Sachverhalt und Begründung:
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum konsensualen Abbau öffentlicher Münz- und Kartentelefone informierte 2012 wie folgt:
Die Deutsche Telekom AG ist zur Grundversorgung mit öffentlichen Münz-
und Kartentelefonen verpflichtet. Geänderte Kommunikationsgewohnheiten führen
allerdings schon seit längerem dazu, dass an manchen Standorten öffentliche
Fernsprecher nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Angesichts der
Entwicklung des Kommunikationsmarktes, insbesondere im Bereich des Mobilfunks,
ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen.
Gemäß einer Übereinkunft mit der Bundesnetzagentur und der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es der Deutschen Telekom
AG deshalb gestattet, Städte und Gemeinden auf deren Gebiet extrem
unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatzsatz von weniger als
50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu bitten. Die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt den Städten und
Gemeinden, die von der Deutsche Telekom AG um ihre Zustimmung zum Abbau
unwirtschaftlicher öffentlicher Fernsprecherstandorte gebeten werden, die
Notwendigkeit des Verbleibs dieser öffentlichen Fernsprechanlagen zu prüfen.
Anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt, liegt im ausschließlichen
Ermessen der kommunalen Verantwortungsträger. Trotz mangelnder
Wirtschaftlichkeit kann ein öffentlicher Fernsprecher zur notwendigen
Grundversorgung gehören. Sofern die Prüfung die Entbehrlichkeit des
öffentlichen Fernsprecherstandorts ergibt, wird empfohlen die Zustimmung zu
erteilen. Soll der Standorte erhalten bleiben, wird empfohlen, die Zustimmung
zu verweigern. Die Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, diese
Entscheidungen gegenüber der Deutsche Telekom AG zu begründen.
Sofern die Zustimmung zum Abbau eines unwirtschaftlichen öffentlichen
Fernsprecherstandorts verweigert wird, ist die Deutsche Telekom AG berechtigt,
den vorhandenen Fernsprecher durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes
Basistelefon zu ersetzen. Obwohl diese Fernsprechervariante weniger
Nutzungskomfort aufweist, als reguläre Geräte, genügt sie den Anforderungen des
Telekommunikations- Universaldienstes an öffentliche Telefonie. Auch im Falle
des Widerrufs der Zustimmung nach geänderter Sachlage ist die Deutsche Telekom
AG berechtigt, ihrer Wiederaufbauverpflichtung durch Aufbau eines Basistelefons
nachzukommen.
Die Telekom bittet um Zustimmung zum Abbau der Telefonstelle „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“.
Bereits mehrfach (2013, 2016 und 2017) hatte die Telekom die Stadt gebeten, die Anlage „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“ abbauen zu dürfen. Entsprechende Bitten wurden jeweils vom Ortsrat abgelehnt, zuletzt wurde die Zustimmung in der Sitzung des Ortsrates am 12.09.2017 verweigert.
Daraufhin wurde im Juli 2018 der Fernsprechstandort durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon ersetzt.
Nunmehr bittet die Telekom darum, auch dieses Basistelefon am Standort „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“ abbauen zu dürfen. Die Telekom verweist darauf, dass die Einnahmen verschwindend gering sind und im vergangenen Jahr 2019 unter 5 € lagen.
Zur Information: Gespräche am Basistelefon können über die Taste „T“ mit einer sog. „Calling-Karte“ oder mit der Kreditkarte gezahlt werden. Notrufnummern sind frei erreichbar. Ebenso ermöglicht die Taste „0800“ die Nutzung von kostenfreien 0800-Rufnummern. Ein Münzeinwurf ist nicht möglich.
(Pollehn)