Betreff
Abbau eines öffentlichen Telefoniestandortes in Ehlershausen
Vorlage
BV 2020 1183
Aktenzeichen
00.000.002 - 10
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abbau der öffentlichen Telefonstelle (Basistelefon) „Alte Bundesstr. 2 / Bahnhof wird (nicht) zugestimmt.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum konsensualen Abbau öffentlicher Münz- und Kartentelefone informierte 2012 wie folgt:

 

Die Deutsche Telekom AG ist zur Grundversorgung mit öffentlichen Münz- und Kartentelefonen verpflichtet. Geänderte Kommunikationsgewohnheiten führen allerdings schon seit längerem dazu, dass an manchen Standorten öffentliche Fernsprecher nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Angesichts der Entwicklung des Kommunikationsmarktes, insbesondere im Bereich des Mobilfunks, ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen.

 

Gemäß einer Übereinkunft mit der Bundesnetzagentur und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es der Deutschen Telekom AG deshalb gestattet, Städte und Gemeinden auf deren Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatzsatz von weniger als 50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu bitten. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt den Städten und Gemeinden, die von der Deutsche Telekom AG um ihre Zustimmung zum Abbau unwirtschaftlicher öffentlicher Fernsprecherstandorte gebeten werden, die Notwendigkeit des Verbleibs dieser öffentlichen Fernsprechanlagen zu prüfen. Anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt, liegt im ausschließlichen Ermessen der kommunalen Verantwortungsträger. Trotz mangelnder Wirtschaftlichkeit kann ein öffentlicher Fernsprecher zur notwendigen Grundversorgung gehören. Sofern die Prüfung die Entbehrlichkeit des öffentlichen Fernsprecherstandorts ergibt, wird empfohlen die Zustimmung zu erteilen. Soll der Standorte erhalten bleiben, wird empfohlen, die Zustimmung zu verweigern. Die Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, diese Entscheidungen gegenüber der Deutsche Telekom AG zu begründen.

 

Sofern die Zustimmung zum Abbau eines unwirtschaftlichen öffentlichen Fernsprecherstandorts verweigert wird, ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, den vorhandenen Fernsprecher durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon zu ersetzen. Obwohl diese Fernsprechervariante weniger Nutzungskomfort aufweist, als reguläre Geräte, genügt sie den Anforderungen des Telekommunikations- Universaldienstes an öffentliche Telefonie. Auch im Falle des Widerrufs der Zustimmung nach geänderter Sachlage ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, ihrer Wiederaufbauverpflichtung durch Aufbau eines Basistelefons nachzukommen.

 

Die Telekom bittet um Zustimmung zum Abbau der Telefonstelle „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“.

 

Bereits mehrfach (2013, 2016 und 2017) hatte die Telekom die Stadt gebeten, die Anlage „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“ abbauen zu dürfen. Entsprechende Bitten wurden jeweils vom Ortsrat abgelehnt, zuletzt wurde die Zustimmung in der Sitzung des Ortsrates am 12.09.2017 verweigert.

 

Daraufhin wurde im Juli 2018 der Fernsprechstandort durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon ersetzt.

 

Nunmehr bittet die Telekom darum, auch dieses Basistelefon am Standort „Alte Bundesstraße 2 / Bahnhof“ abbauen zu dürfen. Die Telekom verweist darauf, dass die Einnahmen verschwindend gering sind und im vergangenen Jahr 2019 unter 5 € lagen.

 

Zur Information: Gespräche am Basistelefon können über die Taste „T“ mit einer sog. „Calling-Karte“ oder mit der Kreditkarte gezahlt werden. Notrufnummern sind frei erreichbar. Ebenso ermöglicht die Taste „0800“ die Nutzung von kostenfreien 0800-Rufnummern. Ein Münzeinwurf ist nicht möglich.

(Pollehn)