Betreff
Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte durch die St. Nikolaus Kirchengemeinde
Vorlage
BV 2020 1201
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte durch die St. Nikolaus Kirchengemeinde“ wird unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen vorangetrieben.

 

Notwendige Haushaltsmittel werden über den ersten Nachtrag zum Haushalt 2020 und in den folgenden Haushalten veranschlagt.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die St. Nikolaus Kirchengemeinde beabsichtigt die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte (eine Krippengruppe, zwei Kindergartengruppen). In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie am 05.11.2018 hatten Vertreterinnen und Vertreter der Katholischen St. Nikolaus Kirchengemeinde, der Caritas Hannover und des Architekturbüros Welp und von Klitzing die Planungen vorgestellt. Das Projekt ist von Seiten der Katholischen Kirchengemeinde weiter vorangetrieben worden, von Seiten der Stadtverwaltung waren im Ergebnishaushalt für 2020 und die Folgejahre Haushaltsmittel angemeldet worden; für 2020 wurden vom Rat 192.300 Euro beschlossen, in der mittelfristigen Ergebnisplanung sind ab 2021 jeweils 476.000 Euro für den Betrieb der Kindertagesstätte vorgesehen. Zwischenzeitlich hat es verschiedentliche Verhandlungstreffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinde und der Stadtverwaltung insbesondere zur Frage der wirtschaftlichen Umsetzung des Projektes gegeben.

 

Absicht ist nach wie vor, dass die Katholische Kirchengemeinde das Projekt in Eigenregie realisiert. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen (Zinssatz für die von der Kirchengemeinde aufzunehmenden Kredite) und des Umstandes, dass die Katholische Kirchengemeinde nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegt, sofern die Zuschüsse der öffentlichen Hand unter 50 % liegen, ist eine Refinanzierung über Zuschüsse und Mietzahlungen der Stadt anzustreben.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen geht die Kirchengemeinde von einer Gesamtinvestitionssumme von 2.458.000 Euro aus. Die Zuschüsse Dritter (Land und Region) sind mit 600.000 Euro kalkuliert, diese Mittel werden von Seiten der Stadt Burgdorf im Wege einer Vorfinanzierung zur Verfügung gestellt und durch die Kirchengemeinde nach Zahlung durch die dritten Stellen rückerstattet.

 

Folgende Rahmenbedingungen sind zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Projektes einzuhalten:

 

  • Die Kirchengemeinde realisiert in Eigenregie den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen (65 Plätze).

 

  • Das Raumprogramm orientiert sich an den Vorschriften des niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes und der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.

 

  • Während der Bauphase sind vorrangig Gelder der Stadt abzurufen, um die Kosten für die Zwischenfinanzierung möglichst gering zu halten.

 

  • Die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten sind gegenüber der Stadt nachzuweisen. Gleiches gilt für die Mittelverwendung.

 

  • Die Zuschussquote öffentlicher Mittelgeber ist bei unter 50 % zu halten (anzustrebendes Verhältnis 49 zu 51).

 

  • Es wird keine Bau- bzw. Instandhaltungspauschale gezahlt, sondern es werden jährlich Bau- bzw. Instandhaltungskosten bis zur Höhe von 19.800 Euro auf Grundlage vorgelegter Rechnungen erstattet.

 

  • Es ist ein Mietvertrag über die Laufzeit von 25 Jahren abzuschließen, im Rahmen dessen die Bau- sowie die sonstigen im Zusammenhang mit dem Bau entstehenden Kosten im Rahmen einer Mietzahlung refinanziert werden. Nach Ablauf der 25 Jahre ist ein deutlich reduzierter Mietpreis (Richtung 0 Euro) zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang werden die Bau- bzw. Instandhaltungskosten durch Leistung angepasster / nachgewiesener / dem Alter des Gebäudes angemessener Instandhaltungskosten gewährt.

 

  • Nach Ablauf des auf 25 Jahre vereinbarten Mietvertrages steht der Stadt einseitig eine Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.

 

      

 

 

(Pollehn)