weitere Forderungen zur Installation von Lichtsignalanlagen in Sorgensen, Hauptstraße, Im Langen Mühlenfeld und Am Güterbahnhof auf. Es ist damit zu rechnen, dass an einer Vielzahl weiterer Standorte Lichtsignalanlagen gefordert werden und dann auch zu installieren sind. Die Folgekosten für den Bau und die Unterhaltung lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Durch den Bau der Bushaltestelle wird eine sichere und kostengünstigere Lösung ohne LSA aufgezeigt. Dieser Ansatz, Schaffung sicherer Verkehrsverhältnisse durch bauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen, sollten weiter, auch bei diesen und weiteren Fällen, verfolgt werden.

 

Anlagen:

Anlage 1: Standardbushaltestelle der Region Hannover

Anlage 2: Übersichtsplan der Bushaltestelle

Anlage 3: Detailplan der Bushaltestelle

   

 

(Pollehn)