Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
Je 30.000,00 € |
21200.783110 und 21500.787105 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der außerplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von insgesamt 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten 21200.783110
(Auszahlungen im Rahmen des DigitalPakts Schule) und 21200.787110
(Infrastrukturmaßnahmen DigitalPakt Schule) sowie der außerplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von insgesamt 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten 21500.783105
(Auszahlungen im Rahmen des DigitalPakts Schule) und 21500.787105
(Infrastrukturmaßnahmen DigitalPakt Schule) zu.
Sachverhalt und Begründung:
In der Haupt- sowie der Realschule sollen im Rahmen des
DigitalPakts Schule noch Maßnahmen ergriffen werden, um den Schülerinnen und
Schülern vor Auslaufen der Schulform die Möglichkeit zur Nutzung des
schulischen Wlans zu bieten. In der Hauptschule soll hierzu die entsprechende
Hardware wie Server und Access-Points beschafft werden. Außerdem sind
möglicherweise noch bauliche Maßnahmen erforderlich. Hierfür ist ein Betrag von
insgesamt 30.000,00 € außerplanmäßig bei den neuen Produktkonten 21200.783110
und 21200.787110 zur Verfügung zu stellen, damit die Beschaffung und baulichen
Maßnahmen schnellstmöglich erfolgen können.
In der Realschule (Gebäude Berliner Ring) sind noch bauliche
Maßnahmen wie die Verkabelung als Voraussetzung für die Nutzung von Wlan erforderlich.
Auch die entsprechende Hardware wie Server und Access-Points sind noch zu
beschaffen. Um die baulichen Maßnahmen sowie die Beschaffung zügig durchführen
zu können, ist ebenfalls ein Betrag von 30.000,00 € außerplanmäßig bei den
neuen Produktkonten 21500.783105 und 21500.787105 zur Verfügung zu stellen.
Alle Maßnahmen werden durch den DigitalPakt Schule gefördert.
Eine Nachnutzung der Räumlichkeiten sowie Ausstattung in der Hauptschule ist
nach deren Auslaufen durch die Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule sowie der
Räumlichkeiten der Realschule durch das Gymnasium gegeben.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen
Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich außerplanmäßigen
Auszahlungen in Höhe von insgesamt 60.000,00 € ist durch die Einzahlung von je
30.000,00 € Investitionszuweisungen des Landes bei den neuen Produktkonten
21200.681100 sowie 21500.681100 gewährleistet.
(Pollehn)