Betreff
Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen
Vorlage
BV 2020 1168
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Je 30.000,00 €

21200.783110 und 21500.787105

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von insgesamt 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten 21200.783110 (Auszahlungen im Rahmen des DigitalPakts Schule) und 21200.787110 (Infrastrukturmaßnahmen DigitalPakt Schule) sowie der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von insgesamt 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten 21500.783105 (Auszahlungen im Rahmen des DigitalPakts Schule) und 21500.787105 (Infrastrukturmaßnahmen DigitalPakt Schule) zu.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Haupt- sowie der Realschule sollen im Rahmen des DigitalPakts Schule noch Maßnahmen ergriffen werden, um den Schülerinnen und Schülern vor Auslaufen der Schulform die Möglichkeit zur Nutzung des schulischen Wlans zu bieten. In der Hauptschule soll hierzu die entsprechende Hardware wie Server und Access-Points beschafft werden. Außerdem sind möglicherweise noch bauliche Maßnahmen erforderlich. Hierfür ist ein Betrag von insgesamt 30.000,00 € außerplanmäßig bei den neuen Produktkonten 21200.783110 und 21200.787110 zur Verfügung zu stellen, damit die Beschaffung und baulichen Maßnahmen schnellstmöglich erfolgen können.

 

In der Realschule (Gebäude Berliner Ring) sind noch bauliche Maßnahmen wie die Verkabelung als Voraussetzung für die Nutzung von Wlan erforderlich. Auch die entsprechende Hardware wie Server und Access-Points sind noch zu beschaffen. Um die baulichen Maßnahmen sowie die Beschaffung zügig durchführen zu können, ist ebenfalls ein Betrag von 30.000,00 € außerplanmäßig bei den neuen Produktkonten 21500.783105 und 21500.787105 zur Verfügung zu stellen.

 

Alle Maßnahmen werden durch den DigitalPakt Schule gefördert. Eine Nachnutzung der Räumlichkeiten sowie Ausstattung in der Hauptschule ist nach deren Auslaufen durch die Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule sowie der Räumlichkeiten der Realschule durch das Gymnasium gegeben.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 60.000,00 € ist durch die Einzahlung von je 30.000,00 € Investitionszuweisungen des Landes bei den neuen Produktkonten 21200.681100 sowie 21500.681100 gewährleistet.

    

 

(Pollehn)